Conterganstiftung will 58 Opfern Entschädigung streichen

Die Summe der Entschädigungszahlungen, die vom deutschen Staat über die Stiftung an die brasilianischen Opfer bezahlt wird, belief sich im Jahr 2018 auf rund 2,8 Millionen Euro. Nun hat die Stiftung sich im Fall von 58 durch den Contergan-Wirkstoff Thalidomid geschädigten Brasilianern für unzuständig erklärt.
Titelbild
Eine behinderte Frau, deren Gliedmaßen aufgrund der Thalidomidmedizin fehlgebildet sind.Foto: PIERRE-PHILIPPE MARCOU/AFP via Getty Images enthalten
Epoch Times29. November 2019

Die Conterganstiftung will Medienberichten zufolge 58 durch den Contergan-Wirkstoff Thalidomid geschädigten Menschen aus Brasilien die lebenslangen Entschädigungszahlungen streichen. Nach Informationen von „Spiegel“, Norddeutschem Rundfunk (NDR) und Südwestrundfunk (SWR) verkündete die Stiftung in einem Mitte Oktober an die Betroffenen verschickten Brief, dass sie die Anerkennungsbescheide „mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen“ beabsichtige. Dies berichtete der „Spiegel“ am Freitag vorab.

Zudem werde in dem Schreiben „die sofortige Vollziehung“ angeordnet. Den Berichten zufolge hatten die Mütter in all diesen Fällen in der Frühphase ihrer Schwangerschaft das Medikament Sedalis eingenommen, das den verhängnisvollen Wirkstoff Thalidomid enthielt. Der Wirkstoff stammte von der deutschen Firma Chemie Grünenthal GmbH, dem Hersteller von Contergan.

Zuständigkeit abgelehnt

Die Conterganstiftung begründet demnach ihr Vorgehen damit, dass Sedalis kein Präparat der Grünenthal GmbH sei, sondern ein Medikament, „welches durch einen Lizenznehmer in eigener Verantwortung hergestellt und vertrieben wurde“. Die Conterganstiftung sei nicht für die Entschädigungen zuständig.

Die Betroffenen aus Brasilien waren dem „Spiegel“ zufolge vor teilweise mehr als 45 Jahren als Entschädigungsberechtigte anerkannt worden, weil die Conterganstiftung das Schlafmittel Sedalis als Grünenthal-Präparat bewertete. Die Firma Grünenthal distanzierte sich auf Nachfrage von „Spiegel“, NDR und SWR nun von der neuen Aussage der Conterganstiftung, Sedalis sei kein Medikament von Grünenthal.

Der Pharmakonzern erklärte, „mit solchem Vorgehen nicht einverstanden“ zu sein: „Die Conterganstiftung hat durch ihre verantwortlichen Gremien vor beinahe 50 Jahren in Kenntnis der Umstände entschieden, dass Sedalis ein Produkt war, das unter das Conterganstiftungsgesetz fällt.“ Grünenthal sehe „keine Veranlassung, an dieser Bewertung zu zweifeln“.

Familienministerium ohne Kenntnis

Das Familienministerium als Aufsichtsbehörde erklärte demnach, die Stiftung habe aus eigenem Entschluss die Schreiben verschickt. Das Ministerium habe vom Inhalt keine Kenntnis gehabt.

Derzeit gibt es laut „Spiegel“ weltweit 2.584 Thalidomid-Geschädigte, die monatliche Renten von rund 700 bis 8000 Euro erhalten. Die Summe dieser Renten belief sich demnach im vorigen Jahr auf fast 130 Millionen Euro, weitere 27 Millionen Euro schüttete die Stiftung für Pauschalen aus.

Die Summe der Entschädigungszahlungen, die vom deutschen Staat über die Stiftung an die brasilianischen Opfer bezahlt wird, belief sich den Angaben zufolge 2018 auf rund 2,8 Millionen Euro.

