Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen über Antrag auf Leistungen entscheiden

"Bei uns haben sich viele Betroffene gemeldet, die teilweise monatelang auf die Begutachtung und die Entscheidung warten mussten", hieß es seitens der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Seit Jahresbeginn gilt wieder die 25-Arbeitstagefrist.
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Symbolbild.Foto: GEORGES GOBET/AFP/Getty Images
Epoch Times19. Februar 2018

Gesetzliche Pflegekassen müssen Pflegebedürftigen seit Jahresbeginn wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, wie sie über ihren Antrag auf Pflegeleistungen entschieden haben. Darauf wies die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Montag in Mainz hin.

In besonders eiligen Fällen müsse die Mitteilung sogar noch schneller erfolgen. Wegen der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade durch die Pflegereform war die 25-Arbeitstagefrist 2017 ausgesetzt gewesen, sofern keine besonders dringende Entscheidung nötig war.

Erfolgt der Bescheid der Pflegekasse nicht binnen dieser Frist und ist die Kasse für die Verzögerung verantwortlich, muss sie den Angaben zufolge für jede Woche nach Fristablauf 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Dies gilt demnach aber nicht, wenn der Versicherte im Pflegeheim lebt und bereits mindestens den Pflegegrad zwei hat.

„Bei uns haben sich viele Betroffene gemeldet, die teilweise monatelang auf die Begutachtung und die Entscheidung warten mussten“, erklärte Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Es ist gut, dass die langen Wartezeiten nun vorbei sind und die Versicherten schnell wissen, wie viel Geld sie zur Verfügung haben und wie sie die Pflege organisieren können.“ (afp)



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