Kriminelle Machenschaften: Bambusprodukte können nicht länger als Naturprodukte gelistet werden

Wenn nicht drin ist, was draufsteht, dann handelt es sich um Lebensmittelbetrug. Jede Prüfung an Coffee-to-Go-Bechern aus Bambus ergab, dass diese mehrheitlich weder umweltfreundlich noch ökologisch sind und dennoch wurde der Verkauf nicht unterbunden.
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Bambusprodukte können nicht mehr als ein Naturprodukt gelistet werden und sollten durch strengere Lebensmittelüberwachungen und Einfuhrkontrollen geregelt werden. Das fordert das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart.Foto: iStock
Von 6. Oktober 2019

Der 2013 bekannt gewordene Pferdefleischskandal erschütterte ganz Europa. Doch die Palette von Lebensmittelbetrug geht weiter, so werden heute noch Weine mit Aromen aufgepeppt, Makrelen werden zu Lachs eingefärbt, Reis wird aus Kunststoff hergestellt und „natürliche“ Bambusprodukte erweisen sich als gesundheitsschädigend.

Die fortlaufende Manipulation an Lebensmittel lässt bei dem 2015 gegründeten Expertenbeirat für Lebensmittelbetrug keine Langeweile entstehen. Als Lebensmittelbetrug (foof fraud) wird im Allgemeinen das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit dem Ziel, durch vorsätzliche Täuschung einen finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, verstanden.

In Erwartung hoher Gewinne wird immer öfter bei Deklarationen von Lebensmittel und Lebensmittelprodukten gemogelt und die Beimengung unerlaubter Zusätze scheinbar bagatellisiert. Dieser Gedanke könnte zumindest auftauchen wenn folgende Verlaufskontrollen bekannt werden:

Monitorring von Bambusbechern

Die Einfuhr von Bambusprodukten in den Lebensmittelmarkt wird durch die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 geregelt. Seit 2013 ermittelt das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart regelmäßig die Melamin- und Formaldehyd-Freisetzung bei Bambusprodukten.

  • 2013, Küchenzubehör aus Bambus. Eine Mogelpackung aus Melamin!
  • 2013, Küchenhelfer aus Melamin: „Im Jahr 2012 wurden Küchenhelfer aus Melamin in Bezug auf die Freisetzung von Formaldehyd und Melamin untersucht. Bei allen untersuchten Küchenhelfern wurde eine Grenzwertüberschreitung für diese Parameter festgestellt.“
  • 2014, Menüschalen, Pfannen, Salzmühlen und Co. – Im Eignungstest teilweise für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet
  • 2014, Irreführung: Vermeintlich ökologisches Geschirr aus Bambus besteht zu einem großen Teil aus synthetischem Kunststoff
  • 2017, Irreführung: Vermeintlich Ökologisches Geschirr aus Bambus besteht zu einem großen Teil aus Kunststoff – ein Update. Aus dreijährigen Labortests mit 45 Produkten wurde die Ergebnisse veröffentlicht: 35 Produkte waren mangelhaft.
  • Mai 2019, besuchte Martin Grath (Grüne) das CVUA und wird über die Sachlage der Bambusbecher aufgeklärt
  • Juli 2019, nochmalige Überprüfung von Bambusgeschirr

Das Monitorring von 2018 wurde dem Bundesministerium für Risikobewertung zu Verfügung gestellt, um die Exposition der Bevölkerung mit Formaldehyd und Melamin erneut zu prüfen, wie das CVUA bekannt gab.

Verbraucherschutz fehlt bei Bambusprodukten

Jede Prüfung an den Coffee-to-Go-Bechern ergab, dass diese mehrheitlich weder umweltfreundlich noch ökologisch sind und dennoch wurde der Verkauf (als Naturprodukt) nicht unterbunden.

Gesetzlich wird davon ausgegangen, dass ein Mehrweggegenstand durch häufigere Benutzung eine geringere Migrationsrate von Stoffen hat. Umso überraschender das Resümee der elf getesteten Bambusprodukte 2019: Bei 9 Becher hat die Freisetzung der Melamin-Formaldehydharze mit der Nutzungshäufung zugenommen. Dabei wurde die gesetzliche Höchstmenge deutlich überschritten.

  • Formaldehydgas ist als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Das Migrationslimit (SML) von Formaldehyd beträgt 15 mg/kg.
  • Melamin, der Ausgangsstoff für die Herstellung von Melaminharzen, kann mit einer weiteren Substanz Kristalle bilden, die zu Nierenschäden führen – heißt es von der Verbraucherzentrale. SML von Melamin 2,5 mg/kg.

Fast alle Produkte wurden als „biologisch abbaubar“ oder „100 Prozent recyclefähig“ beworben. Für den Verbraucher ist derzeit nicht zu erkennen, welches Produkt Schadstoffe freisetzt und welches nicht. Derzeit scheint der Konsument vor fälschlichen Werbeaussagen nicht geschützt zu sein. Bleibt nur zu hoffen, dass die Produkte tatsächlich halten, was sie versprechen.

Fazit des CVUA aus Stuttgart: Bambusprodukte können nicht mehr als ein Naturprodukt gelistet werden und sollten durch strengere Lebensmittelüberwachungen und Einfuhrkontrollen geregelt werden.

Zudem wird Bambus derzeit als Holz aufgelistet und unterliegt dessen Überprüfungen, dabei ist – aus botanischer Sicht – Bambus ein Gras. Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 gehört demnach so oder so überarbeitet.



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