Wenn die Begriffe falsch sind, kann die Politik nicht richtig sein!

Sprache, Kultur, Zeitgeist und Recht stehen in enger Beziehung zueinander. Wenn das freie Wort beschränkt wird, der Austausch politischer Gedanken nicht mit Jedem stattfinden darf und eine ideologisch geprägte Überfrachtung den Wortschatz reduziert, ist der Hall der Aufklärung bereits verklungen.
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In der politischen Auseinandersetzung muss von einer klaren und neutralen Semantik der Worte auszugehen sein und in einer Demokratie darf es keine Scheu vor Meinungsäußerungen oder der Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse geben. (Stefan Wischniowski)Foto: iStock
Von 13. Oktober 2019

Symptom der Veränderung ist der Wandel der Sprache, die Entkoppelung von Volk und Sprache ist aber heutiges Ergebnis oktroyierter Sprachregelungen und der Verunsicherung durch Rechtschreibreformen. In Vorwegnahme der juristischen Feststellung werden Asylbewerber euphemistisch Flüchtlinge genannt oder die Vorratsdatenspeicherung paradox als Mindestspeicherfrist bezeichnet.

Die Sprache der „geschlechtssensiblen“ Gender-Ideologie abstrahiert von der Person auf deren Tätigkeit, was eine konkrete Aussage ebenso unscharf macht, wie der gewohnt diffuse Politduktus aus einer Mischung von Diplomatie und Marketing.

Aussichten auf „Voranbringen“, „Anpacken“ und „Weiterbringen“ sind generell konsensfähig, auch wenn sich die einzelnen Interpretationen der Befürworter widersprechen. Einem notorisch verschuldeten Land zu helfen, nennt man „Euro-Rettungsschirm“, was den solidarischen Schutz vor Naturkatastrophen suggeriert.

Wo sich Minderheiten an ihrer Abweichung echauffieren, die Masse von Sozialstaatsprofiteuren es sich bequem gemacht hat und der klägliche Rest an Leistungsträgern zu beschäftigt ist, um zu opponieren, dort wird der Begriff der „Ehe“, ursprünglich ein Vertrag zum Schutz der Mutterschaft, auf jede Partnerschaft überdehnt.

Das Wort „Volk“ deklassiert zum reaktionären Kampfbegriff gegen den Gründungsmythos der Bundesrepublik, einem Gegenentwurf zum Nationalsozialismus, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Wunsiedel-Entscheidung bereits 2009 feststellte. 1)

Wunsiedel-Entscheidung

Ungeachtet der Frage, ob der Anlass dieser Entscheidung, ein Gedenktag von Rudolf-Heß-Sympathisanten, wünschenswert sei, zensiert die 2005 eingeführte Gesetzesnovelle in der Praxis jeden Zweifel und meißelt dadurch die Geschichte des Nationalsozialismus mit strafrechtlichen Mitteln in Stein.

Eine Lehre aus dieser Zeit ist das Verbot von Einzelfallgesetzen als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, beispielsweise das Verbot bestimmter Meinung oder Weltanschauung durch Sonderrecht. Damals sind diese Rechtsfundamente der jungen Weimarer Republik bereits im April 1933 durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums beiseite gefegt worden und bestimmte politische Ansichten führten bei Beamten zur Entlassung.

Unter den Begriff der wehrhaften Demokratie können die sanktionierten Meinungen des heutigen §130 StGB nicht gefasst werden, denn Verharmlosung oder Rechtfertigung dieser Zeit sind nicht geeignet, die freiheitliche demokratische Grundordnung funktionsunfähig zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht wirft mit seiner Entscheidung ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats über Bord, welches auf dem Demokratieprinzip fußt und den allgemeinen Gleichheitssatz verkörpert. Es glaubt in dem Recht auf Meinungsfreiheit, entgegen dessen Wortlaut, eine Ausnahme zur Einschränkung durch allgemeine Gesetze zu erkennen, da es das gesamte Grundgesetz als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des Nationalsozialismus“ verstehe.

Als Ziel der Norm nennt das Gericht exemplarisch den Schutz vor einer „propagandistischen Gutheißung des nationalsozialistischen Regimes“. Eine solche wäre durch die Strafbarkeit der Volksverhetzung abgedeckt, bei deren Schutzgut auf die universelle Menschenwürde abgestellt wird, in der Rechtsprechung jedoch das Deutsche Volk von dieser Universalität ausgeschlossen bleibt und deshalb „Köterrasse“ genannt werden darf.

