Urteil des OVG: Niedersachsen kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Die neuesten Entwicklungen im Überblick rund um die Corona-Maßnahmen, -Politik und -Impfung.
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2G-RegelFoto: STRINGER/AFP via Getty Images
Epoch Times16. Dezember 2021

+++ Newsticker +++

16:50 Uhr: Urteil des OVG: Niedersachsen kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt.

Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.

Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen.

Das Gericht habe schon mehrfach beanstandet, „dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten“. Das Land habe aber keine genaueren Nachforschungen angestellt, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.

In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Woolworth GmbH gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden.

15:35 Uhr: EMA gibt grünes Licht für zwei Medikamente zur Behandlung von Covid-19

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat grünes Licht für zwei neue Medikamente zur Behandlung von Covid-19 gegeben. Die Behörde empfahl am Donnerstag die Anwendung des Medikaments Xevudy aus der Gruppe der monoklonalen Antikörper des Unternehmens GlaxoSmithKline (GSK) sowie des Immunsuppressivums Kineret der schwedischen Firma Orphan Biovitrum.

Xevudy sei für „die Behandlung von Covid-19 bei Erwachsenen und Jugendlichen bestimmt, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben“, teilte die EMA mit.

Kineret ist in der EU bereits für die Behandlung verschiedener entzündlicher Erkrankungen zugelassen. Nun empfahl die EMA es auch für die Anwendung bei erwachsenen Covid-19-Patienten, die zusätzlichen Sauerstoff benötigen und bei denen das Risiko einer schweren Ateminsuffizienz besteht.

15:00 Uhr: EU-Gipfel nennt Corona-Booster „entscheidend und dringend“

Die europäischen Staats- und Regierungschefs nahmen am Donnerstag bei ihrem Brüsseler Gipfeltreffen gemeinsame Schlussfolgerungen zur Corona-Pandemie an, wie der Sprecher von EU-Ratspräsident Charles Michel auf Twitter mitteilte. Darin heißt es: „Impfungen für alle anzubieten und Booster-Dosen bereitzustellen, ist entscheidend und dringend“.

Eine allgemeine Impfpflicht in der EU zeichnet sich demzufolge bisher nicht ab. Deutschland wie Österreich haben eine solche Maßnahme auf den Weg gebracht, in Deutschland soll in Kürze der Bundestag darüber abstimmen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Debatte kürzlich für ganz Europa als notwendig bezeichnet.

Zur gegenseitigen Anerkennung von Booster-Zertifikaten will die EU-Kommission einen Vorschlag präsentieren, wie es in der Erklärung weiter heißt. Da die Länder unterschiedliche Regeln über die Gültigkeit der Impfnachweise haben, waren Befürchtungen über einen neuen Flickenteppich laut geworden.

Die EU-Staaten bekräftigten zudem das Ziel, „bewusst falschen Informationen“ über Impfungen entgegenzutreten und gemeinsam Medikamente gegen das Coronavirus zu beschaffen.

12:50 Uhr: Bundestag verlängert Corona-Hilfsfonds WSF

Der Bundestag hat die Corona-Hilfen für Unternehmen bis Mitte 2022 verlängert. Das Parlament beschloss am Donnerstag, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bis Ende Juni 2022 laufen zu lassen und damit sechs Monate länger als bisher vorgesehen. Die Ampel-Parteien sowie die Union stimmten dem Gesetzentwurf zu, während AfD und Linke sich enthielten.

Der WSF dient der gezielten Unterstützung von Unternehmen, „deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte“.

Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten erhalten. Die direkte Rekapitalisierung von Unternehmen kann zudem aus dem Fonds finanziert werden. Parallel zur Verlängerung sieht der Beschluss eine Reduzierung des Garantierahmens und der Kreditermächtigung vor.

Der Garantierahmen soll von 400 auf 100 Milliarden Euro sinken. Die Kreditermächtigung soll von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert werden.

