Lungenembolie durch Antibabypille – Felicitas Rohrer verklagt Pharmakonzern Bayer

Das Landgericht Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) eröffnet nun einen Zivilprozess gegen den Leverkusener Pharma- und Chemiekonzern Bayer. Die Studentin Felicitas Rohrer aus Bad Säckingen verlangt von dem Unternehmen Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200 000 Euro wegen Gesundheitsschäden, die angeblich durch die Antibabypille Yasminelle entstanden sind.
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Felicitas Rohrer verklagt Bayer wegen Lungenembolie verursacht durch AntibabypilleFoto: FREDERICK FLORIN/AFP/Getty Images
Epoch Times19. Dezember 2015

Die 31-jährige Felicitas Rohrer  hatte viel vor in ihrem Leben. Sie studierte Tiermedizin und wollte irgendwann einmal eine Familie gründen. Das alles geht nun nicht mehr und deshalb verklagt sie jetzt den Weltkonzern Bayer.

Die neueste Generation der Pille kann gefährliche Nebenwirkungen haben, etwa eine lebensbedrohliche Lungenembolie.Trotzdem wird das Verhütungsmittel weiterhin verschrieben. Experten vermuten, dass jedes Jahr etwa 260 junge Frauen eine Lungenembolie erleiden, die hätte vermieden werden können, wenn sie eine andere Pille eingenommen hätten. Die „Pillen“ werden mit falschen Versprechungen verschrieben, wie verminderter Akneneigung, doch dass diese auch ein hohes Thrombose-Risiko haben, darüber wird nicht aufgeklärt.

Auch wurde in einer Untersuchung mit den Daten von 1,6 Millionen Däninnen, die mehrere Jahre die Pille nahmen, festgestellt, dass auch das Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko höher ist als bei Frauen, die nicht hormonell verhüten.

Von über 1100 Klagen, die gegen Bayer eingereicht worden waren, wurde bereits 2010 berichtet, ebenso, dass die meistverkaufte Yaz-Pille tödliche Blutgerinnsel verursachte. Bis November 2009 wurden mindestens 129 Klagen in den USA gemeldet. Es zeigt, dass das Problem der Antibabypille von Bayer weit größer ist als bisher angenommen, denn bereits 2009 wurde bekannt, dass es schon mehr als 50 Tote gegeben hatte. Und wussten Sie, dass es bereits 2009 seitens der FDA einen Rückruf gab? Der Grund, warum nichts darüber bekannt wurde, war, dass es nie veröffentlicht wurde.

Auch die junge Schweizerin Celine Pfleger ist Opfer der Anti-Baby-Pille Yasmin. Ihr Fall erschütterte nicht nur die Schweiz: Die 24 Jährige ist seit einer Lungenembolie 2008 schwerstbehindert. Sie hatte erst seit wenigen Wochen die Anti-Baby-Pille Yasmin von Bayer eingenommen.

Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind in den vergangenen 15 Jahren insgesamt 478 Verdachtsfälle von Frauen mit venösen Thromboembolien gemeldet worden, die drospirenonhaltige Verhütungsmittel verschiedener Hersteller angewendet hatten, darunter 16 Verdachtsfälle mit Todesfolge. Dennoch werden die Drospirenon-Präparate immer noch häufig verkauft und auch jungen Erstanwenderinnen verschrieben.

Bayer kommt nun auch endlich in Deutschland wegen der Antibaby-Pille Yasminelle vor Gericht. 1,9 Milliarden US-Dollar hat der Pharmakonzern bereits in den USA an Geschädigte gezahlt.

Die juristische Auseinandersetzung um die Thrombose-Risiken der Verhütungsmittel Yaz, Yasmin und Yasminelle währt schon seit Jahren und wurde bisher vor allem in den USA ausgetragen.

Die Einnahme von Yaz, Yasminelle oder Yasmin ist mit einem erhöhten Thrombose- und Embolie-Risiko verbunden. Immer wieder kommt es zu schweren Zwischenfällen und Todesfällen. In den Werbekampagnen werden die Risiken jedoch mit keinem Wort erwähnt, das Marketing zielt auf Anwendungen wie Akne-Behandlung und Gewichtsregulierung ab. Es ist empörend, dass neue Verhütungsmittel gefährlicher sind als alte Präparate!

Das Landgericht Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) eröffnet nun einen Zivilprozess gegen den Leverkusener Pharma- und Chemiekonzern Bayer. Die Studentin Felicitas Rohrer aus dem badischen Bad Säckingen verlangt von dem Unternehmen Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200 000 Euro wegen Gesundheitsschäden, die angeblich durch Yasminelle entstanden sind.

Am 27. April 2012 hielt Felicitas Rohrer eine mitreißende Rede auf der BAYER-Aktionärsversammlung 2012.

