Impfpflicht – Fass ohne Boden: Jens Spahn holt zum Rundumschlag aus

Zugriff auf Patientenakten, Bußgelder, 25 Millionen Impfkosten. Niemand scheint der Masernimpfpflicht zu entkommen. Und auch eine Reihenimpfung in Schulen gegen Diphterie, Keuchhusten und Tetanus hat der Bundesgesundheitsminister bereits im Visier.
Von 16. Juli 2019

Weder sinnvoll, noch nützlich. So könnte die geplante Impfpflicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in wenigen Worten zusammengefasst werden. Denn ungeachtet der Proteste von Medizinern und Eltern, die eine neutrale Impfaufklärung und Studien über ein angemessenes Impfalter fordern, soll morgen im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Impfpflicht beraten und voraussichtlich auch beschlossen werden. Dabei haben sich selbst Wissenschaftler gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Doch Spahn besteht nach wie vor darauf.

Egal ob in der Kita, bei der Tagesmutter oder in der Schule – wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen.“

Nach und nach sickern Änderungen des bisherigen Gesetzesentwurfes durch. Holt Spahn jetzt zum Rundumschlag aus?

In dem neuen Gesetzentwurf heißt es:

Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt auch, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, die auch Impfstoffkomponenten gegen andere Krankheiten enthalten.“

In dem Bewusstsein, dass es bislang keinen alleinigen Masernimpfstoff gibt, drückt der Bundesgesundheitsminister damit jedem eine Kombi-Zwangsimpfung auf, obwohl die Erfahrungen und Studien eindeutig belegen, dass selbst eine Impfquote von 99 Prozent kein Indiz dafür ist, dass Masernerkrankungen verschwinden.

Im Gesetzentwurf spricht Spahn von einer Eradikation der Masern, was bedeutet, dass er sie ausrotten will. Dazu betonte Kinder- und Jugendarzt Dr. Schmidt-Troschke:

Eine weltweite Ausrottung wird nicht gelingen, Keime machen vor Grenzen keinen Halt. Hier werden ständig Begrifflichkeiten vertauscht und damit suggeriert, dass wir die Masern tatsächlich ausrotten könnten – aber selbst im komplett durchgeimpften China gab es 2018 etwa 49.000 Masernfälle.“

Keine Immunität trotz Impfung

Weitestgehend unbekannt in der Bevölkerung ist, dass es immer wieder Impfversager gibt. Selbst bei Kindern, bei denen sowohl die erste als auch die zweite Kombi-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln erfolgt ist, ist dies noch kein Garant für einen ausreichenden Masern-Impfschutz. So ist es nicht verwunderlich, wenn ein Titer-Test trotz Impfung keine Antikörper aufzeigt.

Kinderarzt Dr. Stefan Rabe gibt zu bedenken:

Ein zuverlässiger lebenslanger Schutz, wie ihn das Robert Koch-Institut noch heute auf seiner Webseite behauptet, entsteht auch durch zwei Masernimpfungen nicht. Das wissen wir schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten und dieses Phänomen ist in den letzten Jahren zunehmend beobachtet und auch zunehmend untersucht worden.“

Patienten, die nach einer eigentlich erfolgreichen Impfung lange Schutz genossen haben, könnten demnach an Masern erkranken und andere mit richtigen Masern anstecken. Was nützt da ein Impfzwang, oder wem?

Impfschutz – beliebig ausdehnbar

Dass Spahn trotzdem gezielt die Verpflichtung von Impfungen mit Kombinationsimpfstoffen zur Erlangung eines Masernimpfschutzes in das Gesetz einarbeiten lässt, könnte weiteren Zwangsimpfungen – neben Mumps und Röteln – Tür und Tor öffnen. Denn im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jegliche weiteren Impfstoffe beliebig hinzugefügt werden könnten.

Solange der Masernimpfstoff enthalten wäre, müsste man also die Zwangsimpfung über sich ergehen lassen. Dazu sollte man wissen, dass der Bundesgesundheitsminister nicht nur den Masern den Kampf angesagt, sondern parallel laut „Bild“ bereits in Aussicht gestellt hat, dass er auch den Impfschutz bei Tetanus, Diphterie und Keuchhusten erhöhen will. Und praktischerweise gibt es auch dort bereits einen Dreifachimpfstoff.

Laut „Bild“ sagte Spahn:

Daher soll der Öffentliche Gesundheitsdienst künftig wieder als freiwilliges Angebot für Kinder und ihre Eltern mehr Reihenimpfungen in Schulen durchführen. Krankenkassen sollen das mitfinanzieren“.

Ob ein solches „freiwilliges Angebot“ angenommen wird oder auch schon bald zur Pflicht wird? Fakt ist: Wenn der Masernimpfstoff auch dort enthalten wäre, wäre die Umsetzung einer Zwangsimpfung bereits von dem jetzigen Gesetzentwurf abgedeckt.

