Kosten-Hammer für Millionen Patienten: Ab April steigen die Zuzahlungen für viele Medikamente

Die Krankenkassen haben die Höchsterstattungssätze für bestimmte Medikamentengruppen ab April abgesenkt. Die Patienten müssen nun tiefer in die Tasche greifen.
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Die Apotheken müssen den Patienten schon wieder erhöhte Zuzahlungen abnehmen.Foto: Uwe Zucchi/dpa
Epoch Times30. März 2018

Die Krankenkassen haben die Höchsterstattungssätze für bestimmte Medikamentengruppen zum 1.April 2018 abgesenkt. Das bedeutet für einige Medikamente, dass die Patienten ab dem 1.April mehr zuzahlen müssen.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) schrieb dazu in einer Pressemitteilung vom 28.März 2018:

„Von den mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen ab 1. April viele mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit.

Grund ist das Absenken von so genannten Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro.

Betroffene Medikamente:

Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt.“

Rabattverträge einzelner Kassen können Entlastung für deren Versicherte bedeuten:

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen.

So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern.

Zuzahlungsfreie Medikamente

Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal APONET unter www.aponet.de zu finden.“

Was bleibt gleich?

Die Regeln die zur Ermittlung der Zuzahlungshöhe angewandt werden, ändern sich nicht. Auch gilt weiterhin, dass jeder Versicherte durch Zuzahlungen höchstens bis zu 2 Prozent seines Jahreseinkommens belastet werden darf, chronisch Kranke bis zu 1 Prozent. Auch die Zuzahlungsfreiheit für Minderjährige, bei rezeptpflichtigen Medikamenten, bleibt bestehen. (al)



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