NGOs und Deutsche Umwelthilfe: Wie man Politik an den Parlamenten vorbei macht

Mit dem Verbandsklagerecht können Interessengruppen wie die Umwelthilfe Politik an den Parlamenten vorbei machen. Die Öffentlichkeit soll möglichst wenig erfahren – und die aus Steuergeldern geförderte DUH wird quasi zum Staatsgeheimnis, unterstützt von der SPD.
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In der Union regt sich deutliche Kritik an der Deutschen Umwelthilfe, die schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat.Foto: Ina Fassbender/dpa
Von 7. Januar 2019

Der Wert und die Rolle der sogenannten „Zivilgesellschaft“ sind es, die nach Darstellung etablierter Politiker und Medien den Mehrwert der „liberalen Demokratie“ gegenüber anderen demokratischen Staatsformen ausmacht. Es ist demnach nicht einfach damit getan, dass die Bürger alle paar Jahre in freier und geheimer Wahl Personen mit Parlamentsmandaten ausstatten oder über bestimmte Fragen im Wege von Volksabstimmungen selbst direkt entscheiden.

Die „Zivilgesellschaft“ soll danach auch abseits des herkömmlichen politischen Meinungsbildungsprozesses in der Lage sein, Trends und Entwicklungen zu erkennen, zu fördern, zu konfrontieren oder erst auf den Weg zu bringen. Neben den „freien, unabhängigen und kritischen Qualitätsmedien“ soll die „Zivilgesellschaft“ mit ihren „Nichtregierungsorganisationen“ demnach die Demokratie veredeln, indem sie dort den Weg weist, wo politisch kein Konsens zu erzielen ist – gleichsam wie eine Mundspülung, die auch dort reinigt, wo die Zahnbürste nicht hinkommt.

Kritiker wie der US-amerikanische Think-Tank-Mitarbeiter des Hudson Institute, John Fonte, sehen in deren Wirken hingegen eine Unterminierung von Demokratie, Verfassung und Souveränität. Nicht selten würden „Nichtregierungsorganisationen“, so schrieb er bereits 2011 in seinem viel beachteten Buch „Sovereignity or Submission“, vor allem deshalb nicht regieren, weil sie eine Agenda verfolgten, die so extrem sei, dass sie dafür in gefestigten Demokratien keine Mehrheiten auf herkömmlichem Wege erlangen könnten.

Ein neuer Adel zwischen Wählern und Gewählten

Deshalb würden sie nach anderen Wegen suchen, die es ihnen ermöglichten, den widerspenstigen Bürgern ihre Agenda aufzuzwingen. Beliebte Wege dafür seien supranationale Organisationen – weshalb beispielsweise die UNO den NGOs einen so breiten Raum einräumen würde – oder elitäre Zusammenschlüsse wie die EU, zu deren Selbstverständnis es gehört, sich selbst und dem eigenen sich selbst reproduzierenden Beamtenapparat immer mehr an Machtbefugnissen zuzuschanzen.

Nicht nur politische Nähe, sondern auch interessenspolitische Gemeinsamkeiten und finanzielle Interessen würden NGOs und politische Organisationen, aber auch Gremien auf Regierungsebene miteinander verbinden. Nach dieser Ansicht wäre die „Zivilgesellschaft“ allerdings weniger ein Instrument, um Regierung und Bürger näher zueinander zu bringen – sondern eher eine Art neuer Adel aus interessensmäßig oder ideologisch gesteuerten Intellektuellen, der sich zwischen Wähler und Gewählte schiebt und die Politik zu beeinflussen versucht: nicht im Sinne dessen, was die Wähler wollen, sondern was sie ihrer Meinung nach zu wollen hätten.

Ein Paradebeispiel für eine solche „zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisation“ ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH). In Deutschland als gemeinnützig anerkannt, sieht sie sich selbst als eine Art Avantgarde, deren Aufgabe es ist, Anliegen wie der Überwindung des Individualverkehrs und der Eliminierung von Feinstaub zum Durchbruch zu verhelfen.

Nun wagt es nicht jede politische Partei, offen in ihr Programm zu schreiben, sie trete für flächendeckende Diesel-Fahrverbote ein oder gar in weiterer Folge auch für das Ende des Benziners. Zwar mag es unentwegte Einzelstimmen geben, die wie der Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach von der SPD per Twitter vorpreschen und wie einst der legendäre Schweizer Ritter Arnold Winkelried alle Speere auf sich ziehen in der Hoffnung, damit anderen eine Bresche zu schlagen.

Idealistische Kämpfer gegen mächtige Wirtschaftslobbys? Oder verlängerter Arm politischer Interessen?