Das höchste deutsche Gericht hebelt die Rechtssystematik großzügig qua „Gegenentwurf“ mit der Menschenwürde aus und déjà-vuiert das damalige Unrecht mit einem Paradigmenwechsel von Rassenreinheit zur künftigen europäischen Mischrasse Coudenhove-Kalergies. Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass Kalergies Schriften vorurteilsbehaftet und nach heute angewandtem Maßstab rassistisch wären.

Paradoxerweise schmücken sich trotzdem Prominente, wie unsere Bundeskanzlerin, gerne mit dem nach ihm benannten Preis der Europa-Gesellschaft Coudenhove-Kalergie. Der sich vor unseren Augen vollziehende Kraftakt der Alimentierung von Millionen Einwanderern ist ohne die Vermutung einer ideologischen Umsetzung seiner Idee kaum interpretierbar.

Eine solch nachhaltige Rechtsänderung zur Einschränkung des Sagbaren sollte beunruhigen. Wenn auch jeder einzelne Todesfall im Dritten Reich mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen keinen Zweifel duldet, so schränkt die verfassungsrechtliche Festschreibung der Geschichte doch jeden Historiker in seiner wissenschaftlichen Forschungsarbeit ein.

Das dadurch zementierte kollektive Schuldgedächtnis ist für die verbreitete Ablehnung des Nationalstaates und für das nationale Bewusstsein wesentliche Ursache und deshalb die wissenschaftliche statt der juristischen Bestätigung der Geschichtsschreibung von maßgeblicher Bedeutung.

Der dritte Präsident der Vereinigten Staaten Thomas Jefferson sagte einst: „Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.“. Im Zusammenhang mit dem über 80-jährigen Horst Mahler stellte der ehemalige Innenminister Otto Schily mit Blick auf seinen früheren Kollegen 2015 fest: „Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht. Aber deshalb über Jahre ins Gefängnis?“ 2)

Neologismus im Kampf gegen Rechts

Diese zunächst akademische Frage der Zulässigkeit des Geschichtsrevisionismus ist nur ein kleines Mosaik, welches den Meisten bedeutungslos erscheint. Ebenso wichtig wie die Zuverlässigkeit des Gerichtes, das unser Grundgesetz fortschreibt, ist die des Amtes zum Schutz dieser Verfassung.

Im Bewusstsein der Umstände des Wechsels an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz liegt es nahe, dem heutigen Präsidenten eine Verschiebung des Fokus nach rechts zu unterstellen. Islamismus als größte Gefahr verkündend und mit dem Versprechen sein Augenmerk auf die Wirtschaftsspionage lenken zu wollen, trat der neue Präsident sein Amt im November letzten Jahres an.

Bereits zwei Monate später nannte er die AfD einen „Prüffall“ und musste aufgrund seiner publizierten Wortschöpfung vor Gericht eine Niederlage einstecken. Der Begriff „Prüffall“ ist im Bundesverfassungsschutzgesetz nicht zu finden, eine Veröffentlichung einer Prüfung bereits ein Eingriff in die Rechte als Partei. Das Verwaltungsgericht Köln stellte deshalb fest, dass durch eine derartige öffentliche Einstufung die AfD in ihren Rechten als Partei und ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage vorgelegen hätte.

Dieses, einer Verfassungsschutzbehörde unwürdige Verhalten enttarnend, endete der mediale Paukenschlag im Kampf gegen Rechts mit dem Verbot des Prüffall-Narrativs auf Seiten derjenigen, die das Recht zu schützen glauben.

In jüngster Zeit konnte sich auch die Identitäre Bewegung vor Gericht der staatlichen Stigmatisierung erwehren. Die nur zwei Wochen nach dem jährlichen Verfassungsschutzbericht veröffentlichte Feststellung, dass die Bewegung nicht mehr nur Verdachtsfall, sondern „gesichert rechtsextremistisch“ sei, hielt der Prüfung vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht stand.

Zwei Wochen waren dem Gericht nicht ausreichend, um die kolportierte veränderte Sachlage auf tatsächliche Anhaltspunkte stützen zu können. Das Gericht stellte deshalb fest, dass die Identitäre Bewegung in ihrem Recht auf Meinungsäußerung und ihrem sozialen Achtungsanspruch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verletzt worden sei.

