Sarrazin in drei Wochen nicht mehr in der SPD? Noch kein Urteil nach zweitinstanzlicher Anhörung

Und ewig grüßt das Schiedsgericht: Zum mittlerweile dritten Mal unternimmt die SPD einen Anlauf, um ihren früheren Berliner Finanzsenator aus der Partei auszuschließen. Ein nahes Ende ist nicht zu erwarten. Am Freitag wurde in zweiter Instanz verhandelt.
Titelbild
Thilo Sarrazin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 11. Januar 2020

Strengt die SPD nach jedem neuen Buch gegen Thilo Sarrazin Parteiausschlussverfahren an – oder schreibt Sarrazin Bücher, um das anschließende Parteiausschlussverfahren schon als PR für das nächste zu nutzen? Dass dem früheren Bundesbankvorstand die Ordnungsverfahren eher helfen als schaden könnten, ahnt auch die Vorsitzende des „Arbeitskreises jüdischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“, Renée Röske, wenn sie in der „Jüdischen Allgemeinen“ kommentiert:

Würde niemand mehr Thilo Sarrazins Buch kaufen, könnte er aus seinem Parteiausschlussverfahren keinen Profit mehr schlagen und würde wahrscheinlich freiwillig die Partei verlassen.“

Darauf könne man aber nicht bauen, meint sie dennoch, da es seine Bücher regelmäßig an die Spitze der Bestsellerlisten schaffen. Ungeachtet bereits mehrerer gescheiterter Versuche, den ungeliebten Autor loszuwerden, meint sie dennoch, die SPD wäre es sich selbst und ihrer Vergangenheit schuldig, „verbitterten rassistischen Personen“ deutlich den Weg zur Tür zu zeigen.

Notfalls bis vors Jüngste Gericht?

Am gestrigen Freitag (10.1.) hatte die Landesschiedskommission unter Vorsitz von Nikolaus Sander in der Berliner SPD-Zentrale im Wedding eine mündliche Anhörung abgehalten, aber noch keine Entscheidung getroffen. Dafür hat sie, so der „Tagesspiegel“, nun drei Wochen Zeit. Nachdem bereits im Juli des Vorjahres die Schiedskommission Charlottenburg-Wilmersdorf die Zulässigkeit des Parteiausschlusses ausgesprochen hatte, wird damit gerechnet, dass das Landesschiedsgericht diesen bestätigt.

Für diesen Fall hat Sarrazin, der seit 46 Jahren in der Partei ist, angekündigt, vor das Bundesschiedsgericht und notfalls auch vor die ordentlichen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. In diesem Fall wäre die Causa Sarrazin für die SPD noch auf Jahre nicht ausgestanden.

Die bisherigen Ausschlussverfahren datieren zurück auf die Jahre 2009, nachdem der 74-Jährige durch sein „Lettre International“-Interview für Aufsehen gesorgt hatte, und 2010, als das millionenfach verkaufte Buch „Deutschland schafft sich ab“ auf den Markt kam.

Bereits damals wurde Sarrazin vorgeworfen, der SPD durch übergriffige Rhetorik gegenüber muslimischen Einwanderern geschadet zu haben. Im ersten Fall lehnte die Landesschiedskommission der SPD Berlin einen Ausschluss ab, das zweite Verfahren, das die damalige Generalsekretärin Andrea Nahles angestrengt hatte, endete durch eine Einigung. Die Partei wollte 2011, einem Jahr mit mehreren Landtagswahlen, keine zusätzlichen Negativschlagzeilen liefern.

„Mit Grundsätzen der Sozialdemokratie unvereinbar“

Während Sarrazins 2014 erschienenes Nachfolgewerk „Der neue Tugendterror: Über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland“ keine weiteren Folgen nach sich zog, sind Inhalte seines 2018 erschienenen Opus „Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“ Gegenstand des aktuellen Verfahrens vor dem Parteigericht.

In einem 18-seitigen Bericht hatte zuvor ein von der SPD-Spitze eingesetztes Gremium seiner Einschätzung Ausdruck verliehen, wonach Sarrazin insgesamt acht Kernthesen in seinem Buch vorgebracht habe, die eine pauschale Herabwürdigung von Einwanderern und Muslimen darstellten. Diese seien „mit Grundsätzen der Sozialdemokratie unvereinbar“.

Durch „antimuslimische und kulturrassistische Äußerungen“ und Verletzung der innerparteilichen Solidarität habe Sarrazin, so der antragstellende SPD-Kreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf, der Partei schweren Schaden zugefügt.

Untermauert wurde der Antrag durch ein entsprechendes Gutachten der Historikerin Yasemin Shooman und der Islamexpertin Sarah Albrecht sowie eine Stellungnahme der Islamwissenschaftlerin Johanna Pink.

Wechselseitige Rassismus-Vorwürfe

Sarrazin hingegen beharrt darauf, dass ihm niemand nachweisen könne, was an seinen Büchern „sachlich falsch“ sei. Laut dpa erklärte er: „Ich lasse mir meinen Ruf als Sachbuchautor nicht kaputtmachen.“

Wie der „Tagesspiegel“ weiter schreibt, will Sarrazin vor allem die Gutachterin Yasemin Shooman als befangen outen, weil diese bereits ihre Leitungsfunktion zur Akademie des Jüdischen Museums Berlin missbraucht habe, um einseitige Agitation gegen Israel zu fördern. In ihrer Amtszeit und jener des im Juni 2019 zurückgetretenen Peter Schäfer sei sogar die antisemitische Boykottbewegung BDS „hofiert“ worden, schrieben Clemens Heni und Michael Kreutz. Dies wecke grundsätzliche Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Reputation.

Shooman kontert, diese Debatte tue im Fall Sarrazin nichts zur Sache – mit seinem Hinweis auf die genannten Unwägbarkeiten wolle er „offenbar davon ablenken, dass er Muslime als eine geistig unterentwickelte, minderwertige und gefährliche Gruppe porträtiert und sich dabei rassistischer Argumentationsmuster bedient hat.“
(Mit Material der dpa)

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