12:35 Uhr: „Lückenhafte Daten“: Streit über Meldung von Corona-Impfungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) streitet sich einem Bericht zufolge mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) über die Meldung der verabreichten Corona-Impfungen. In einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weist die KBV Vorwürfe zurück, wegen unzureichender Dokumentation durch die niedergelassenen Ärzte werde womöglich eine zu niedrige Impfquote ausgewiesen, wie das Magazin „Business Insider“ am Donnerstag berichtete.

Während Impfzentren, Krankenhäuser und mobile Impfteams ihre Daten mit einer speziellen Anwendung namens „Digitales Impfmonitoring“ an das RKI übermitteln, nutzen niedergelassene Ärzte diese nicht.

Nach Angaben des RKI schicken die Kassenärzte ihre Impfdaten täglich an die KBV, die Privatärzte wiederum nutzen eine weitere Plattform. Von beiden Portalen würden die Daten „täglich vom RKI abgerufen“, heißt es auf der Internetseite des Instituts.

Laut dem Bericht von „Business Insider“ hatte RKI-Chef Lothar Wieler den niedergelassenen Ärzten vorgeworfen, sie dokumentierten die Impfungen nicht ordnungsgemäß. Dagegen wende sich nun die KBV:

„Dass beim RKI möglicherweise fehlende oder lückenhafte Daten über die (…) Impfungen vorliegen, ist vielmehr darin begründet, dass das RKI diese Daten nicht in Empfang nehmen kann, weil es bis heute die hierfür vorgesehene Datenschnittstelle nicht realisiert hat“, zitierte das Magazin aus dem Brief an Lauterbach.

9:50 Uhr: RKI meldet neuen Impfrekord

In Deutschland sind am Mittwoch so viele Corona-Impfdosen verabreicht worden wie noch nie. Das geht aus Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag hervor. Demnach wurden am Vortag 1,496 Millionen Personen geimpft, der bisherige Rekord lag bei 1,431 Millionen verabreichten Impfdosen am 9. Juni.

Bei dem Großteil handelt es sich um Auffrischungsimpfungen (1,286 Millionen), aber auch bei den Erst- und Zweitimpfungen wurde ein Anstieg gegenüber der Vorwoche verzeichnet. Die Impfquote bei den Erstimpfungen legte gegenüber dem Vortag um 0,2 Punkte zu und liegt jetzt bei 73,0 Prozent. In den letzten sieben Tagen wurden täglich durchschnittlich rund 65.200 Menschen erstmalig gegen das Coronavirus geimpft. Den ursprünglich „vollen“ Schutz haben 70,0 Prozent (Vortag: 69,8 Prozent), 27,6 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung (Vortag: 25,9 Prozent).

7:00 Uhr: Mainzer Rosenmontagszug wegen Corona erneut abgesagt

In der Narren-Metropole Mainz ist der Rosenmontagszug des kommenden Jahres pandemiebedingt abgesagt worden. Der Mainzer Carneval-Verein (MCV) als Veranstalter beschloss am Mittwochabend auf einer Vorstandssitzung, wegen der dauerhaft angespannten Corona-Lage das zweite Jahr in Folge auf den Höhepunkt der Fastnacht zu verzichten.

„Wir machen keine Züge, weil wir sie nicht machen können“, sagte MCV-Präsident Reinhard Urban der Deutschen Presse-Agentur. Nach der gegenwärtigen Corona-Verordnung des Landes seien nur 10.000 Zuschauer zugelassen. Auch im Januar und Februar werde nicht mit einer Verordnung gerechnet, die das gemeinsame Feiern von mehreren hunderttausend Menschen ermögliche.

In Düsseldorf war der Rosenmontagszug bereits Anfang Dezember verschoben worden, und zwar vom 28. Februar auf den 29. Mai. In Mainz wurde eine solche Verschiebung auf einen Termin nach Aschermittwoch ebenso wie in Köln ausgeschlossen. Zum Kölner Rosenmontagszug gibt es bislang noch keine Entscheidung.