Mit dem Namen Contergan ist eine der größten Arzneimittelkatastrophen verbunden – und eine menschliche Tragödie. Tausende Kinder, deren Mütter das damals als ungefährlich geltende Schlafmittel der Firma Grünenthal in der Schwangerschaft genommen hatten, kamen mit schwerwiegenden Fehlbildungen zur Welt. Vor 50 Jahren, am 27. Mai 1968, startete der Prozess gegen die Pharmamanager. Ein Überblick:

Gefährliches Schlafmittel

Ungefährlich selbst bei Überdosierung sollte das Schlafmittel sein, das am 1. Oktober 1957 rezeptfrei in den Handel kam. Das Medikament mit dem Wirkstoff Thalidomid eroberte schnell große Marktanteile und entwickelte sich für den Hersteller zum Umsatzschlager, weil es im Gegensatz zu anderen Schlafmitteln dieser Zeit nicht abhängig machte und besonders gut verträglich schien. Fatalerweise führte dies dazu, dass auch viele Schwangere Contergan nahmen.

Die Folgen waren schwere körperliche Fehlbildungen bei den Embryonen – an inneren Organen, vor allem aber an den Gliedmaßen. Viele Babys kamen ohne Schultergelenke und Arme auf die Welt, andere mit Fehlbildungen an Armen und Beinen, an Hüftgelenken oder an den Ohren. Gut vier Jahre war Contergan im Handel, als das damals in Stolberg bei Aachen ansässige Pharmaunternehmen Grünenthal das Beruhigungsmittel am 27. November 1961 zurückzog.

Weltweit wurden nach Einnahme des Medikaments bis zu 12.000 fehlgebildete Kinder geboren, davon allein etwa 5000 in Deutschland. Heute leben hierzulande nach Angaben des Bundesverbands Contergangeschädigter noch rund 2400 Betroffene, die mittlerweile zwischen Mitte und Ende 50 sind und mit schweren Folgeschäden ihrer Behinderungen kämpfen.

Juristische Aufarbeitung

Nach jahrelangen Ermittlungen gegen zahlreiche leitende Angestellte der Herstellerfirma Grünenthal wurde am 18. Januar 1968 das Hauptverfahren eröffnet. Wenige Monate später, am 27. Mai 1968, begann der Prozess gegen mehrere Pharmamanager. Zahlreiche Eltern betroffener Kinder traten als Nebenkläger auf. Es war eines der bis dahin aufwändigsten Strafverfahren der deutschen Rechtsgeschichte.

Nach 283 Verhandlungstagen wurde der in Alsdorf bei Aachen geführte Prozess am 18. Dezember 1970 eingestellt – wegen geringer Schuld der Angeklagten. Noch vor Abschluss des Strafprozesses wurde im April 1970 ein Vergleich geschlossen, in dessen Folge Grünenthal freiwillig mehr als 110 Millionen Mark in die 1972 gegründete Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder einzahlte.

Weitere Finanzhilfen

Weitere 100 Millionen Mark flossen dem Hilfswerk vom Bund zu. 2009 überwies Grünenthal noch einmal 50 Millionen Euro als Sonderzahlung. Die heute aus Bundesmitteln gespeiste Stiftung, die 2005 in Conterganstiftung für behinderte Menschen umbenannt wurde, zahlt seither den Conterganopfern eine monatliche Rente – je nach Grad der körperlichen Schädigung. Weitere 30 Millionen Euro Bundesmittel im Jahr werden für zusätzliche medizinische Leistungen zur Verfügung gestellt. Damit sollen im Einzelfall Heil- und Hilfsmittel bezahlt werden, beispielsweise spezielle Rollstühle, Hörgeräte aber auch Schmerztherapien oder Lymphdrainagen.

Folgeschäden

Zu den ursprünglich zum Teil schweren Conterganschädigungen stellen sich durch die jahrzehntelange Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur heute zusätzlich Folgeschäden ein – wie Nacken- und Rückenschmerzen sowie Schulter-, Knie- und Hüftschmerzen. Viele Menschen leiden unter chronischen Schmerzen.

Klaus Peters vom ambulanten Schwerpunktzentrum zur Behandlung contergangeschädigter Menschen im nordhrein-westfälischen Nümbrecht verweist zudem auf einen deutlich erhöhten Anteil an psychischen Beeinträchtigungen – wie depressive Störungen. All das erfordert einen ständig steigenden Bedarf an pflegerischen und therapeutischen Leistungen. Der Pharmahersteller selbst entschuldigte sich erst spät – im Jahr 2012 – nach langem Schweigen für das Contergandesaster.

In Deutschland war das Schlafmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid am 1. Oktober 1957 rezeptfrei in den Handel gekommen. Das von vielen Schwangeren eingenommene Mittel führte zu schweren körperlichen Fehlbildungen bei den Embryonen – an inneren Organen, vor allem aber an den Gliedmaßen. (afp)



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