Wenn die SPD dank der offenen Ansprache solcher Anliegen aber stetig an Stimmen verliert und diese nicht durchsetzen kann, ist ihnen jedoch nicht geholfen. Die Deutsche Umwelthilfe jedoch hat sich keiner Wahl zu stellen, ebenso wenig wie einmal ernannte Richter an deutschen Verwaltungsgerichten oder Gutachter, welche die gewünschten Ergebnisse liefern, um Ansätze zu bieten, das politisch nicht durchsetzbare Ziel über den Weg der Verbandsklage zu erreichen.

Wo aber der Gesetzgeber nur eine Verordnungsermächtigung schafft oder diese gar einem nicht dem deutschen Wähler verantwortlichen Gremium wie der EU-Kommission überantwortet, besteht wenig Aussicht, einmal gesetzte Stickstoff-Grenzwerte ihrer Höhe nach infrage zu stellen.

Einmal in Kraft gesetzt, steht jedoch Vereinen wie der Deutschen Umwelthilfe die Möglichkeit offen, gestützt auf dem Weg der Verbandsklage, über die Gerichte einen Handlungsauftrag an die Länder und Gemeinden zu richten, den die Wähler auf demokratischem Wege wahrscheinlich nie erteilt hätten. Zuletzt war von nicht weniger als 40 Städten die Rede.

Ähnlich sieht es bei der Belastung durch Stickstoffdioxid aus. Zwar ist diese stetig rückläufig, und ein Böllerverbot in deutschen Großstädten wäre politisch schwierig und de facto kaum durchzusetzen.

Die Grenzwerte sind aber niedrig genug angesetzt, um der DUH noch eine Option offenzuhalten, diese über eine Klage zu erzwingen.

Während an Schulen, in Medien oder in der Politik „zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen“ stets als unbeugsame, idealistische Kämpfer gegen mächtige Lobbys – im Regelfall der Industrie – dargestellt werden, die mit Heldenmut die Anliegen des moralisch Guten ausfechten, bleibt ihre eigene Finanzierung nicht selten im Nebulösen.

Umweltministerium bezahlt für „Informationskampagnen“

Im Fall der Deutschen Umwelthilfe ist sie sogar ein gut gehütetes Geheimnis. Der „FOCUS“ ist jüngst der Frage nachgegangen, wer der umstrittenen Organisation in welcher Weise unter die Arme greift – und unter anderem zu der Erkenntnis gekommen, dass es immer weniger private Mäzene sind oder tatsächlich aus irgendwelchen bürgerlichen Zusammenschlüssen kommende Akteure, die meinen, durch Spenden an die DUH eine gute Sache zu unterstützen. Der Bierbrauer Krombacher und der Autobauer Toyota haben sich verabschiedet, der Naturkosthersteller „Rapunzel“ denkt ernsthaft über ein Ende der Zusammenarbeit nach, da deren „Abmahnpraxis nicht im Einklang mit unserer Unternehmenspolitik steht“.

Entgegen dem gängigen Narrativ von den „politikunabhängigen“ Nichtregierungsorganisationen, die im Namen der „Zivilgesellschaft“ Druck auf schwerfällige gewählte Entscheidungsträger ausüben, sind es durchaus eine Reihe politischer und staatlicher Einrichtungen, die mit Steuergeldern die Tätigkeit der DUH unterstützen – und sozusagen damit eine Koalition zwischen Staat und NGOs gegen die Bürger formt – etwa in deren Eigenschaft als Autofahrer.

Die Unionsfraktion regt schon seit längerem an, die Reißleine zu ziehen und damit sowohl die Gemeinnützigkeit des Vereins als auch dessen Unterstützung mit Steuergeldern infrage zu stellen. Auf dem CDU-Parteitag im Dezember wurde gar eine Prüfung der Gemeinnützigkeit beschlossen.

Die SPD hingegen betrachtet die DUH als Schwert und Schild des von ihr geleiteten Umweltministeriums – weshalb dieses den Verein auch mit umfangreichen Projektförderungen unterstützt. Eines der geförderten Projekte ist dabei die sogenannte „Informationskampagne Stickstoff“, in der unter anderem explizit dazu aufgerufen wird, keine Diesel-Autos mehr zu fahren.

Geheimniskrämerei beim „Bürgerdialog Stromnetz“

Die Verbandelung zwischen Regierung und NGO verläuft jedoch nicht nur in einer Richtung: Die Umwelthilfe besitzt ihrerseits eine GmbH, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) helfen soll, im Rahmen des „Bürgerdialogs Stromnetz“ der Bevölkerung die 2011 unter dem Eindruck von Fukushima übers Knie gebrochene „Energiewende“ als Erfolgsmodell zu verkaufen. Die DUH ist dabei Teil eines Dreier-Konsortiums, in dem unter anderem eine Kommunikationsagentur beteiligt ist.

