Bundestag: „Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden – Bevölkerung weiter schützen“

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Deutscher BundestagFoto: GettyImages
Epoch Times18. Juni 2020

Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 18. Juni 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie“ (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz, 19/20042) sowie über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden – Bevölkerung weiter schützen, Parlamentsrechte wahren“ (19/20046). Beide Vorlagen sollen im Anschluss zur federführenden Beratung zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf (19/20042) die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.

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Die Regelungen seien außerhalb einer epidemischen Lage vom Parlament zu treffen. Für ein solches Gesetzgebungsverfahren müsse eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft blieben.

„Befristet bis zum 30. September streichen“

Die Abgeordneten schlagen vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen blieben bis dahin in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben würden.

Der Bundestag hatte am 25. März eine epidemische Lage von nationalem Ausmaß festgestellt. Der Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.

Antrag der FDP

Die FDP verlangt in ihrem Antrag (19/20046) die Feststellung, dass die Voraussetzungen für eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 25. März 2020 solle daher aufgehoben werden. Die Corona-Pandemie habe im Frühjahr 2020 eine schnelle und pragmatische Reaktion aller staatlichen Ebenen verlangt, heißt es. Von dem Virus ging und gehe eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen aus. Vor allem in den Monaten März und April 2020 habe eine Überlastung des Gesundheitswesens gedroht, sodass auf allen staatlichen Ebenen Schutzmaßnahmen hätten ergriffen werden müssen.

Die Diskussion über das richtige Maß dieser Einschränkungen werde Politik und Gesellschaft noch lange beschäftigen, weil Grundrechte, Parlamentsrechte und die föderale Aufgabenverteilung in besonderer Weise eingeschränkt worden seien. Am 25. März 2020 habe der Bundestag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen, erinnert die FDP. Durch dieses Gesetz sei im Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit der Feststellung einer sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag verankert worden.

Mit dieser Feststellung werde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu beschließen und verschiedene Anordnungen zu treffen. Der Bundestag habe das Vorliegen einer solchen epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. März 2020 festgestellt. (Deutscher Bundestag)



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