Sippenhaft

Wem der soziale Achtungsanspruch von Parteien und Organisationen gleichgültig sei, dem sollten die persönlichen Einschränkungen zu denken geben, die eine Jahrzehnte dauernde Schweigespirale verursacht.

Der Verlust des Arbeitsplatzes als Konsequenz eines Gespräches mit dem AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen, wie im Fall des ehemaligen Geschäftsführers der hessischen Filmförderung, wäre in einem von Freiheit und Toleranz geprägten Land nicht vorstellbar. Allein die Tatsache des Gespräches, nicht der Inhalt diente dabei als aberwitziger Entlassungsgrund und ist Beleg mangelnder Gesprächskultur in diesem Land und einer Verletzung der demokratischen Mindestanforderungen an ein vom Staat abhängiges Unternehmen.

Die Biomarktketten Alnatura, Bio Company und der Leipziger Supermarkt Biomare wollen künftig aus politischen Gründen auf regional und ökologisch produzierte Hirse der Spreewälder Hirsemühle verzichten, da der Geschäftsführer auch Beisitzer in einem Parteigremium der AfD ist.

Die Weimarer Verfassung garantierte die Meinungsfreiheit weitreichender als heute das Grundgesetz. Demnach durfte man aufgrund seiner Wahrnehmung der Meinungsfreiheit auch zivilrechtlich keine Benachteiligung erfahren. Trotzdem wurde vielen Menschen ihr religiöses und politisches Bekenntnis zum Verhängnis.

Dass wir uns heute an die Wiederholung der Geschichte gewöhnen und das „Kauft nicht bei Juden“ durch ein „Kauft nicht bei AfD-Parteimitgliedern“ ersetzt sehen, ist schlicht unerträglich.

Ebenso das Beispiel der Wiener Stadträtin Ursula Stenzel, die sich Rücktrittsforderungen und der Nötigung zu Rechtfertigung und Distanzierung gegenüber sah, nachdem sie eine Rede zum Gedenken der Türkenbelagerung 1683 gehalten hatte, ist Ausdruck dafür, dass Teilen der Bevölkerung kein Mitspracherecht zuerkannt wird und jeder, der gegen dieses stalinistische Isolationsdogma verstößt, mit Sanktionen zu rechnen hat.

Allein der Kreis an den man seine Worte richtet, kann verhängnisvoll sein. Diese undemokratische Repression zielt darauf ab, eine politische Gruppe von außen zu begrenzen, zu ignorieren und zu stigmatisieren, um aufgrund wachsender Intransparenz ein Narrativ aufzubauen zu können, welches abschreckend wirkt und ein subtiles Klima der Angst vor freier Meinungsäußerung verursacht.

Aus dieser Sicht treffend, sprach ein Bundespräsident 2015 von „Dunkeldeutschland“, um heute geläutert oder aus strategischer Sicht für erweiterte Toleranz gegenüber Rechts einzustehen. Die Aufhebung der sozialen Ächtung von Mensch und Sprache, ließe einen offenen Blick auf die rechtsintellektuellen Ideen und die Vorteile zu, die der Erhalt des souveränen Nationalstaates für die Bevölkerung hätte.

Ein fortgeführtes Verschließen der Augen, verringert das Reservoir guter politischer Optionen und lässt sich nur mit abgeschlossenen „Wahrheitssystemen“ 3), verdrehter Wortsemantik oder Wissenschaftsverweigerung aufrechterhalten.

Ob als Historiker oder Evolutionsbiologe, Neurologe, Klima- oder Verhaltensforscher, die Freiheit der Wissenschaft ist Grundlage jeden Fortschritts, auch zur Rettung der Natur. Wenn genetische Zusammenhänge von Teilen der Gesellschaft nicht akzeptiert sind, da sie nicht in deren ideologisches Weltbild passen, sollten diese Gruppen in einem Rechtsstaat nicht in der Lage sein, Vorlesungen zu stören und die Gegenmeinung mit Hilfe der Rassismuskeule unter Jubel der selbstgerechten staatlichen Medien zu unterdrücken.

Frei von Rassismus ist weder eine Schule, die sich offiziell dazu bekennt, noch die Aussage „Der Osten ist zu weiß“ 4) einer Vorsitzenden der steuerfinanzierten Amadeu-Antonio-Stiftung. Unter Ausklammerung des Begriffs der „Rasse“ ist unter Rassismus jede ethnisch differenzierte Wertung zu verstehen. Eine solche Wertung wird üblicherweise nur dann kritisiert, wenn es sich bei der negativ beurteilten Gruppe um eine Minderheit handelt.

