Drogenbeauftragte will Altersfreigabe „ab Null Jahre“ für Onlinespiele anheben

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, will die Altersfreigabe für Onlinespiele ändern: "Die Altersfreigabe ab Null vermittelt den falschen Eindruck, die Spiele seien schon für Kleinkinder geeignet", sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In diesem Alter gehe es darum, die reale und nicht die virtuelle Welt zu erobern.
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Die Altersfreigabe ab Null vermittelt den falschen Eindruck, die Spiele seien schon für Kleinkinder geeignetFoto: Christopher Furlong/Getty Images
Epoch Times6. November 2016

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, will die Altersfreigabe für Onlinespiele ändern: „Die Altersfreigabe ab Null vermittelt den falschen Eindruck, die Spiele seien schon für Kleinkinder geeignet“, sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben). „Kein Kleinkind braucht ein Tablet, Smartphone oder einen Computer.“

In diesem Alter gehe es darum, die reale und nicht die virtuelle Welt zu erobern. „Ruhigstellen per Computerspiel, das geht gar nicht“, mahnte Mortler demnach.

Mortler fordert darüber hinaus, die Maßstäbe für die Alterseinstufungen über „Gewalt und Sexualität“ hinaus um das Thema „Suchtpotential“ zu ergänzen. Dies betreffe insbesondere Onlinespiele, die Kinder und Jugendliche dazu verleiten würden, immer weiter spielen zu wollen.

Viele Spiele wiesen sehr gut erkennbare Belohnungs- und Bestrafungsmechanismen auf: „Wer den Rechner abschaltet, verliert in der virtuellen Welt Punkte, Ansehen oder sogar das Leben seines Avatars.“ Wer dagegen online bleibe, werde zum „digitalen Helden“, kritisierte Mortler.

Ende September hatte der nationale Drogen- und Suchtrat im Hinblick auf die frühkindliche Computerspielnutzung empfohlen, die Altersfreigabe „Ab 0 Jahren“ zu überprüfen.

Bislang gibt es fünf offizielle Altersstufen: Computerspiele werden danach ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren freigeben. Zuständig für die Einstufung ist die freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK). Staatliche Vertreter erteilen am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen.

(afp/mh)

 



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