Beyoncé: Hat sie ‚XO‘ geklaut?

Die Sängerin soll angeblich einen ihrer Mega-Hits geklaut haben. Deshalb wird sie nun von dem angeblichen Songschreiber auf Unsummen verklagt.
Epoch Times14. Juni 2015

Beyoncé wird von einem Background-Sänger auf 7 Millionen US-Dollar verklagt.

Die 33-jährige Sängerin und ihre Firma ‚Parkwood Entertainment‘ sowie ‚Columbia Records‘ werden von Ahmad Lane vor Gericht gezerrt, denn dieser behauptete nun, dass die RnB-Queen ihren Hit ‚XO‘ von ihm geklaut habe.



Lanes Beschuldigungen besagen, dass Beyoncés aktuelle Background-Sängerin Chrissy Collins ihr die Kopie seines Songs ‚XOXO‘ gegeben habe, nachdem er selbst ihr diese gegeben hatte, da beide gemeinsam auch noch für andere Künstler arbeiteten. Die ‚Grammy‘-Gewinnerin bestreitet die Vorwürfe jedoch vehement, was Dokumente, die ‚RadarOnline.com‘ vorliegen bezeugen. Folgendes stand demnach in dem Antwortschreiben: "Bei den beiden Arbeiten, um die es geht, handelt es sich um komplett andere Songs, die keine textlichen oder musikalischen Gemeinsamkeiten haben, außer vielleicht die Buchstaben X und O. Beide Songs sind von der thematischen Perspektive her verschieden. [Sie haben verschiedene] Melodien und es gibt keine bedeutende Gleichheit in Tonhöhen, Takt oder rhythmischen Mustern, melodischer Entwicklung oder Aufbau."



Die ‚Crazy In Love‘-Interpretin erklärte auch, dass Lane keine Urheberrechts-Eintragung für seinen Song vorgenommen habe, weshalb sie erst recht dafür sorgen will, dass die Millionenklage abgewiesen wird.



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