Familien schicken junge Mädchen zur Genitalverstümmelung „auf Urlaub“ in ihr Heimatland

Die Verstümmelung äußerer weiblicher Genitalien ist in Deutschland, nach §226a Strafgesetzbuch, strafbar. Trotzdem sehen sich Mediziner immer häufiger damit konfrontiert.
Von 23. März 2018

Mediziner in allen Regionen Deutschlands sehen sich zunehmend mit Frauen konfrontiert, deren Genitalien meist im Kindesalter verstümmelt wurden. Wobei der Grad der Klitorisentfernung unterschiedlich ist.

Dabei kommt es meist auf die Region der islamischen Welt an, aus der die Frauen und Mädchen kommen. Da der Zustrom von Menschen aus diesen Ländern ungebremst anhält, steigt die Zahl der betroffenen Frauen weiter. Die „Welt“ berichtete.

Tradition der Beschneidung weiblicher Genitalien

Die Beschneidung der Klitoris hat mit dem Islam an sich nichts zu tun und stammt aus vorislamischen Zeiten, in denen Frauen nicht einmal als vollwertige Menschen, sondern als Eigentum ihrer Familien bzw. ihrer Männer angesehen wurden.

Diese Sitte breitete sich allerdings mit Hilfe des Islam von Westafrika bis nach Malaysia und Indonesien aus. Da viele Muslime die Unterschiede zwischen lokalen Sitten und den Vorschriften des Koran nicht wirklich kennen, sehen sie Dinge wie Genitalbeschneidung bei Frauen oder Ehrenmord als islamische Sitte an.

Die Begründung der Beschneidung lautet, vorsichtig formuliert: Die Frauen sollen keine Wollust beim Verkehr empfinden, was sie auch vor der Versuchung des Ehebruchs bewahren würde.

Man kann das natürlich auch so formulieren, dass es darum geht die Dominanz der Männer über ihre Frauen sicherzustellen, denn wenn ein anderer Mann die Frau auch nicht befriedigen kann, weil sie keine Lust empfinden kann – so der Gedanke – hätten sie auch keinen Grund ihren Mann zu betrügen.

Es gibt noch viele andere, teils hochkomplizierte Begründungen, die hier nicht diskutiert werden müssen.

Den Frauen bleibt lebenslanger Schmerz

Dem Mädchen und der Frau bleibt das Trauma, des Schmerzes bei der Beschneidung und, je nachdem wie tief die Klitoris ausgeschnitten wurde, lebenslange chronische Schmerzen, starke Schmerzen beim Verkehr, Entzündungsrisiken und Zysten.

Auch bei nicht vollständiger Entfernung der Klitoris können diese Frauen nur wenig oder gar keine Lust empfinden und haben trotzdem noch Schmerzen dabei.

Auch bei der Geburt von Kindern besteht gerade bei stark beschnittenen Frauen das Risiko, dass die Narbe aufreißt. Das führte bei vielen Krankenhäusern in den besonders stark betroffenen Regionen dazu, dass beschnittene Frauen von vornherein nur per Kaiserschnitt gebären, da die Risiken bei einer normalen Geburt zu hoch sind.

In Deutschland und Österreich gibt es seit einiger Zeit Hilfsangebote mit medizinischer und psychologischer Betreuung für Opfer von Genitalverstümmelung. Die EpochTimes berichtete darüber:

Desert Flower Center hilft Frauen mit Genitalverstümmelung

Doch trotz all dieser Fakten und der bekannten Risiken sind bestimmte Gebräuche kaum auszurotten.

Wie sich in jüngster Zeit herausstellte waren es oft nicht einmal die Väter, sondern die Mütter und Großmütter der Mädchen, die auf die Beschneidung bestanden.

Die Situation in Deutschland

Derzeit sind in Deutschland etwa 50 000 Fälle von Beschneidung bekannt. Es ist aber von einer sehr viel höheren Zahl auszugehen, da zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, mit einem eigentlich sehr hohen Anteil von Migranten aus islamischen Ländern, noch kein einziger Fall gemeldet wurde, berichtet die „Welt“.

Es ist auch davon auszugehen, dass viele der islamischen Ärzte keine Meldung machen, wenn sie bei einer Frau eine Beschneidung feststellen.

In Deutschland werden einige Beschneiderinnen die ihr blutiges Handwerk ausüben offenbar von einem Kartell des Schweigens gedeckt – unterstützt von Ärzten und anderem medizinischen Personal.

In letzter Zeit scheint es auch des öfteren vorgekommen zu sein, dass Eltern ihre vier- bis achtjährigen Kinder „auf Urlaub“ schicken, um sie in ihrem Heimatland beschneiden zu lassen. Die Hoffnung dadurch die deutsche Gesetzgebung umgehen zu können trügt, denn die Vorschriften des Strafgesetzbuches gelten unabhängig vom Recht des Tatorts.

Nach derzeitiger Einschätzung sind in Deutschland etwa 5000 – 6000 Mädchen akut bedroht. Allein mit den Mitteln des Strafrechts wird das Problem kaum in den Griff zu bekommen sein, solange bei den Familien der Mädchen kein Bewußtseinswandel einsetzt.

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