Zum Mainzer Rosenmontagszug strömten bis 2020 meist eine halbe Million Menschen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte kürzlich gesagt: „Unter der jetzigen Situation kann man sich den Rosenmontagszug nicht vorstellen.“

6:37 Uhr: Polnische Abgeordnete demonstrieren mit Nazi-Vergleich gegen Corona-Impfungen

In Polen haben Parlamentsabgeordnete die Corona-Impfungen mit dem Massenmord an den Juden unter der Nazi-Herrschaft verglichen und damit Empörung ausgelöst. Die Geschäftsträgerin der israelischen Botschaft in Warschau, Tal Ben-Ari Yaalon, sprach am Mittwoch auf Twitter von einem „unglaublichen“ Vorfall. Die Abgeordneten der rechtsextremen Partei Konföderation hatten am Dienstagabend bei einer Kundgebung von Impfgegnern ein Schild mit der polnischen Aufschrift „Impfen macht frei“ in die Höhe gehalten.

Der Slogan war eine Anspielung auf die Nazi-Parole „Arbeit macht frei“, die über dem Eingang des NS-Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau angebracht wurde. Tal Ben-Ari Yaalon, kritisierte die Wortwahl der Impfgegner scharf. „Der größte Teil der Familie meines Vaters wurde in Auschwitz umgebracht, zusammen mit mehr als einer Million weiterer Opfer“, erklärte sie. Das Schild sei respektlos gegenüber ihrem Andenken. „Ich finde es unglaublich, dass so eine Verzerrung des Holocausts 300 Kilometer von dem Ort entfernt passieren kann, wo das Original-Schild steht.“

Auch Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki verurteilte das Vorgehen der Impfgegner. Das Schild liefere ein „dramatisches und düsteres Bild davon, wie tief einige Politiker und Demonstranten mit ihrer gedankenlosen Anti-Impf-Rhetorik sinken können“, sagte er.

+++ 15. Dezember +++

12:50 Uhr: Italien verschärft wegen Corona Einreise-Regelungen für EU-Bürger

Italien verschärft ab Donnerstag seine Corona-Beschränkungen für Reisende aus der EU. Unter den neuen Regeln müssen alle Einreisenden – auch geimpfte – einen negativen Corona-Test vorweisen, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Gesundheitsminister Roberto Speranza hatte am Dienstagabend ein entsprechendes Dekret unterzeichnet. Umgeimpfte müssen demnach trotz Testnachweis fünf Tage in Quarantäne.

Bislang reichte bei der Einreise aus anderen EU-Ländern ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. Die neuen Maßnahmen sollen vorerst bis zum 31. Januar gelten.

12:45 Uhr: Apotheken können Impfpass-Fälschungen künftig leichter erkennen

Den Fälschern von Impfpässen soll das Leben schwerer gemacht werden. „Um die Impfpassfälschungen besser eindämmen zu können, werden Apotheken ab dem 16. Dezember eine neue Funktion in ihrem Zertifizerungsportal nutzen können“, sagte Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Dann wird es eine neue Prüffunktion geben, mit der Apotheken die Chargennummern der verimpften Impfdosen digital prüfen können.“

Man habe die Möglichkeit, Fälschungen bei vorgelegten Impfpässen künftig noch besser zu erkennen, gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) entwickelt. „Konkret werden Apotheken mit der neuen Funktion sofort prüfen können, ob die im Impfpass vorgelegten Chargennummern zum verimpften Impfstoff passt.

Zusätzlich wird geprüft, ob zum angegebenen Impfzeitpunkt diese Chargen überhaupt zum Impfen an Praxen oder Impfzentren verteilt worden waren.“ Bisher musste sehr zeitaufwendig mit der impfenden Stelle oder dem PEI korrespondiert werden.

