Bildungsministerin: Impfungen auch in Schulen anbieten

Impfungen sollten nach Ansicht von Bildungsministerin Anja Karliczek künftig auch in Schulen angeboten werden – um die Hürden für Impfungen zu senken. Ein weiterer Vorschlag von Anfang April lautet, Grippeimpfungen in der Apotheke zu ermöglichen.
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Impfausweis. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times28. April 2019

Impfungen sollten nach Ansicht von Bildungsministerin Anja Karliczek künftig auch in Schulen angeboten werden. Die meisten Ungeimpften seien keine Impfgegner, die Hürden für eine Impfung seien ihnen aber zu hoch, sagte die Ministerin der dpa. Unabhängig von der diskutierten gesetzlichen Impfpflicht müsse man hier ansetzen.

„Wir sollten die Fakten besser vermitteln und den Zugang zu Impfungen erleichtern, etwa durch Impfungen in Schulen und Betrieben“, sagte Karliczek. Gesundheitsminister Jens Spahn bereitet gerade Vorschläge für eine Impfpflicht vor, die im Mai vorgelegt werden sollen.

Ein weiterer Vorschlag: Grippeimpfung in der Apotheke

Wer sich gegen Grippe impfen lassen will, soll dies nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig auch in Apotheken machen können. Das sehen die Eckpunkte für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vor, wie Anfang April berichtet wurde.

Zur Erhöhung der Impfquote sollen Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit Apothekern Verträge über Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen vereinbaren können, die bis zu fünf Jahren laufen sollen.

Die Sicherheit der Patienten soll durch ärztliche Schulungen der Impfenden gewährleistet werden, heißt es in den Eckpunkten.

Impfzwang?

Die Stimmen aus der Bevölkerung gegen den Impfzwang werden indes immer lauter. Über 40.000 Menschen haben bereits eine Petition gegen die Einführung einer Impfpflicht im Internet unterzeichnet. Diese hatte der Ärzteverein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ am 2. April ins Leben gerufen.

Die beispielsweise in Brandenburg vom Landtag getroffene Entscheidung, dass nur geimpfte Kinder eine Kinderbetreuung erhalten, bezeichnet der Ärzteverein als „eine Impfpflicht durch die Hintertür“. Damit wird das Recht auf einen Betreuungsplatz gemäß SGB VII § 24 in Frage gestellt. Dabei gibt es gar keinen Anlass für diesen Impfzwang:

In Brandenburg zum Beispiel ist im Jahr 2019 noch kein einziger Masernfall gemeldet worden. Die Impfquoten sowohl für die erste, als auch für die zweite Masernimpfung liegen in der von der Weltgesundheitsorganisation geforderten Höhe. Von den Initiatoren der Impfpflicht in Brandenburg wurde mit Impfraten der zweiten Masernimpfung in einem Alter argumentiert, in dem diese von der WHO, in anderen europäischen Ländern und z. B. auch in Sachsen offiziell noch gar nicht empfohlen ist“, stellt der Ärzteverein fest.

Eine Vereinbarkeit einer Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist auch für den Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fraglich.

(dpa/ks)



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