"Sehr geehrte Damen und Herren, 

mein Name ist Felicitas Rohrer und komme aus Bad Säckingen. Zunächst möchte ich aus dem Begleitheft der Antibabypille Yasminelle, die von Bayer vertrieben wird, zitieren:
„Yasminelle – mehr als eine neue Pille. Die niedrige Dosierung soll für eine gute Verträglichkeit sorgen und das Drospirenon hat ein paar hilfreiche Zusatznutzen auf Lager:


– Smile-Effekt

– und du fühlst dich rundum wohl in deiner Haut.


– Feel-Good-Faktor: Yasminelle verbessert körperliches und seelisches Befinden.


– Figur-Bonus: Yasminelle hilft, das Gewicht stabil zu halten.
 Mit Yasminelle kannst du das Leben und die Liebe so richtig genießen. Mit Yasminelle kannst du zu jeder Zeit im Zyklus singen: I feel good…“

Ich bin im Juli des vergangenen Jahres fast an einer doppelten Lungenembolie gestorben. Ursache dafür war genau diese in dem Begleitheft so angepriesene Antibabypille Yasminelle. Von Ihrer Firma."

In der Schweiz wurde Bayer auf Schmerzensgeld verklagt – doch mit einem beschämenden Ausgang

Celine Pfleger - Schwerstbehindert durch AntibabypilleCeline Pfleger – Schwerstbehindert durch AntibabypilleFoto: screenshot Celine Pfleger

«Mami, mir wird schlecht», waren die letzten Worte, die Céline an jenem Tag im März 2008 sagte. «Jetzt werde ich wohl nie wieder ihre Stimme hören. Das ist das Schlimmste», sagt die Mutter. «Es tut weh, Céline so wehrlos und ausgeliefert zu sehen. Sie kann sich niemandem verständlich machen, sich nicht mal gegen eine Mücke wehren». Ihr Fall erschütterte nicht nur die Schweiz: Die 24-jährige Céline Pfleger ist seit einer Lungenembolie vor sieben Jahren schwerstbehindert. Im Januar 2008 erhält die damals 16-jährige Jugendliche die rezeptpflichtige Antibabypille «Yasmin» – mit fatalen Folgen: Céline erleidet eine Lungenembolie und trägt schwere gesundheitliche Schäden davon.

Wir haben bereits mehrfach über diesen Fall berichtet – Die Familie der Geschädigten verklagt den Pharma-Multi Bayer auf Schadenersatz in Millionenhöhe – ohne Erfolg. Das  Bezirksgericht Zürich wies die Klage von Céline gegen den Hersteller Bayer ab. Die mittellose Familie von Céline sollte sogar dem Pharmakonzern 120 000 Franken Prozessentschädigung zahlen. Aus Gutmütigkeit, wie Bayer daraufhin bekant gab, verzichtete der Konzern auf diese Entschädigung. 5,7 Millionen Franken Schadenersatz hätte Bayer zahlen sollen, doch Céline erhält nichts. Seit 7 Jahren ist Céline spastisch gelähmt und wird per Magensonde ernährt. Sie lebt in einem Wohnheim, rund eine Stunde entfernt von ihrer Mutter.

Doch der Fall Céline geht weiter, die Krankenkasse CSS, die als Nebenkläger auftritt, macht Swissmedic mitverantwortlich dafür, dass es 2008 zur schweren Behinderung von Céline durch die Antibabypille kommen konnte. Die Zulassungsstelle für Medikamente soll ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben. Das Heilmittelinstitut habe die Informationen für die Patientinnen und Ärzte bei der Anti-Babypille Yasmin ungenügend überprüft.

Auch in der EU und den USA habe man das Medikament gründlich getestet, kontert Swissmedic, «Alle Behörden sind zum Schluss gekommen, dass diese Verdoppelung des Risikos tragbar ist, wenn man sie vergleicht mit dem Einfluss von anderen Risikofaktoren.» Gemeint ist etwa das Alter der Frau oder gewisse Venenleiden.

Fakt ist: Die Antibaby-Pillen Yasmin und Yasminelle sind umstritten. In Deutschland hat ein Gericht dieser Tage ein Verfahren gegen den Hersteller eröffnet, in den USA hat der Hersteller bis Anfang dieses Jahres bereits 9000 Vergleiche in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Franken abgeschlossen.

Swissmedic ist die Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel in der Schweiz mit Sitz in Bern.

In den USA wurden schon viele teure Vergleiche geschlossen

In den USA sind derartige Klagen nichts Neues, dort hat es schon einige juristische Streitigkeiten wegen angeblicher Nebenwirkungen in Form von Thrombose-Risiken nach der Einnahme der Verhütungsmittel Yaz, Yasmin und Yasminelle gegeben. Entsprechend wurden von dem Chemiekonzern bis Anfang 2015 9000 Vergleiche in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Dollar abgeschlossen, gleichwohl Bayer die Schuld nicht anerkannte. Allein im letzten Jahr betrug die Summe, die Bayer in Zusammenhang mit den drei genannten Medikamenten in den USA gezahlt hat, 768 Millionen Euro.

(www.netzfrauen.org/mh)



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