12:40 Uhr: Auch „Geboosterte“ können sich infizieren – Virologin warnt vor überhöhten Booster-Erwartungen

Die Virologin Sandra Ciesek warnt vor überhöhten Erwartungen an Booster-Impfungen. Auch eine Auffrischimpfung sei kein hundertprozentiger Schutz vor einer Infektion, sagte die Direktorin des Instituts für medizinische Virologie des Universitätsklinikums Frankfurt in einer Videoschalte. Sie verwies auf Fälle von bereits geboosterten Menschen, die sich selbst infiziert und auch andere Personen angesteckt hätten.

„Im Moment habe ich das Gefühl, dass vermittelt wird: Lassen Sie sich boostern und die Welt ist wieder gut. Das ist nicht so.“ Insbesondere bei Kontakt mit Risikogruppen sei Vorsicht geboten.

11:45 Uhr: Auffrischungsimpfung in NRW nach vier Monaten möglich

Zur Beschleunigung der Impfkampagne hat Nordrhein-Westfalen den Mindestabstand zwischen Zweit- und Auffrischungsimpfung auf vier Monate herabgesetzt. Empfohlen werde die Auffrischungsimpfung für alle volljährigen Geimpften jedoch nach mindestens fünf Monaten.

Liegen medizinische Gründen vor, darf in Einzelfällen eine frühere Auffrischungsimpfung nach einem Mindestabstand von vier Wochen verabreicht werden. Das sieht ein Erlass vom Montag vor. Dieses Intervall stelle jedoch „ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen“ dar, erklärte das Ministerium.

Der Mindestabstand von vier Wochen orientiere sich an einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wonach etwa Menschen mit Immunschwäche, bei denen eine stark verminderte Impfantwort zu erwarten ist, früher ihre Auffrischungsimpfung erhalten können.

Nachdem Medienberichte den Eindruck erweckt hatten, dass sich jeder in Nordrhein-Westfalen schon nach vier Wochen boostern lassen könne, präzisierte das Ministerium seine Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen.

11:40 Uhr: OVG Schleswig-Holstein billigt 2G-Regel im Einzelhandel

Die 2G-Regel für den Einzelhandel ist laut Urteil des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) angesichts der aktuellen Pandemiedynamik vorerst rechtens. Das entschied das Gericht nach Angaben vom Mittwoch in einem von einem Warenhauskonzern für seine Filialen in dem Bundesland angestrengten Eilverfahren.

Es wies den Antrag des Unternehmens zurück, der Beschluss ist unanfechtbar. Zur Begründung verwiesen die Richter, insbesondere auf die Verbreitung der beiden Virusvarianten Delta und Omikron.

Es gebe keinen Zweifel daran, dass die 2G-Regelung geeignet sei, „der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren“. Derzeit sei eine „maximale Reduktion der Übertragungsraten“ nötig. Maßnahmen wie etwa Trennscheiben an Kassen hätten nicht den gleichen Effekt.

Auch in Schleswig-Holstein gilt eine 2G-Vorgabe für Geschäfte, die nicht der sogenannten Grundversorgung dienen. Der Zugang ist damit auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Dies entspricht den auch in anderen Bundesländern geltenden Regeln. Das OVG billigte auch die Unterscheidung zwischen Geschäften der Grundversorgung und anderen Läden. Der Gesetzgeber habe in „vertretbarer Weise“ differenziert.

Die Filialen des Unternehmens gehörten dabei nicht in den Bereich der Grundversorgung, stellten die Richter klar. In Eilverfahren schätzen Verwaltungsgerichte ein, ob Regelungen sich bei näherer Betrachtung als voraussichtlich rechtens erweisen dürften. Eine abschließende Klärung folgt gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in einem längeren sogenannten Hauptsacheverfahren.

7:00 Uhr: CSU-Politiker kritisiert Testbefreiung nach Booster-Impfung

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hat die von Bund und Ländern angekündigten Lockerungen für Geimpfte und Genesene mit Booster-Impfungen kritisiert. „Es wäre unvorsichtig, schon jetzt die 2G-Plus-Regel aufzuweichen, wenn wir kaum wissenschaftliche Erkenntnisse noch optimierten Impfschutz haben“, sagte der CSU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwochausgabe).

