Anwälte für Aufklärung: Wir müssen reden! Zur Förderung der öffentlichen Debattenkultur

Auch im digitalen Raum müsse es eine freie Öffentlichkeit geben, fordern die Anwälte für Aufklärung. Sie sagen: „Es ist die vordringliche Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass jegliche Minderheitsmeinung innerhalb der Gesellschaft zur Geltung kommen kann.“
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Öffentliche Debatten sollten auch über konträre Themen stattfinden.Foto: iStock
Von 8. April 2021

Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, allerdings wird sie immer mehr eingeschränkt. Die Anwälte für Aufklärung stellen neun Forderungen, um die Vielfalt der Meinungen zu gewährleisten. Konkret fordern sie, dass sich die Chefredaktion des „Tagesspiegels“ mit „OVALmedia“ zu einer Podiumsdiskussion treffen. Hier ihr aktueller Aufruf an die deutsche Gesellschaft:

Ist die freie Presselandschaft in Deutschland tot? Wir erleben derzeit, dass jede Art von Darstellung oder Meinungsäußerung, die von der offiziellen Regierungsmeinung abweicht, entweder totgeschwiegen, schlicht ignoriert oder durch Sanktionen und Restriktionen verfolgt wird.

Gesprächspartner aus der wachsenden Demokratiebewegung, die von unabhängigen Journalisten interviewt werden und sich kritisch zu den aktuellen Regierungsmaßnahmen der Pandemiebekämpfung äußern, erfahren im Anschluss daran Benachteiligungen.

Veranstalter, die ihre Räume für Pressekonferenzen (wie jüngst die Pressekonferenz der Ärzte für Aufklärung und der Anwälte für Aufklärung in der Großen Freiheit 36 in Hamburg am 18. März 2021) öffnen, die sich mit wissenschaftlichen, juristischen und gesellschaftlichen Fragen befassen, welche für die Wahrnehmung der Gegenwart bedeutsam sind, werden von Konzertveranstaltern anschließend mit Boykotten überzogen.

All dies wird von Vertretern und Abgeordneten der jeweiligen Regierungsparteien begleitend beklatscht – anstatt dass dies umgehend verurteilt wird, wie bei jeglichen Einschränkungen der Pressefreiheit geboten. Vielfach stellen Veranstalter ihre Lokalitäten schon gar nicht mehr zur Verfügung, aus Angst, mit der Demokratiebewegung in Verbindung gebracht zu werden.

Medienunternehmen, die sich erlauben, die gesamte Vielfalt der gesellschaftlichen Wirklichkeit abzubilden, werden umgehend von den inzwischen nicht mehr meinungspluralen „Qualitätsmedien“ angegriffen. So wurde jüngst vom „Tagesspiegel“ gegen „OVALmedia“ der Vorwurf erhoben, ein Medienunternehmen, das einerseits für „Arte“ arbeite und damit von Rundfunkgebühren profitiere, dürfe andererseits nicht parallel die „Narrative“ und beispielsweise den „CORONA.FILM-prologue“ produzieren und den Corona-Ausschuss übertragen, der mit hunderten Wissenschaftlern aus aller Welt jene Fakten zur Pandemie erörtert, die derzeit im öffentlichen Raum ausgeblendet werden. Was das eine mit dem anderen zu tun hat, bleibt im fraglichen Artikel allerdings ungeklärt.

Sachliche Interviews und wissenschaftlich fundierte Analysen werden auf YouTube gelöscht, wenn diese Positionen oder Fakten wiedergeben, die mit den Ansichten der Bundesregierung, des RKI oder der WHO nicht konform gehen. Auch fundamental abgesicherte wissenschaftliche Tatsachen werden damit systematisch aus dem öffentlichen Meinungsraum verbannt. Pressefreiheit und Meinungsfreiheit gelten offenkundig nur noch für Aussagen, welche die herrschende Regierungsdoktrin wiedergeben.