Wie der Bundestagsabgeordnete Mario Mieruch (Blaue Partei) erfahren musste, ist es mit der Transparenz bei der Finanzierung dieses Projekts nicht allzu weit her. Es ist zwar erkennbar, welche Summe an das Konsortium insgesamt fließt. Was allerdings welcher der Konsortialpartner daraus einstreicht, berührt, so eine Antwort der Bundesregierung, aus der FOCUS Online zitiert, „verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmer.“

Unter Abwägung zwischen diesen verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Auftragnehmer einerseits und dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits habe die Bundesregierung die erfragten Informationen zum ausgezahlten Mittelvolumen als Verschlusssache „VS – VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt, so die Antwort.

Dort ist jedoch die parlamentarische Kontrolle massiv erschwert und der Zugriff auf die Dokumente erheblich eingeschränkt. Abgeordnete dürfen Dokumente zwar einsehen, aber nicht kopieren. Nicht einmal selbst gemachte Notizen dürften sie nach Informationen von FOCUS Online aus der Geheimschutzstelle mitnehmen, Handys seien verboten. Das Magazin macht sich darauf seinen eigenen Reim:

„Wenn die aus Steuergeldern finanzierte Förderung eines offiziell als gemeinnützigen Vereins quasi zum Staatsgeheimnis wird und der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist, legt dies folgenden Schluss als wahrscheinlich nahe: Die Aktionen der Umwelthilfe werden auf hoher oder gar höchster politischer Ebene ausdrücklich gebilligt – und die Öffentlichkeit soll darüber möglichst wenig informiert werden.“

Wehklagen über „Behinderung“ in Deutschland bei der EU-Kommission

Auf kritisches Nachhaken reagiert die DUH unterdessen sehr empfindlich. Sie beklagt sich in einem Schreiben an EU-Justiz- und Verbraucherschutz-Kommissarin Věra Jourová, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, bitterlich darüber, wie sie in Deutschland „als zivilgesellschaftliche Organisation behindert“ werde, die nur „Aufklärungsarbeit“ leiste und „am Schutz von europäischem und internationalem Recht“ arbeiten.

CDU und CSU also auf den Spuren Putins und Erdoğans? Das wird die EU zu verhindern wissen – immerhin hat sie selbst eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die alle Mitgliedstaaten dazu zwingt, das Verbandsklagerecht einzuführen. 2006 wurde entsprechend das zuvor von der rot-grünen Koalition vorbereitete Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ins Parlament gebracht.

„Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist wahrscheinlich die größte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Umweltverbände, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Anwälte, die jemals umgesetzt wurde“, schreibt der „FOCUS“. Denn mit dem Verbandsklagerecht

können Interessengruppen Politik an den Parlamenten vorbei machen – in Form von Klagen. Deren Basis ist bei den Diesel-Klagen die tatsächliche oder vermeintliche Nicht-Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten in deutschen Innenstädten; Grenzwerte, die wiederum zentral in Brüssel für die gesamte EU festgelegt wurden.“

Die „Zivilgesellschaft“, das Kernstück der „liberalen Demokratie“, als abgekartetes Spiel von Ideologen und Lobbyisten, die sich in supranationalen Organisationen gegenseitig die Bälle zuspielen und die nationale Souveränität aushöhlen? Nichts anderes hatte John Fonte auch in seinem 2011 erschienenen Buch behauptet, in dem er die Amerikaner vor einer Demokratie europäischen Zuschnitts warnte.

„ClientEarth“ als weiteres Beispiel für regierungsfinanzierte „Nichtregierungsorganisation“

Die DUH hingegen wäscht ihre Hände in Unschuld. Gegenüber „FOCUS online“ heißt es aus ihren Reihen, dass „[…] in einem demokratischen Gemeinwesen wie der Bundesrepublik Deutschland zivilgesellschaftliche Akteure wie beispielsweise Umweltverbände eine bedeutende Rolle darin spielen, gesellschaftliche Diskussionen zu fördern und mit anderen Interessengruppen in einen produktiven Ausgleich zu treten. Förderprogramme wie die Verbändeförderung des BMUB und die Europäische Klimainitiative haben diesen explizit auch vom Deutschen Bundestag bestätigten Auftrag.“

Man sei zudem „vom BMUB nicht beauftragt worden, sondern haben für diese Projekte Förderungen aus Mitteln des BMUB erhalten“.

Auch der Partner der DUH im Bereich der Diesel-Klagen, das Juristen-Netzwerk „ClientEarth“, zeigt nach Informationen des FOCUS, wie viel Zivil, wie wenig Staat und wie wenig Regierung tatsächlich in einer „zivilgesellschaftlichen Nichtregierungsorganisation“ steckt.

Zu ihren Förderern gehören unter anderem die Europäische Kommission, verschiedene Ministerien der britischen Regierung, das deutsche Bundesumweltministerium sowie diverse Stiftungen, darunter die Heinrich Böll-Stiftung – die bekanntlich auch einen erheblichen Teil ihrer finanziellen Mittel politischer Selbstbedienung verdankt.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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