Pilsinger kritisierte, dass der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „Begrüßungsgeschenke zu seinem Amtsantritt verteilen will“. Dies sei angesichts der „sehr angespannten Corona-Lage wirklich riskant“, erklärte Pilsinger. „Wir müssen jetzt nochmal Geduld aufbringen bis zum Frühjahr, wenn die Infektionszahlen sowieso nach unten gehen und wir da klarere wissenschaftliche Erkenntnisse auch zur Omikron-Variante haben“, forderte Pilsinger.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern – darunter auch Pilsingers Parteifreund und Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek – hatten am Dienstag beschlossen, dass Menschen mit einer Booster-Impfung im Regelfall von einer Testpflicht befreit werden sollen. Kritik an der Maßnahme hatte auch die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge geäußert. Sie sprach sich im „Handelsblatt“ für Schnelltests auch nach der Booster-Impfung aus.

6:10 Uhr: PEI-Präsident rechnet mit Omikron-Impfstoffen in „drei bis vier Monaten“

Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Klaus Cichutek, rechnet, dass die Entwicklung eines an die neue Omikron-Variante des Coronavirus angepassten Impfstoffs noch wenige Monate dauern wird. „Die Hersteller der mRNA-Impfstoffe (Biontech und Moderna) haben signalisiert, dass sie in der Lage wären, innerhalb von sechs Wochen eine Stammanpassung umzusetzen und dann innerhalb von wenigen Wochen Millionen Dosen herstellen zu können“, sagte Cichutek der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

„Drei bis vier Monate erscheinen durchaus realistisch bei mRNA-, vielleicht auch bei Vektor-Impfstoffen, deren Originalimpfstoff bereits zugelassen ist.“ Die Zulassung der neuen Impfstoffe soll dann vergleichsweise schnell gehen: „Wenn die Anträge für variante Covid-Impfstoffe vollständig sind, kann der Ausschuss für Human-Arzneimittel bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), in dem das Paul-Ehrlich-Institut vertreten ist, innerhalb weniger Tage darüber entscheiden“, sagte der PEI-Präsident der „NOZ“. Der rechtliche Rahmen für solche angepassten Impfstoffe sei „bereits gesteckt“.

Wenn die Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Impfstoff nur gering sind, „dann ist in der EU dazu nur eine kleine klinische Prüfung erforderlich, um die ursprüngliche Zulassung umzustellen“, erläuterte Cichutek. Geprüft würden in so einem Fall die Umstellungen im genetischen Material und im Herstellungsprozess. Außerdem werde an einer „geringeren Anzahl freiwillig und nach informierter Zustimmung teilnehmender Probanden“ getestet, ob der angepasste Impfstoff eine „vergleichbar gute Immunreaktion auslöst“, sagte er.

6:00 Uhr: Großbritannien hebt Corona-Einreiseverbot für elf afrikanische Staaten auf

Die britische Regierung lässt in der Nacht zum Mittwoch das wegen der Omikron-Variante verhängte Einreiseverbot für elf afrikanische Staaten fallen. Dies gelte für Südafrika und zehn weitere afrikanische Staaten, darunter Nigeria, erläuterte Gesundheitsminister Sajid Javid am Dienstag vor dem britischen Parlament in London. Die Beschränkung sei nun „weniger wirksam“ im Kampf gegen die Ausbreitung von Omikron, da die Variante des Coronavirus inzwischen in Großbritannien sehr verbreitet sei.

Ab Mittwoch 05.00 Uhr (MEZ) stünden die elf Staaten nicht mehr auf der „Roten Liste“, erklärte Javid. Bislang durften Reisende aus diesen Ländern nur nach Großbritannien einreisen, wenn sie die britische oder irische Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich haben. Nach ihrer Ankunft mussten sie sich zudem in Hotels in Quarantäne begeben. (afp/dts/dpa/red)



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