Lebensmittelwirtschaft weist Kritik an Produktetiketten zurück

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Einkaufsregal in einem SupermarktFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. September 2017

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hat die Kritik von Verbraucherschützern an den Zutatenhinweisen auf Lebensmittelverpackungen zurückgewiesen. Die Hersteller hielten sich an die europaweit gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsvorgaben und kennzeichneten die Produkte nach dem Grundsatz „was drauf steht, muss auch drin sein“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands der deutschen Lebensmittelwirtschaft, Marcus Girnau, dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Das ist keine leere Worthülse, denn kein Hersteller will seine Kunden enttäuschen oder gar täuschen. Das steht völlig im Gegensatz zu einer dauerhaften Kundenbindung in einem umkämpften Markt.“

Girnau reagierte auf eine an diesem Mittwoch veröffentlichte Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Danach herrscht unter deutschen Verbrauchern offenbar ein sehr großes Misstrauen gegenüber den Herstellern von Lebensmitteln. Grund dafür seien unzureichende Zutatenhinweise auf Lebensmittelverpackungen, wie eine Umfrage unter 1.284 Personen ergab. Danach glauben 84 Prozent der Befragten, dass auf den Verpackungen die Lebensmittel besser dargestellt werden, als sie es in Wirklichkeit sind. Girnau wertet die Studie als Hinweis auf Unklarheiten bezüglich der geltenden Kennzeichnungsregeln. Dem begegne man aber in erster Linie mit Aufklärung, sagte er. Girnau nannte in diesem Zusammenhang die Mengenkennzeichnungsregel Quid (Quantitative Ingredient Declaration). Wert- und geschmacksgebende Zutaten, die in der Bezeichnung des Lebensmittels erwähnt oder durch Abbildungen hervorgehoben werden, müssen danach mit ihrem prozentualen Anteil im Zutatenverzeichnis angegeben werden. „Ihr Mengenanteil ist also für den Verbraucher nachprüfbar“, sagte Girnau. Es liege aber in der Natur der Sache, „dass nicht alle relevanten Informationen auf der Vorderseite der Verpackung stehen können“. Aus diesem Grund sei es rechtlich auch nicht vorgesehen. „Wer die Verpackung also als Gesamtes betrachtet und besonders das Zutatenverzeichnis aufmerksam liest, kann die Produktaufmachung einordnen.“ (dts)



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