Jürgen Fritz: Gericht verbietet Wahl-O-Mat: Was in Wahrheit dahintersteckt

Halten Sie es für möglich, dass unter einer besonderen Konstellation ein gewisses Interesse bestehen könnte, dass die Bürger über den Wahl-O-Mat so informiert und geführt werden, dass sie zu ganz bestimmten Parteien tendieren, zu anderen aber eher weniger oder gar nicht?
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Screenshot von der Wahl-O-Mat Internetseite
Von 22. Mai 2019

Anfang Mai hatte ich auf Facebook schon geschrieben, für wie manipulativ ich den Wahl-O-Mat der „Bundeszentrale für politische Bildung“ (bpb) halte und hatte das auch an einer Frage exemplifiziert. Diesen manipulativen Grundzug haben auch andere erkannt, so zum Beispiel die Partei Volt Deutschland, die hier eine systematische Benachteiligung der kleineren Parteien sah und gegen die bpb klagte. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Montag Volt Recht und hat der bpb verboten, den Wahl-O-Mat in dieser Form weiter zu betreiben. Doch was steckt in Wahrheit hinter dem Ganzen?

Die „Bundeszentrale für politische Bildung“ (bpb) wurde 1952 gegründet, damals noch unter dem Namen „Bundeszentrale für Heimatdienst“. 1963 folgte dann die Umbenennung in den heutigen Namen. Dieser hört sich zunächst einmal recht gut an, ist doch politische Bildung etwas sehr Wichtiges in einer freiheitlichen Demokratie. Wie sollte diese funktionieren, wenn die Bürger, also der Souverän, politisch nicht gebildet sind? Und dass es eine Bundeszentrale gibt, wo solche politische Bildungsarbeit koordiniert wird, kann man doch eigentlich nur begrüßen, oder? Was aber, wenn es denen, die diese Bundeszentrale betreiben, gar nicht so sehr um politische Bildung der Bürger geht, sondern mehr um das Transportieren ganz bestimmter Weltanschauungen und Ideologien, denen die Zentrale selbst anhängt, oder gar um schlichte Absicherung der eigenen Macht?

Bundesinnenministerium (CSU) –> „Bundeszentrale für politische Bildung“ (SPD) –> Wahl-O-Mat

Interessant ist in solchen Zusammenhängen immer, wenn man sich anschaut, wer hinter einer solchen Behörde steckt. Und das kann man in diesem Fall ganz einfach herausfinden. Die bpb ist nämlich eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Sie untersteht also dem Bundesinnenminister. Das ist derzeit Horst Seehofer (CSU). Sein Vorgänger war Thomas de Maizière (CDU). Dessen Vorgänger war Hans-Peter Friedrich (CSU) und davor war Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Und so geht das weiter, wenn wir noch weiter zurückgehen: Wolfgang Schäuble (CDU), Otto Schily (SPD), Manfred Kanther (CDU), Rudolf Seiters (CDU), Wolfgang Schäuble (CDU), Friedrich Zimmermann (CSU) usw. usf. Sie können das bis 1982 zurückverfolgen, also 37 Jahre. Immer waren Unions- oder SPD-Politiker Bundesinnenminister und hatten damit die Aufsicht über die bpb.

Präsident der „Bundeszentrale für politische Bildung“ ist übrigens Thomas Krüger, der die Behörde schon seit 19 Jahren leitet. Und nun raten Sie, in welcher Partei Herr Krüger ist. Wenn Sie jetzt geschickt tippen und denken, das kann ja wohl nur Union oder SPD sein, dürfte Ihre Trefferwahrscheinlichkeit so um die 50 Prozent liegen. Und voilà, wenn wir ein wenig recherchieren, finden wir ganz schnell heraus: Thomas Krüger ist ein SPD-Mitglied.

Also fassen wir das bisher Gesagte zusammen. Es gibt in Deutschland eine „Bundeszentrale für politische Bildung“ (bpb). Diese ist immer dem Bundesinnenmisterium unterstellt und dieses wird seit 37 Jahren durchgehend (und in den 33 Jahren zuvor 20 Jahre lang) von CDU/CSU- oder SPD-Politikern geführt. Diese Parteien stehen für zwei große Weltanschauungen oder Ideologien: den Konservatismus und den Sozialismus. Der Präsident der bpb, der sie schon fast 20 Jahre leitet, ist ebenfalls in einer der genannten Parteien, nämlich der SPD. Und diese „Bundeszentrale“ hat nun einen sogenannten Wahl-O-Mat entwickelt, der Bürgern, ganz besonders Jungwählern helfen soll, ihre Wahlentscheidung bei der EU-Wahl nächsten Sonntag zu treffen. Halten Sie es für möglich, dass unter einer solchen Konstellation ein gewisses Interesse bestehen könnte, dass die Bürger über den Wahl-O-Mat so informiert und geführt werden, dass sie zu ganz bestimmten Parteien tendieren, zu anderen aber eher weniger oder gar nicht?