Impfpflicht für Menschengruppierungen

Im aktuellen Gesetzentwurf heißt es:

Deshalb muss eine Impfpflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.“

Galt der Gesetzentwurf für die neue Masern-Impfpflicht bislang nur für medizinisches Personal in Pflegeeinrichtungen sowie für Kindergärten und Schulen, wird er jetzt laut „Ärzteblatt“ ausgeweitet auf Ferienlager, Heime wie beispielsweise Asylantenunterkünfte, Tagesmütter, Arzt- und Zahnarztpraxen und Geburtshäuser. Doch bleibt es dabei oder ist das nur der Tropfen auf den heißen Stein? Wer garantiert uns, dass Spahn nicht auch die Kinder und Mitarbeiter in Sportvereinen und Jugendzentren durchimpfen will oder beispielsweise Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern?

Bußgeld

In dem Gesetzentwurf heißt es laut „Ärzteblatt“, dass derjenige, der sich der Impfpflicht widersetzt, ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro zahlen müsse. Bislang waren von einer derartigen Regelung nur Eltern betroffen, deren Schulkinder nicht geimpft werden sollten. Wird das Bußgeld jetzt auf alle Impfverweigerer ausgedehnt? Im Gesetzentwurf werden bereits jetzt alle Personen umfasst, die ein ungeimpftes Kind in ihre Einrichtung aufnehmen und somit den nicht vorhandenen Impfschutz ignorieren statt ihn zu melden. Ihnen droht ebenfalls ein Bußgeld.

Laut „Ärzteblatt“ muss der Nachweis für die Impfung der Kinder in den Einrichtungen bis Juli 2021 erbracht werden. Gleiches gilt für Mitarbeiter in Schulen, Kitas und Unterkünfte für Migranten. Letztere müssen einen Impfnachweis innerhalb von vier Wochen nach Einwanderung erbringen.

Zugriff auf elektronische Patientenakte

Die Einführung eines digitalen Impfausweises zur Dokumentation scheint ein weiterer wesentlicher Punkt. Wurden bislang die Impfbescheinigungen ausschließlich im Impfausweis eingetragen, soll jetzt der Öffentliche Gesundheitsdienst in die Lage versetzt werden, auf den „Impfausweis der elektronischen Patientenakte Zugriff zu nehmen“ mit Zustimmung des Patienten. Im Gesetzt heißt es hierzu:

Auf diesem Wege kann auch der Öffentliche Gesundheitsdienst Daten zu Schutzimpfungen als Teil der elektronischen Patientenakte einsehen und ergänzen. Dies ist im Sinne der Patienten, da so fehlende Impfungen angesprochen und Doppelimpfungen vermieden werden können.“

25 Millionen Mehrausgaben für Impfungen

Eine Impfleistung kostet 55 Euro (MMR-Impfstoff 47 Euro und Arztkosten 8 Euro). Laut Gesetzentwurf werden im ersten Jahr zusätzliche Impfungen von schätzungsweise 79.000 Impfungen bei Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung und 71.000 Impfungen bei der Einschulung erwartet. Auch beim Übergang an weiterführenden Schulen wird der Impfstatus überprüft. Insoweit legte das Bundesgesundheitsministerium keine Zahlen vor.

Personal in Gemeinschaftseinrichtungen bekommt ungefähr insgesamt 160.000 Impfungen und in medizinischen Einrichtungen 60.000. Zu den Asylanten gab es keine Zahlenmeldungen. Aber allein die obigen Impfungen machen bereits 370.000 Impfungen aus, was Mehrausgaben von 20,35 Millionen Euro der Krankenkassen bedeutet und Mehrwertsteuereinnahmen von knapp 4 Millionen Euro für den Staat.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält einen jährlichen Betrag von 5 Millionen Euro und die gesetzliche Aufgabe zur „regelmäßig und umfassenden“ Information zum Impfen.

Impfpflicht umgehen

Wer sich keiner Impfung unterziehen will und sicher ist, dass er bereits eine Impfung erhalten hat, kann auch einen Titer-Test, also einen Nachweis über Masern-Antikörper vorlegen. Im Gegensatz zur Impfung übernimmt die Krankenkasse diese Kosten allerdings nicht. Diese betragen zwischen 28 und 43 Euro laut Gesetzentwurf.

Umgehen kann man die Impfpflicht durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Immunität gegen Masern oder eine gesundheitliche Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt.

Sollte das Bundeskabinett diesen Gesetzentwurf verabschieden, haben bereits jetzt Institutionen die Einreichung von Klagen und einstweilige Anordnungen angekündigt, beispielsweise der Libertas & Sanitas e. V.. Nach seiner Auffassung verstößt die Impfpflicht gegen die Menschenrechte. Er sieht das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gefährdet und fordert eine freie Impfentscheidung statt Impfzwang. Der Verein hat für morgen einen friedlichen Protest von 9 bis 12 Uhr vor dem Kanzleramt angekündigt.

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