Teile 1-3/3: „Leben im Todestrakt“ im Live-Stream, heute, 30.12.,Doku-Reihe

Titelbild
Foto: Screenshot/youtube
Epoch Times30. Dezember 2014

Dienstag, 30.12.2014, 22.55 – 2.10 Uhr, Kabel1, Teile 1-3/3

Teil 1 (22.55 – 0.00 Uhr)

Die Filmemacher begleiten die Vorbereitungen zur Hinrichtung eines sehr jungen Mörders. Neben ihm selbst steht eine junge Frau im Mittelpunkt, deren beste Freundin ermordet und die selbst bei demselben Verbrechen angeschossen wurde. Sie ist Zeugin der Hinrichtung und steht vor der Frage, ob sie dem Täter vergeben kann. In einem anderen Fall geht es um den Kampf um die Aussetzung der Vollstreckung einer Hinrichtung.

Teil 2 (0.00 – 1.00 Uhr)

Die Filmemacher sind bei dem Prozess gegen Guy Heinze dabei. Der 22-Jährige wird angeklagt acht Mitglieder seiner Familie erschlagen zu haben. Im Mittelpunkt stehen die Geschworenen des Prozesses sowie die Anwälte von Heinze, die versuchen nachzuweisen, dass die Polizei schlampig ermittelt hat. Ebenfalls zu Wort kommt der kleine Bruder des Angeklagten.

Teil 3 (1.00 – 2.00 Uhr)

Jurastudenten der "Death Penalty Clinic" in Houston, Texas arbeiten freiwillig ein Semester lang daran, die Todesstrafe von verurteilten Mördern in lebenslange Haftstrafen umzuwandeln. Sie müssen etwa nachweisen, dass das Gericht mildernde Umstände nicht berücksichtigt hat. Dabei sprechen sie sowohl mit Angehörigen der Verurteilten als auch mit denen der Opfer. 

 (Senderinfo)

Live-Stream, kein Problem! – aber bitte legal! Hier erfahren Sie, was Sie schon immer über Live-Streams wissen wollten…
My Live-Stream
(sm)

Info Todesstrafe:

Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Strafe für einen in einem Strafgesetz definierten Straftatbestand, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit derHinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

Seit Jahrtausenden werden Personen, die als Täter von als besonders schwere Verbrechen geltenden Tatbeständen identifiziert werden, aufgrund kodifizierter Sanktionen hingerichtet. Im 18. Jahrhundert in Europa stellten Humanisten dasRecht der Machthaber dazu in Frage; einige Staaten schafften die Todesstrafe ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert. Seit 1945 haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter die Bundesrepublik Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Art. 10 Abs. 1 ihrer Bundesverfassung und Österreich mitArt. 85 seines Bundes-Verfassungsgesetzes.

Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit denMenschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).

Die Todesstrafe setzt durch Strafgesetze definierte Straftatbestände voraus, für die sie vorgesehen ist, sowie die gesetzmäßige Inhaftierung, Überführung und Verurteilung des Täters. Das gesamte Verfahren müssen dazu beauftragte und legitimierte Vertreter eines Staates mit einem dort gültigen und funktionierenden Rechtssystem vollziehen. Das setzt Ordnungs- und Herrschaftsstrukturen voraus, darunter eine Legislative und Exekutive mit einem Gewaltmonopol und einer irgendwie gearteten Verfassung, die die meisten Staaten – unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwirklichung von Demokratie– durch Bezug auf den Volkswillen legitimieren.

Die meisten Staaten erlauben ihrer Exekutive unter bestimmten gesetzlich definierten Umständen zur akuten Notwehr und inNotstand-Situationen auch gezielte Tötungen ohne vorherige Rechtsverfahren und Todesurteile; so auch völkerrechtlichlegitimiertes Töten im Krieg. Private, nicht gesetzlich autorisierte Tötungen mutmaßlicher oder tatsächlicher Straftäter, etwa durch Lynchjustiz, gelten in Rechtsstaaten als Mord.

Neben illegalen Hinrichtungen durch nicht autorisierte Personen gibt es auch Hinrichtungen durch Staatsvertreter mit fraglicher oder fehlender Gesetzesgrundlage. So erteilen manche Regierungen illegale Tötungsaufträge, selbst in Staaten, die die Todesstrafe verboten und die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet haben, und lassen vermeintliche oder tatsächliche Regimegegner, Terroristen oder Kriminelle ohne Gerichtsverfahren hinrichten. Militär-, Polizei- oder Geheimdienstvertreter handeln dabei unter Umständen eigenmächtig, etwa weil die Regierung bestehende Gesetze nicht durchsetzt, berufen sich auf eine angebliche Notwehrsituation und erhalten nachträglich staatliche Rückendeckung dafür. Solche außerrechtlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen werden nach rechtsstaatlichen Maßstäben wieJustizmorde bewertet. Die schwierige Unterscheidung legaler Todesurteile von Tötungen auf ungesicherter Rechtsbasis trägt dazu bei, dass die Todesstrafe insgesamt ethisch und gesellschaftspolitisch in Frage gestellt wird. (Quelle Wikipedia)

weiterlesen…



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion