Rechtsgutachten prangert Verstoß gegen Grundrechte an: Impfzwang ist verfassungswidrig

Belogen. Betrogen. Zwangsgeimpft? Die heiße Debatte um den Impfzwang reißt nicht ab. Gleich eine ganze Reihe an Verstößen gegen die Grundrechte bescheinigt Professor Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Universität Bayreuth der beabsichtigten Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes, der Masernimpfpflicht.
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Braucht Deutschland Impfpflicht?Foto: iStock
Von 14. Oktober 2019

Masern, Mumps und Röteln. Früher galten sie noch als Kinderkrankheiten. Dazu schreibt die „Süddeutsche“: „Wer vor 1970 geboren wurde, ist wahrscheinlich lebenslang vor Masern geschützt. Damals gab es noch keine Impfung, fast alle Kinder haben die Masern durchgemacht. Epidemiologische Daten zeigen, dass 95 bis 98 Prozent der Kinder aus den 1960ern und 1950ern eine Immunität gegen Masern aufweisen. Sie gehören zu jenen, die damals die Krankheit folgenlos überlebt und keine Komplikation erlitten haben.“

Das war damals. Inzwischen wird das Thema Impfen hoch und breit diskutiert und debattiert – nicht nur in Deutschland. Für viele Eltern ist die geplante Zwangsimpfung ein Albtraum. Tausende Menschen gingen in den vergangenen Wochen auf die Straße, um gegen das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu demonstrieren.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hat ein umfangreiches Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um das geplante „Masernschutzgesetz“ und die damit verbundenen Einschränkungen der Menschenrechte genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Gutachten wurde von Professor Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Universität Bayreuth erarbeitet. Er kommt zu dem Ergebnis:

Verletzt werden insbesondere das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Elternrecht, die Gleichheitsrechte von Kindern und Eltern und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie deren Gleichheitsrechte.“

Eine Impfpflicht sei angesichts der schon erreichten hohen Impfquoten gegen Masern unverhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, betont Prof. Rixen.

Hinzu käme, dass das geplante Gesetz – entgegen seinem Titel „Masernschutzgesetz“ – den unbegrenzten Einsatz von Kombinationsimpfstoffen zulasse. Geimpft werden müsse – außer gegen Masern – immer auch gegen Mumps und Röteln und gegebenenfalls auch gegen Windpocken. In Zukunft könne die Impfpflicht sogar unter der Hand ausgeweitet werden, und zwar über die Neu-Zusammenstellung der Kombinationsstoffe durch die pharmazeutische Industrie, was das Gesetz nicht verhindere.

Das ist verfassungswidrig“, betont Professor Rixen.

Als Quintessenz seiner in diesem Rahmen sehr eingehenden Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf und dessen Begründung riet Professor Rixen dem Initiator des geplanten „Masernschutzgesetzes“ auf einer Podiumsdiskussion, den Schredder anzuwerfen und diesem den Entwurf anzuvertrauen.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ sieht sich durch das Rechtsgutachten in seiner ablehnenden Haltung zur Einführung einer Impfpflicht bestätigt. Er wird das Rechtsgutachten deshalb in das anstehende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen und es insbesondere den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellen.

Die Büchse der Pandora

Vor allem stehe eine Impfpflicht ohne legitimierende epidemiologische Notsituation im Widerspruch zu dem Grundkonsens unserer Gesellschaft mit dem Recht auf Selbststimmung und körperliche Unversehrtheit, betonte Schmidt-Troschke:

Es geht hier um eine echte Grenzüberschreitung. Mit der Impfpflicht wird die Büchse der Pandora geöffnet.“

Die Fakten stützen diese Aussage: 97 Prozent der Kinder sind derzeit in Deutschland gegen Masern erstgeimpft, 93 Prozent haben auch eine zweite Impfung erhalten. Sie ist keine Auffrischungsimpfung per se, sondern dient lediglich dazu, eine Immunität herzustellen, falls beim ersten Mal keine Immunantwort erreicht wurde. Doch selbst eine zweite Impfung ist keine Garantie dafür, dass der Impfstoff anschlägt. Mehr noch – und das ist nur wenigen bekannt:

