Bundesärztekammer Präsident: Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe

Der BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery spricht sich in der Sterbehilfe-Debatte für den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) aus. Der Entwurf sieht ein Verbot jeder Form geschäftsmäßiger Sterbehilfe vor.
Epoch Times5. November 2015

Berlin – Im Vorfeld der Bundestagsabstimmung über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland hat sich Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery für den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) ausgesprochen. Der Entwurf sieht ein Verbot jeder Form geschäftsmäßiger Sterbehilfe vor und verzichtet auf weitere rechtliche Regelungen. Zugleich trat Montgomery Behauptungen entgegen, diese Regelung würde Ärzte kriminalisieren. „Niemand muss diesen Antrag wegen irgendwelcher Kriminalisierungstendenzen fürchten“, so Montgomery.

Mit Blick auf konkurrierende Anträge zu dem Brand/Griese-Entwurf, warnte der Bundesärztekammer-Präsident davor, dass die ärztliche Suizidbeihilfe zu einem Bestandteil der Regelversorgung werden könnte. Die Beihilfe zum Suizid sei keine ärztliche Aufgabe, stellte Montgomery klar. „Wir brauchen Palliativmedizin, wir brauchen Hospizarbeit, um den Menschen ein würdiges Sterben zu ermöglichen, und nicht den schnellen Exit." (BÄK/mh)



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