Manipulative Fragestellungen und manipulative Auswertungen

Als ich selbst den Wahl-O-Mat Anfang Mai testete, fiel mir sehr schnell auf, wie dieser schon in den Fragen manipulativ angesetzt war. Dazu ein Beispiel. Ich bin auch für Bekämpfung des Antisemitismus, sehr sogar!, aber mir war sofort klar, was die jetzigen hegemonialen Kräfte mit dem Geld machen, das sie für die Bekämpfung des Antisemitismus bekommen, Stichwort „Kampf gegen rechts“. Wobei natürlich die hegemonialen Mächte entscheiden, was sie als „rechts“ rubrizieren und was nicht. Den ausländischen, hunderttausendfach immigrierten Antisemitismus von kulturfremden Ultrarechten, siehe die Mahnung von Karl Lagerfeld, meinen sie nämlich nicht, wenn sie vom „Kampf gegen rechts“ reden.

Was ich also auch ankreuzte im Wahl-O-Mat der bpb mit ihrem SPD-Leiter, es traf nie meine Position. Hätte ich angegeben, mir wäre der Kampf gegen Antisemitismus gleichgültig oder ich würde ihn gar ablehnen, wäre das konträr zu meiner wahren Einstellung gewesen. Hätte ich aber angegeben, dies sei mir wichtig und ich würde das befürworten, so hätte man das von seiten der Wahl-O-Mat-Programmierer so gedeutet, dass ich für eine Verstärkung des „Kampfes gegen rechts“ wäre, und was mit „rechts“  gemeint ist, hätte man selbst definiert (orwellscher Neusprech).

Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Man könnte ähnliches an x Fragen aufzeigen, die so formuliert waren, dass es, wenn man ein wenig hinter die Kulissen zu blicken vermag, irgendwie nie richtig passte, egal was man ankreuzte. Und eine Frage, ob man für eine Bekämpfung des Rassismus gegen Weiße sei, insbesondere gegen weiße, alte Männer, das Lieblingsfeindbild der derzeit hegemonialen Mächte, vor allem der SPD und ihrer Abkömmlinge der Linkspartei und den Grünen, diese Frage gibt es natürlich nicht im Wahl-O-Mat der SPD-geführten bpb, die dem CSU-geführten Innenministerium untersteht. Doch das ist noch längst nicht alles, denn auch die Auswertung war respektive ist gelenkt und das natürlich in eine bestimmte Richtung.

Nachdem man nämlich alle Fragen beantwortet hatte, konnte man von insgesamt über 40 Parteien und Listen, die sich zur Wahl stellen, nur 8 auswählen, mit denen man seine eigenen Resultate vergleichen konnte, um herauszufinden, welche dieser Wahlmöglichkeiten einem in Beug auf die Antworten auf diese manipulativen Fragen am nächsten steht. Über 80 Prozent der Möglichkeiten wurden hierbei also ausgeblendet.

Gericht verbietet der bpb den Wahl-O-Mat in dieser Form weiter zu betreiben

Nun dürfte klar sein, dass die meisten Wahl-O-Mat-Nutzer natürlich die großen Parteien, insbesondere CDU/CSU und SPD als erstes anklicken, um sich mit ihnen zu vergleichen, sowie die Parteien, die sie überhaupt kennen. Das aber ist ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Recht auf Chancengleichheit, welches von denen, die den Begriff Gleichheit fast die ganze Zeit im Mund führen, in der Regel am meisten verletzt respektive gebrochen wird.

Dies monierte auch die Kleinpartei Volt Deutschland und zog damit vor das Verwaltungsgericht Köln. Und siehe da, die dritte Gewalt im Lande, die zumindest teilweise noch einwandfrei funktioniert – hier haben die hegemonialen Kräfte noch nicht durchgehend ihre Leute in die Schlüsselpositionen gesetzt -, gab der Kleinpartei Recht und verbot der SPD-geführten bpb, den Wahl-O-Mat in dieser Form weiter zu betreiben. Das Gericht stellte klar, dass die „Bundeszentrale für politische Bildung“ dazu verpflichtet sei, jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf einzuräumen. In seiner derzeitigen Form verletze es das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit, urteilten die Richter. Kleinere und noch nicht bekannte Parteien würden auf diese Weise benachteiligt.

Dabei hatte Volt die bpb nach eigenen Aussagen zuvor auch schon direkt gebeten, die Auswertung des Wahl-O-Maten zu verändern und diesem Bruch des verfassungsrechtlichen Anspruches auf Chancengleichheit Abhilfe zu leisten. Die SPD-geführte „Bundeszentrale für politische Bildung“ hatte sich aber geweigert dem nachzukommen, mit der Ausrede, eine Ausweitung des Programms auf deutlich mehr Parteien sei technisch gar nicht möglich. Dem war das Gericht aber ausdrücklich nicht gefolgt. Die bpb habe eine technische Unmöglichkeit „nicht hinreichend glaubhaft“ machen können, entschied das Gericht, um nicht zu sagen, stellte es die „Bundeszentrale für politische Bildung“ bloß.

Im Original erschienen bei Jürgen Fritz.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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