Vegetarische Alternativprodukte: Wann ist eine Wurst eine Wurst?

Die CDU in Niedersachsen fordert aktuell in einem Antrag, "Fleischbegriffe" für vegetarische Alternativprodukte zu verbieten. Ist ein Produkt klar als vegetarisch benannt, so besteht keine Irreführungsgefahr, konterte der Vegetarierbund. Hier eine Übersicht zur Diskussion.
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Vegetarische Fleischersatzprodukte auf der grünen Woche BerlinFoto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times14. Oktober 2016

Es geht nicht nur um die Wurst, sondern auch um Frikadelle, Schnitzel oder Gulasch: In den Supermärkten gibt es immer mehr Produkte, die zwar aussehen und auch in etwa so schmecken, als ob sie vom Metzger kommen – aber auf pflanzlicher Basis hergestellt wurden.

Die Frage lautet: Darf eine vegetarische Wurst überhaupt unter dem Begriff „Wurst“ verkauft werden? Oder ist das womöglich Verbrauchertäuschung? Auf Antrag der CDU ist diese Frage inzwischen auch ein Thema für den niedersächsischen Landtag, die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte zuvor darüber berichtet.

Um welche Produkte geht es eigentlich?

Das Angebot der Supermärkte an Steaks aus Soja, vegetarischem Gulasch, fleischloser Bolognese oder rein pflanzlichen Frikadellen wächst. „Der Markt boomt und ein Ende ist nicht in Sicht“, stellte kürzlich das Kölner Institut für Handelsforschung (IFH) in einer Studie fest. Vor allem die sogenannten Flexitarier gehören nach Meinung der Marktbeobachter zu den Käufern solcher Produkte: Das sind Kunden, die ihren Fleischkonsum reduzieren, aber nicht komplett einstellen. Mehr als ein Drittel der Haushalte in Deutschland isst inzwischen bewusst weniger Fleisch.

Wo liegt das Problem?

Nach Ansicht des Deutschen Fleischerverbandes (DFV) und des Deutschen Bauernverbandes handelt es sich um eine Verbrauchertäuschung, wenn ein fleischloses Schnitzel als Schnitzel bezeichnet wird. Dabei gehe es nicht darum, dass der Verbraucher bei einem als „vegetarisch“ bezeichneten Schnitzel Fleisch erwarte. Vielmehr hätten viele der Ersatzprodukte weder in Zusammensetzung noch in Geschmack mit den traditionellen Erzeugnissen wie Wurst und Schinken etwas gemeinsam, meinen die Kritiker. Es komme nicht allein auf das Aussehen an, sondern entscheidend seien auch der Geruch, die Konsistenz und der Geschmack.

Was schlägt das Fleischerhandwerk vor?

Fleischlose Erzeugnisse sollten neutrale Bezeichnungen bekommen wie „Bratstück“. Das sei dem Verbraucher gegenüber ehrlicher. Daher haben beide Verbände bereits im März einen Antrag bei der Deutschen Lebensmittelbuchkommission gestellt, dass für fleischlose Produkte die Bezeichnungen von Fleischerzeugnissen nicht verwendet werden dürfen. „Wir wollen eine Klärung, welche Bezeichnungen erlaubt sind und welche nicht“, sagt DFV-Sprecher Gero Jentzsch. Gerade bei Fleischerzeugnissen gebe es sehr strenge Bezeichnungsregeln: „Die hebeln Sie im Moment alle aus, indem sie „vegetarisch“ davor schreiben.“

Was sagen die Vegetarier?

Wenn fleischlose Schnitzel und Frikadellen deutlich mit dem Zusatz „vegetarisch“ oder „vegan“ gekennzeichnet werden, wird aus Sicht des Vegetarierbundes Deutschland (VEBU) der Verbraucher nicht getäuscht. Die Bezeichnung als „Schnitzel“, „Würstchen“ oder „Frikadelle“ bringe für den Supermarkt-Kunden kurz und griffig die wesentlichen Eigenschaften des Produkts auf den Punkt: Etwa, dass die Produkte paniert sind, in der Pfanne gebraten werden müssen, und sie geben auch einen Hinweis auf den Geschmack. „Eine Bezeichnung wie „Bratstück“ wäre verwirrend für die Konsumenten. Auf die Verpackung müssten noch Zusatzinformationen drauf, damit man weiß, was mit dieser Bezeichnung gemeint ist“, sagt VEBU-Experte Till Strecker.

“Seit Jahrzehnten gibt es vegetarische Lebensmittel, die Fleischerzeugnissen nachempfunden sind und auch dementsprechend benannt werden. Dies sorgt bei Verbrauchern nicht für Verwirrung, sondern hilft bei der selbstbestimmten Auswahl von Lebensmitteln. Die vegetarische Eigenschaft eines Produkts ist dabei ein Verkaufsargument, das die Hersteller auch deutlich kommunizieren”, sagt Strecker.

Dass Bezeichnungen, die traditionell für Fleischerzeugnisse verwendet wurden, auch für Fleischloses genutzt werden können, haben nicht zuletzt mehrere Gerichte entschieden. Deren einheitliches Fazit: Ist ein Produkt klar als vegetarisch benannt, besteht keine Irreführungsgefahr. Ähnlich sieht es der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS), der die Arbeit der Lebensmittel-Untersuchungsbehörden der Länder koordiniert, in einer Stellungnahme. Die Europäische Kommission hatte im Juni 2016 mitgeteilt, dass keine neuen EU-Regelungen notwendig seien, um sinnvolle Kennzeichnungen zu garantieren. “Jetzt, da vegetarische Fleischalternativen erfolgreich sind und der Fleischverzehr leicht zurückgeht, wird plötzlich behauptet, Verbraucher könnten nicht verstehen, dass ein ‘veganes Schnitzel’ nicht aus Fleisch besteht. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Es drängt sich der Verdacht auf, dass wirtschaftliche Interessen hinter dieser angeblichen Sorge um die Verbraucher stecken”, erklärt Strecker.

Was sagen die Verbraucherschützer?

Der Verbraucher müsse auf der Verpackung erkennen können, um welches Produkt mit welchen Eigenschaften es sich handelt, sagt Sophie Herr vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie ist der Meinung, dass es tatsächlich eine Diskussion darüber geben müsse, wie solche neuen pflanzlichen Produkte bezeichnet werden sollten. Denn es gehe nicht nur um Ersatz für Fleisch, sondern auch um „veganes Eis“, „vegane Sahne“ und Ähnliches. Es müsse einen Leitsatz im Deutschen Lebensmittelbuch geben, wie solche Alternativprodukte benannt werden dürfen.

(dpa/vebu/mh)



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