Gesetz für kurzfristigere Arzttermine tritt in Kraft

Gesetzlich Versicherte sollen künftig schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Unter der Telefonnummer 116117 sollen spätestens Ende des Jahres Servicestellen zur Vermittlung rund um die Uhr erreichbar sein.
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Ein Mann steht am Kalender und vermerkt einen Termin bei einem Arzt.Foto: iStock
Epoch Times10. Mai 2019

Gesetzlich Versicherte sollen künftig schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Am Samstag tritt dazu das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Es sieht unter anderem vor, dass die Mindestzahl an wöchentlichen Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden erhöht wird. Bestimmte Fachärzte müssen zudem fünf Stunden pro Woche für Versicherte ohne Termin anbieten.

Die Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die bei der Vermittlung von Arztterminen helfen, werden dem Gesetz zufolge spätestens zum Jahreswechsel rund um die Uhr erreichbar sein unter der einheitlichen Telefonnummer 116117. Geplant sind außerdem Zugriffsmöglichkeiten via Internet und auch per App.

Das Gesetz sieht für Ärzte finanzielle Anreize vor, wenn sie bei der Terminvermittlung mitwirken. Sorgt ein Hausarzt dafür, dass sein Patient einen dringenden Facharzttermin erhält, bekommt er dafür einen Zuschuss von mindestens zehn Euro.

Der behandelnde Facharzt erhält eine Vergütung außerhalb seines Budgets. Dasselbe gilt für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden. Bei Vermittlung durch eine Terminservicestelle kommen die Mediziner zudem in den Genuss eines nach Wartezeiten gestaffelten Zuschlags.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, bislang warteten gesetzliche Versicherte oft zu lange auf Arzttermine – „das wollen wir ändern“. Durch die Zuschlagsregelungen „lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben“.

Das Gesetz sieht noch zahlreiche weitere Neuerungen vor, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten. Beispielsweise werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, in unterversorgten – meist ländlichen – Gebieten eigene Praxen einzurichten oder mobile und telemedizinische Alternativen aufzubauen. Organisatorische Veränderungen sollen die Versorgung mit Hebammen sowie mit Impfstoffen verbessern. Außerdem gibt es höhere Zuschüsse für Zahnersatz. (afp)



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