Flut von Anträgen auf Verordnung von Cannabis

Im März 2017 hatte der Gesetzgeber die Bedingungen für den Einsatz von Cannabis als Therapiemittel erleichtert. Seit dem sind allein bei der AOK Baden-Württemberg seit März 2017 insgesamt 1.411 Anträge auf Verordnung von Cannabis-Präparaten als Medizin eingegangen.
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CannabisFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. März 2018

Allein bei der AOK Baden-Württemberg sind seit März 2017 insgesamt 1.411 Anträge auf Verordnung von Cannabis-Präparaten als Medizin eingegangen. Das teilte die Landes-AOK auf Anfrage der „Heilbronner Stimme“ (Donnerstagsausgabe) mit.

1.003 AOK-Patienten hätten bislang eine Genehmigung erhalten, die Quote liege damit bei 84 Prozent.

Im März 2017 hatte der Gesetzgeber die Bedingungen für den Einsatz des Hanfprodukts als Therapiemittel erleichtert. „Die Antragszahlen sind deutlich höher als der Gesetzgeber und die AOK Baden-Württemberg erwartet haben. Das stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen“, sagte AOK-Landeschef Christopher Hermann dem Blatt.

Seit Inkrafttreten des sogenannten „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ am 10. März 2017 können Ärzte Cannabis per Betäubungsmittelrezept verschreiben. Laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) in Stuttgart haben im November und Dezember 2017 rund 450 Praxen Cannabispräparate verordnet – das werde sich vermutlich auch bei dieser Zahl einpendeln, heißt es. Im Juni 2017 seien es noch unter 100 gewesen, so ein KV-Sprecher.

Mediziner üben unterdessen Kritik an den Rahmenbedingungen für die Verordnung. Knud Gastmeier von der Ad-hoc-Kommission Cannabis der Deutschen Schmerzgesellschaft bemängelt „den ungeheuren bürokratischen Aufwand, der die Beantragung in vielfacher Hinsicht torpediert. Da wird von Seiten der Kassen in die Therapie eingegriffen, die Genehmigungspraxis ist willkürlich.“

Auch das Haftungsrisiko für Ärzte sei enorm, meint Gastmeier. Es könne gut passieren, dass eine Kasse im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu dem Ergebnis komme, dass der Arzt für die zuvor genehmigte Therapie in Regress zu nehmen sei. „Ärzte gehen betriebswirtschaftlich und juristisch ein ungeheures Risiko ein.“ (dts)



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