„Man kann die Masernimpfung nicht beliebig oft auffrischen“, erklärte Michael Friedl, Kinder- und Jugendarzt aus Heidelberg und Vorstand des Vereins. Er fügt hinzu:

Wer in der Kindheit zu früh geimpft wurde und/oder nur eine schwache Reaktion ausgeprägt hat, kann zwar nachgeimpft werden und für eine Zeitlang auch geschützt sein, aber niemals eine lebenslange Immunität erreichen. Wir brauchen deshalb eine Forschung, die herausfindet, wann der richtige Zeitpunkt ist, um eine bestmögliche Impfantwort zu erreichen.“

Um diese Forschung zu ermöglichen, könnten die Einnahmen des Staates aus den 19 Prozent Mehrwertsteuer verwendet werden, die auf den Verkauf von Impfstoffen erhoben werden. Bei einem Umsatz von einer Milliarde Euro jährlich wären das 190.000 Millionen Euro, die einer Pharma-unabhängigen Forschung zugutekommen könnten.

Faktencheck

In einem Faktencheck des Vereins der Ärzte für individuelle Impfentscheidung heißt es:

Behauptung:  Es erkranken in Deutschland immer mehr Kinder an Masern.

Fakt: Es gibt keinen Anstieg der Masernzahlen in Deutschland während der letzten Jahre. Die meisten Masernkranken in Deutschland sind Erwachsene –2019 fast 60 Prozent aller Fälle.

Behauptung:  Es gibt in Deutschland sinkende Impfquoten und eine Zunahme der „Impfmüdigkeit“.

Fakt: Die Impfquoten gerade für Masern steigen seit Jahren oder sind auf hohem Niveau stabil. Die „Impfmüdigkeit“ nimmt in Deutschland seit Jahren kontinuierlich ab – immer mehr Menschen lassen sich und ihre Kinder freiwillig impfen.

Behauptung: Es gibt in Deutschland sinkende Impfquoten und eine Zunahme der „Impfmüdigkeit“.

Fakt: Studien finden keinen Zusammenhang zwischen Impfpflicht und Durchimpfung. Die meisten Länder in Europa mit einer Masern-Impfpflicht haben niedrigere Impfquoten und höhere Masernzahlen als Deutschland.

Behauptung: Die bisherigen Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquoten greifen nicht. Die Impfpflicht ist daher alternativlos.

Fakt: Die bisherigen Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquoten greifen, obwohl sie nur halbherzig umgesetzt wurden. Es gibt zahlreiche wissenschaftlich besser begründete Alternativen zur Impfpflicht

Behauptung: Wir müssen die Kinder vor dem Eintritt in die Kita impfen – also in der Regel vor dem ersten Geburtstag.

Fakt: Dieser frühe Impfbeginn ist in Europa beispiellos – fast alle Länder mit erreichter Elimination impfen später gegen Masern. Die frühe Impfung führt mittel- und langfristig zu einem schlechteren Schutz. Impflücken und Masernfälle gibt es in Deutschland vor allem bei Erwachsenen.

Behauptung: Deutschland ist bei der Elimination der Masern das „Schlusslicht“ in Europa.

Fakt: In sieben der neun europäischen Länder mit einer Masernimpfpflicht sind die Masern häufiger als in Deutschland.

Behauptung: Es liegt an den niedrigen Impfquoten, dass die Masern in Deutschland nicht eliminiert würden.

Fakt: Ein Hauptgrund für das Verfehlen der Elimination ist die schlechte Erfassung der Masern in Deutschland – die Impfquoten sind dafür ausreichend. Viele Länder in Europa, die die Masernelimination geschafft haben, haben deutlich niedrigere Impfquoten als Deutschland, impfen aber später.

Verfassungsbeschwerde

Die Gründe, die Spahn zur Einführung einer Zwangsimpfung für Migranten, Schüler und Angestellte in bestimmten Berufsgruppen, ein Kita-Verbot  oder gar ein Bußgeld von 2.500 Euro für eine nicht erfolgte Masernimpfung vorgibt, rechtfertigen eine Impfpflicht jedenfalls nicht.