Können, ja dürfen wir zulassen, dass der Staat und Plattformbetreiber zensierend in die Arbeit der Presse eingreifen? Wir, Anwälte für Aufklärung e.V., sind aus rechtspolitischen und juristischen Gründen der klaren Auffassung, dass dies nicht gestattet und nicht zu dulden ist.

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und durch Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleistet: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Daneben ist die Meinungsfreiheit in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“

Und in Deutschland schützt Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit, indem es dort heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Vor allem gilt: „Eine Zensur findet nicht statt.“

Wir, Anwälte für Aufklärung e.V., fordern daher:

  1. Die Würdigung und mediale Abbildung der Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft muss das vordringliche Ziel aller Demokraten sein. Nur in einer Gesellschaft, in der die Meinungen plural nebeneinander bestehen dürfen, können sich Gemeinsinn und Toleranz entwickeln und bestehen bleiben.
  2. Im Unterschied zu Tatsachenaussagen nehmen Meinungen wertende Einschätzung zu Sachverhalten vor. Während Tatsachenaussagen an der Realität überprüfbar sein sollten, werden Meinungen neuerdings in Hinblick auf politische Opportunität hin beurteilt und abqualifiziert. Damit wird das vom Grundgesetz unverbrüchlich garantierte Recht auf eine persönliche Haltung zu politischen Fragen und deren öffentliche Äußerung unzulässig eingeschränkt und das Fundament der Willensbildung als Grundlage jeder vitalen Demokratie erodiert.
  3. Meinungen dürfen in einem demokratischen Gemeinwesen weder politisch limitiert noch ideologisch indoktriniert werden. Es ist die vordringliche Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass jegliche Minderheitsmeinung innerhalb der Gesellschaft zur Geltung kommen kann.
  4. Die Sperrung von Verbreitungskanälen für kritische Meinungsäußerungen im digitalen Raum darf keinesfalls toleriert werden. Private Anbieter dürfen nicht die Rolle einer Zensurbehörde einnehmen und Meinungen Einzelner von ihren Plattformen ausschließen.
  5. Auch im digitalen Raum muss es eine freie Öffentlichkeit geben. Eine Monopolstellung bringt notwendigerweise Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinwesen mit sich, die durch den Hinweis auf Vertragsfreiheit nicht zu suspendieren sind. Plattformbetreiber mit einer quasi-monopolistischen Marktstellung (z.B. YouTube und Google) müssen deshalb dazu verpflichtet werden, jedermann unabhängig von seinen Überzeugungen Zugang und freie Meinungsäußerung zu gewähren.
  6. Private und öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht Meinungsmache betreiben, sondern haben in einer freien Gesellschaft den Auftrag, durch die neutrale, sachliche und differenzierte Abbildung des gesamten Spektrums, einen Beitrag zur politischen Urteilsbildung zu leisten. Medienunternehmen, die den Meinungspluralismus fördern, indem sie widerstreitende Meinungen zur Geltung kommen lassen, müssen unterstützt statt verfolgt werden. Sie sind eine wesentliche Säule unserer Demokratie.
  7. Seit Beginn der aktuellen „Corona-Krise“ wurden wichtige Ziffern des Pressekodex verletzt. Die Anwälte für Aufklärung e.V. rufen die Werte des bestehenden Pressekodex und das Ethos guter journalistischer Arbeit in Erinnerung.
  8. Konkret fordern wir Anwälte für Aufklärung e.V. alle Demokraten zu einer Rückkehr zur Dialogkultur auf. Wir müssen reden, anstatt uns gegenseitig anzuklagen! Die Chefredaktion des „Tagesspiegels“ fordern wir hiermit zur Teilnahme an einer öffentlich übertragenen Podiumsdiskussion mit „OVALmedia“ auf, für die wir uns als Moderator und Mittler anbieten. Streit muss öffentlich im Diskurs ausgetragen werden und nicht in Form einseitiger und anklagender Zeitungsberichterstattung.
  9. Wir müssen reden!

Für die Anwälte für Aufklärung e.V., im April 2021

Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Hier der Link zum Film: CORONA.Film_Prologue.

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