Sam Smith: ‚Stay With Me‘ sorgt erneut für Streit

Der britische Sänger steht mit seinem preisgekrönten Song wieder im Zentrum eines Rechtsstreits. Mit dem letzten Kläger hatte er sich außergerichtlich einigen können.
Epoch Times10. April 2015

Sam Smiths Song ‚Stay with Me‘ steht im Zentrum eines Rechtsstreits.

Der Sänger hatte seinem Kollegen Tom Petty bereits Lizenzgebühren für die Ähnlichkeit zu dessen Song ‚I Won’t Back Down‘ aus dem Jahr 1989 gezahlt. Jetzt aber klagt der Songschreiber Mark Halper gegen den Sänger, weil sein Track ‚Don’t Throw Our Love Away‘ mit dem "signifikanten Satz" ’stay with me‘ beginnt und er dafür ebenfalls Gebühren verlangt.



Laut des Promidienstes ‚TMZ‘ verklagt der Sänger aber nicht Smith selbst, sondern dessen Plattenlabel. Der vorige Ankläger Petty und ein Co-Schreiber hatten einer außergerichtlichen Einigung im letzten Jahr zugestimmt, in der vereinbart wurde, dass beide einen Anteil über 12, 5 Prozent der Einnahmen erhalten. Der Sänger hatte allerdings angemerkt, dass die Ähnlichkeiten zwischen den beiden Songs ein "musikalischer Unfall" gewesen seien und dass der 22-jährige Smith keinerlei böse Absichten hatte.



Auf seiner offiziellen Website schrieb der Musiker: "Zu dem Sam Smith-Ding: Ich hatte nie einen Groll auf Sam. All die Jahre hat mir das Songschreiben gezeigt, dass solche Dinge eben passieren können. Oft merkt man das ja, bevor die Tracks veröffentlicht werden. In diesem Fall nicht. Sams Leute zeigten sich verständnisvoll und wir haben uns schnell einigen können. Das Wort Gerichtsstreit wurde noch nicht einmal ausgesprochen und war auch nie meine Absicht. Das ist alles, was ich dazu zu sagen hatte. Weder Sam noch ich haben das an die Presse weitergegeben. Sam hat das Richtige getan und ich habe nicht weiter darüber nachgedacht. Das war ein musikalischer Unfall, weiter Nichts. Ich wünsche Sam alles Gute für seine Karriere. Liebe und Frieden für alle."



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