Zwei Frauen ermordet – Angeklagter muss in die Psychiatrie

Mord und Störung der Totenruhe: Nach dem grausamen Tod zweier Frauen in Petershausen bei München hat das Landgericht München II nun ein Urteil gesprochen. Der Fall hat aus Sicht des Richters auch "eine tragische Komponente".
Titelbild
Der Angeklagte (M) sitzt in einem Saal des Landgerichts München II.Foto: Peter Kneffel/dpa
Epoch Times13. Februar 2019

Er tötete zwei Frauen, schändete ihre Leichen und legte sich dann zwischen sie: Nach einem grausamen Doppelmord in Petershausen bei München muss der Täter in eine geschlossene psychiatrische Anstalt.

Das Landgericht München II verurteilte den 54 Jahre alten Angeklagten wegen zweifachen Mordes und Störung der Totenruhe zudem zu 15 Jahren Haft.

Der Vorsitzende Richter bescheinigte ihm in der Urteilsbegründung eine schwere Persönlichkeitsstörung, Sadismus und „schwere seelische Abartigkeit“. Das sexuelle Empfinden des Angeklagten sei „mit Gewaltfantasien gegen Frauen verknüpft“ gewesen.

Der geständige 54-Jährige hatte im Februar vergangenen Jahres seine beiden ebenfalls psychisch kranken Bekannten getötet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 40 und 41 Jahre alten Frauen bei einer Faschingsfeier in seiner Wohnung betäubte, erwürgte, erdrosselte und sich dann an ihnen verging. Schließlich legte er sich zwischen beide Leichen ins Bett. Das Gericht sprach von „nekrophilen Handlungen“.

Die Art und Weise, wie er die Tat durchführte, die „ritualisierten Abläufe“, sprachen aus Sicht des Gerichts dafür, „dass er lange darüber fantasiert hat“. Eines seiner Opfer erdrosselte er mit einem zerschnittenen T-Shirt und mit Klebeband. Der Angeklagte verfolgte die Urteilsbegründung mit geschlossenen Augen, immer wieder schüttelte er beinahe unmerklich den Kopf. Nach Angaben des Gerichts soll er versucht haben, sich nach der Tat das Leben zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von Hass auf Frauen als Motiv aus. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt sowie lebenslange Haft, die Verteidigung Unterbringung und 14 Jahre Haft. Das Gericht sah auch eine „tragische Komponente“. Der Angeklagte war jahrzehntelang in Therapie – dabei wurde seine sexuelle Störung allerdings nicht behandelt, weil er sie nie thematisierte. (dpa)

Der Eingang zu dem Haus, in dem die zwei Frauenleichen gefunden wurden. Foto: Matthias Schneider/Münchner Merkur



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