Für den Fall, dass das Gesetz im Frühjahr 2020 Kraft treten sollte und damit die Petition der Ärzteinitiative erfolglos wäre, könne Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Der Wortlaut des 119-seitigen Rechtsgutachtens steht auf der Seite des Vereins Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. zur Verfügung. Jost Deerberg fordert:

Wir brauchen eine Impfpolitik! Unsere Devise lautet: Vertrauen statt Zwang! Wir wollen ermöglichen, dass die Menschen selbst und eigenverantwortlich entscheiden. Das entspricht auch der Charta der WHO von 1986, die besagt, dass wir als Ärzte und Gesellschaft aufgefordert sind, die individuelle Fähigkeit zur Gesundheitsfürsorge zu stärken und nicht etwa den Zwang des Staates zu erhöhen.“

In einer Podiumsdiskussion warnte Professor Alexander Kekulé, Mikrobiologe und ehemaliger Berater der Bundesregierung, Spahn vor einem „Paradigmenwechsel ohne Begründung“. Der ehemalige Vorsitzende der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut und langjährige Chef des Kölner Gesundheitsamtes, Dr. Jan Leidel, fasste seinen Rat an den Bundesgesundheitsminister zum weiteren Umgang mit dessen Impfpflicht-Plänen mit wenigen Worten zusammen:  „Lieber Herr Spahn, lass es sein.“

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300. South Park-Folge nimmt Impfungen auf ´s Korn

Mit seiner neusten Folge haben die South Park-Macher den Nerv der Zeit getroffen.  Die viel beworbene 300. Folge trägt den Titel „Shots!!!“ und widmet sich dem Thema Impfungen.

Der Mutter des kleinen Eric Cartmann wird angedroht, diesen aus der Schule zu verweisen, wenn er sich nicht impfen lässt. Dabei schleppt sie Eric jeden Freitag zum Arzt, um ihm die gesetzlich verordnete Spritze geben zu lassen – erfolglos. Der Schulleiter bleibt hart. Ihm seien die Hände gebunden. Auch das Flehen und Betteln der besorgten Mutter hilft nicht weiter. Sie ist verzweifelt. Schließlich muss sie den ganzen Tag arbeiten. Was wird mit Eric, wenn er nicht mehr zur Schule kann? Dann hat er nichts mehr. Zudem bestehen die Eltern aller anderen Mitschüler auf einer Elternversammlung auf eine 100 prozentige Impfung, sonst „bringt es schließlich nichts“. Aus Verzweiflung ersinnt die Mutter einen Plan.

Während der kleine Eric schläft, gibt seine Mutter durch mehrmaliges Betätigen des Lichtschalters das Signal. Ganz leise schleicht sich daraufhin eine Horde Erwachsene ins Haus, auch ein Arzt. Die Mutter schüttet diesen ihre Sorgen und Bedenken aus. Klein Eric würde sehr wütend auf sie sein, sagt sie, bevor alle gemeinsam die Treppe zu Erics Zimmer hochgehen. Doch was getan werden muss, muss nun einmal getan werden, verlangt ein Vater. Eine große Autorennbahn und ein Schild „Du hast es geschafft, Eric“, sollen das Kind im Nachhinein versöhnen und trösten.

Dann schleicht sich der Arzt heimlich in Erics Zimmer. Dieser schläft tief und fest. Unter den besorgten Blicken von Erics Familienangehörigen setzt der Arzt die Spritze an. Genau in diesem Moment schlägt Eric die Augen auf: „Hey, was passiert hier denn?“ Mit einem Satz ist er aus dem Bett. Er tobt und schreit und mit Geräuschen, die einem abzuschlachtendem Schwein gleichen, galoppiert er durch das Haus, während er sich die Kleider vom Leib reißt. Alle hinterher.

Er entwischt dem Arzt, auch den Verwandten. Schließlich rennt er durch die Haustür und weg ist er. „Und nun?“, lautet die Frage der sprachlosen Erwachsenen. Das wäre nun ein Fall für einen Experten, sagt der Vater. Ein professioneller Schweinefänger muss ran, damit Klein Eric die Impfung doch noch bekommt. Inzwischen liegt das Vertrauen zwischen Eric und Mutter blank.

300. Folge von South Park.

Die komplette Folge gibt es hier.



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