Klaus Peter Krause: Wir haben und machen zu viele Gesetze

Aber wie dem abhelfen? – Es gibt zwei Möglichkeiten – Aber auch eine dritte: dem Parlament vorlesen müssen, was es beschließen soll – bei voller Besetzung - wie auch jede notarielle Beglaubigung vorzulesen ist – Eine wunderbare Idee – Aber ach…!
Titelbild
Das Plenum des Bundestags während einer Debatte im Jahr 2016.Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 4. August 2019

Die Überfülle an Gesetzen und Vorschriften ist eine Krankheit. Sie einzudämmen, gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens, für jedes neue Gesetz muss das Parlament ein bisheriges aufheben; Gesetze, die überflüssig sind oder es geworden sind, finden sich immer.

Zweitens, jedes neue Gesetz ist mit einem Verfalldatum zu versehen: Wenn es vom Parlament nicht verlängert wird, erlischt es schlicht und einfach automatisch. Natürlich nicht solche Gesetze wie das BGB oder das Strafgesetzbuch oder gar das Grundgesetz, aber für viele andere wäre ein Verfalldatum möglich. Doch hat diese Wundermedizin eine parlamentarische Mehrheit noch nicht gefunden, sie stand noch nicht einmal zur Abstimmung.

Jetzt jedoch bin ich auf eine dritte Möglichkeit gestoßen.

Dem Parlament vorlesen, was es beschließen soll …

Ich fand sie bei Carlos Gebauer, dem ständigen Autor des monatlichen Magazins eigentümlich frei, in seinem Beitrag „Freiheit braucht Bereitschaft zur Regelbefolgung – Macht ohne Grenzen zerstört sich selbst“ (Heft Nr. 159, August-September 2019, Seite 6 und 7, hier). Auf diese dritte Möglichkeit bin ich am Schluss seines Beitrags aufmerksam gemacht worden:

Jedes Gesetz, was das Parlament beschließen soll, muss den Abgeordneten vor der Abstimmung Wort für Wort vorgelesen werden, und zwar bei Anwesenheit aller.

… wie auch jede notarielle Beglaubigung vorzulesen ist

In Rechtsanwalt Gebauers eigenen Worten liest sich das so:

„Die eleganteste, normenverschlankende und rechtsstaatlich wünschenswerteste Lösung aller Konflikte um eine ordnungsgemäße Gesetzgebung in einem Parlament liegt nach meinem Dafürhalten schlicht darin, dass nur solche Gesetze in Kraft treten können, die in Anwesenheit aller Parlamentarier vor der Beschlussfassung in ihrem gesamten Wortlaut vorgelesen worden sind. Wie ein notarielles Testament. Wie jeder noch so simple Ehevertrag. Wie alle Grundstückskaufverträge, und handelten sie von der kleinsten Parzelle.“

Eine wunderbare Idee

Eine wunderbare Idee. Weniger Gesetze = weniger Bürokratie = weniger Freiheitsbeschränkung. So zu verfahren, ist alles andere als abwegig: Wenn schon schlichte Testamente, Eheverträge, Grundstückskaufverträge und was sonst notariell zu beurkunden ist, vom Notar in Anwesenheit der Beteiligten vorgelesen werden muss, dann doch erst recht allgemeingültige Gesetze für das ganze Land und seine Bürger insgesamt.

Aber, ach …!

Nochmals: eine wunderbare Idee. Aber, ach! Sie wird unter unseren heutigen Parlamentariern noch weniger Zustimmung finden als die ersten beiden Möglichkeiten, die Gesetzesflut einzudämmen. Die Vorstellung, sich in voller Länge anhören zu müssen, womit sie die Bürger abermals meinen beglücken zu müssen, wird die Parlamentarier derart schockieren, wird auf sie derart abschreckend wirken, dass die Chance einer Zustimmung auf Null hinausläuft.

Ohnehin: Parlamentarier sehen ihre Daseinsberechtigung nicht darin, Gesetze abzuschaffen, sondern immer neue zu kreieren, und befürchten Selbstabschaffung. Folglich wird es beim offenbar unabwendbaren Dauer-Unglück für uns Bürger bleiben.

Der Artikel erschien zuerst auf kpkrause.de.

Zum Autor: Dr. Klaus Peter Krause, geb. 1936, war bis zu seinem Ruhestand verantwortlicher Wirtschaftsredakteur (Ressortleiter) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und Geschäftsführer der FAZit-Stiftung, der Mehrheitsgesellschafterin der FAZ und der Frankfurter Societäts-Druckerei. Er betreibt seit 2008 den Blog kpkrause.de http://kpkrause.de/

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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