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Das erste Verfahren im Rahmen des DSA

Irische Medienaufsicht geht nach EU-Recht gegen Plattform X vor

Die Medienaufsicht Irlands hat das erste Verfahren im Rahmen des DSA eingeleitet. Es geht darum, ob X die Nutzer ordnungsgemäß informiert hat, wie sie gegen Entscheidungen Widerspruch einlegen können.

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Der US-Unternehmer Elon Musk hatte die Plattform Twitter übernommen und zu X umbenannt. (Archivbild)

Foto: John Raoux/AP/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Die irische Medienaufsichtsbehörde hat eine Untersuchung nach EU-Recht gegen die Plattform X eingeleitet.
Dem Mediadienst werde vorgeworfen, ihren Nutzern die Möglichkeit verweigert zu haben, gegen Entscheidungen wie das Entfernen von Einträgen vorzugehen, erklärte die Aufsichtsbehörde Coimisiun na Mean am Mittwoch. Das Verfahren kann theoretisch zu Bußgeldern in Höhe von bis zu sechs Prozent des Umsatzes führen.

X hat seinen europäischen Hauptsitz in Irland

X gilt im Rahmen des EU-Gesetzes für digitale Dienste (DSA) als „sehr große Online-Plattform“ und unterliegt einer strengeren Kontrolle. Die EU-Kommission hatte bereits Ende 2023 eine Untersuchung gegen das Unternehmen von Elon Musk eingeleitet, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung von Desinformation.
Die Einhaltung bestimmter DSA-Bestimmungen unterliegt jedoch der Zuständigkeit der nationalen Regulierungsbehörde des EU-Landes, in dem sich der europäische Hauptsitz befindet – im Fall von X ist das Irland.

Das erste Verfahren im Rahmen des DSA

Das nun eingeleitete Verfahren ist das erste, das die Coimisiun na Mean im Rahmen des DSA eingeleitet hat.
„Diese Untersuchung wird Aufschluss darüber geben, ob X die Nutzer ordnungsgemäß über ihr Recht informiert hat, gegen die von ihr getroffenen Entscheidungen Widerspruch einzulegen“, erklärte John Evans, zuständig für digitale Dienste bei der irischen Medienkommission.
„Wir werden nicht zögern, einzugreifen und gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Nutzer in Irland und in der gesamten Europäischen Union zu schützen.“ (afp/red)

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