Eingebackene Schaben, Glassplitter, Mäusekot – Verbraucher erfahren nichts, weil ein Gesetz nicht angewendet wird

Großbäckereien: Eingebackene Schaben in Brötchen, Schaben und Käfer, Schimmel und Dreck. "Lebensmittelkontrollen werden aus Steuergeldern finanziert, der Steuerzahler erfährt aber nicht, was dabei herauskommt", sagt ein Foodwatch-Experte.
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Deutschlands Verbraucher erfahren in der Regel nichts von ekelerregenden Zuständen in Lebensmittelbetrieben wie Großbäckereien - trotz eines entsprechenden Gesetzes.Foto: Rainer Jensen/dpa
Epoch Times27. Juni 2017

Deutschlands Verbraucher erfahren in der Regel nichts von ekelerregenden Zuständen in Lebensmittelbetrieben – trotz eines entsprechenden Gesetzes.

Wie eine Stichprobe in acht bayerischen Großbäckereien zeigt, wurde die Öffentlichkeit selbst über eingebackene Schaben, Metallspäne und Kot, aber auch Schimmel und Dreck in den Backstuben nicht informiert. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hatte sich die Kontrollberichte der Bäckereien erstritten.

Die „Süddeutsche Zeitung“ und das ARD-Politmagazin „Report München“ haben die Dokumente eingesehen, nach eigenen Angaben unabhängig überprüft und bei den Behörden zusätzliche Informationen angefordert.

„Lebensmittelkontrollen werden aus Steuergeldern finanziert, der Steuerzahler erfährt aber nicht, was dabei herauskommt“, sagte Foodwatch-Experte Johannes Heeg der SZ.

„Aus unserer Sicht hat der Verbraucher ein Recht auf die Ergebnisse, damit er dann selbst entscheiden kann, ob er in einem Betrieb weiter einkaufen will oder eben nicht.“

15.000 Euro Bußgeld – Die Kunden wurden nicht informiert

Bei allen acht Großbäckereien, zu denen sich Foodwatch die Unterlagen erstritten hat, gab es Beanstandungen.

So wurden in einer der zehn größten Bäckereien Deutschlands allerhand Fremdkörper gefunden: Etwa ein 20 Zentimeter langer Plastikstreifen, „vermutlich“ Klebeband, hieß es dazu im Untersuchungsbericht.

Im Juni 2014 fanden die Prüfer Käfer, Mäusekot, und einen Schabenbefall. Bei Nachkontrollen sammelten sich Schaben und Käfer im sogenannten Krapfengärtunnel. Außerdem fanden die Kontrolleure im Kühlhaus „schwärzliche Flecken, vermutlich Schimmel“.

2015 schließlich hatten zwei Frauen in Backwaren einen Metallspan gefunden. Bei einer Kontrolle fanden Beamte: Schaben und Käfer, Schimmel und Dreck.

Insgesamt musste die Bäckerei 15.000 Euro Bußgeld zahlen, teilweise wurde ein Betriebsteil stillgelegt, die Kunden aber wurden nicht informiert. Die Bäckerei sagte der SZ, man habe das Problem im April 2015 erkannt, 4,4 Millionen Euro investiert und das Reinigungspersonal erhöht.

Lösung des Problems: Den Schädlingsbekämpfer austauschen?

In Krustenschnitten einer anderen Großbäckerei entdeckte ein Kunde 2015 etwas dunkles Unförmiges: eine „eingebackene deutsche Schabe“; so hielten es bayerische Lebensmittelexperten in ihrem Bericht fest. Kontrolleure stießen in dem Betrieb wenig später auf Käfer und eine tote Schabe, sie fanden Mäusekot und Mäuse-Urin.

An Mehlsäcken, so ist es in den Kontrollberichten nachzulesen, fanden sich „deutlich sichtbar“ Fraßspuren und im sogenannten Sahneraum entdeckten die Beamten Schwarzschimmel.

Die Öffentlichkeit erfuhr davon damals, im Jahr 2015: nichts. Die Bäckerei teilte auf Anfrage mit, man habe den Schädlingsbekämpfer ausgetauscht und das Personal geschult, die Probleme behoben.

Glassplitter in Brötchen und Mäusekot

Und in noch einer anderen Großbäckerei kam es zwischen 2013 und 2016 ebenfalls mehrfach zu Beanstandungen.

Mal attestieren Kontrolleure gravierende Mängel, nachdem Glassplitter in Brötchen gefunden wurden, ein andermal werden verschimmelte Nusstaschen analysiert, 2014 fanden sie in Weizenbrötchen die „Kotpille eines Kleinsäugers“, vermutlich Mäusekot. Die Öffentlichkeit erfuhr auch davon wieder nichts.

Veröffentlichung? Das Gesetz wird nicht angewendet

Seit 2012 schreibt das Lebensmittelgesetz vor, dass Behörden die Namen von Ekelbetrieben öffentlich machen müssen, wenn wegen Hygieneverstößen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. In der Praxis aber wenden viele Bundesländer das Gesetz nicht an, da verschiedene Verwaltungsgerichte auf Länderebene die Rechtsfähigkeit des Transparenzparagrafen anzweifeln.

Die bayerische Behörde hat eine Homepage mit einer Liste von Ekelbetrieben schon nach wenigen Monaten gelöscht. Niedersachsen hat ein Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht indes kein Problem mit der fehlenden Aufklärung der Verbraucher: Es sei „sichergestellt“, dass Verbraucher über Hygienemängel informiert werden „können“.

Bis März 2013 seien rund 250 Mängel veröffentlicht worden. Seither erfährt die Öffentlichkeit von Schaben in der Regel wieder nichts. (dts)



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