Diese asymmetrisch bedingte Begriffsassoziation findet man ebenfalls beim Begriff der Ethnie selbst, auf den sich lediglich Minderheiten positiv beziehen dürfen. Genetisch prädispositionierte Fähigkeiten tänzerischer Begabung im Einklang mit gruppenspezifischem Phänotyp werden dementsprechend moralisch akzeptiert, während länderspezifische Intelligenzmittelwerte im Buch von Thilo Sarrazin 5) schon als Zitat seinen Parteiausschluss nach sich zogen.

Tradiertes oder ererbtes Verhalten und Talent fallen typischerweise ebenso wie Nationalität, Phänotyp und Ethnie zusammen. Die heuchlerische Skandalisierung von Vorurteilen und Schubladendenken despektiert als politisches Vehikel sowohl die sogenannte „Liebe auf den ersten Blick“, als auch den polizeilichen Spürsinn, die sich oft von Äußerlichkeiten und sei es von ethnischen, leiten lassen.

Wer noch immer an der Vererbung sozialen Verhaltens zweifelt, der möge sich die weltweiten Studien über taubblind geborene Menschen von Irenäus Eibl-Eibesfeldt in Erinnerung rufen. Die Aufladung der Begriffe Diskriminierung und Rassismus mit den Assoziationen von Sklaverei und Judenverfolgung überstrahlt die sachliche Auseinandersetzung und reflektiert die projizierte moralische Überheblichkeit der Globalisten.

Um dieser stark negativen Konnotation gerecht zu werden, dürfte unter dem Begriff des Rassismus nur die Herabwürdigung und die gesetzliche Ungleichbehandlung von Staats wegen nach Kriterien des Phänotyps oder der Ethnie verstanden werden.

Aber auch solche Formen des engeren Rassismus bieten staatliche Institutionen heute. Forderungen nach Diversität, Partizipation und das Bedauern, dass Führungskräfte zu 97% weiß sind und deshalb keine eigene rassistische Betroffenheit 6) zeigen könnten, resultieren heute im Umkehrrassismus, einer „positive Diskriminierung“ genannten Form der Benachteiligung, um ungleiche statistisch erhobene Karriereergebnisse auszumerzen.

Beamtenloyalität und Behördenhierarchie transportieren solche politischen Direktionen ohne Reibungsverlust zu jeder Personalentscheidung, sodass heute die Chancen im Bereich des öffentlichen Dienstes mit Migrationshintergrund besser sind als ohne.

Während die Profiteure der „offenen Gesellschaft“, besser als Ergebnisegalitarismus“ bezeichnet, immer stärker das Bild der Exekutive prägen, die sich systemtheoretisch homogen regeneriert, werden national denkende Mitarbeiter mit der Nazikeule diffamiert und aus dem öffentlichen Dienst herausgedrängt.

Die Aufgabenerweiterung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Aufspüren rechtsnational eingestellter Behördenmitarbeiter, richtet sich letztlich gegen Sympathisanten der größten Opposition im deutschen Bundestag und wirkt wie die Neuauflage des Radikalenerlasses.

Einschüchterung und Äußerungsverbote vertiefen den Graben zwischen den Befürwortern und Gegnern des Nationalstaates und lassen in den Behörden manchen mit der „Faust in der Tasche“7 seinen Dienst verrichten, wie der Ex-BND-Chef Gerhard Schindler es ausdrückte.

Sprache ist konservativ, sonst erfüllte sie ihren Zweck nicht. Außerdem basiert auf ihr unser heutiger Wohlstand, denn kein moderner Mensch hätte auch nur annähernd seine Fähigkeiten, ohne auf tradiertes Wissen zurückgreifen zu können.

In der politischen Auseinandersetzung muss von einer klaren und neutralen Semantik der Worte auszugehen sein und in einer Demokratie darf es keine Scheu vor Meinungsäußerungen oder der Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse geben.

Diesen Zustand wiederherzustellen ist längst Aufgabe der politischen Rechten. Jeder, dem eine stabile Gesellschaft langfristig am Herzen liegt, ist eingeladen daran mitzuwirken.

1) BVerfGE 124, 300–347 von 2009 (Wunsiedel-Entscheidung)
2) Zeit Online Interview, veröffentlicht am 25.03.2015
3) Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am 28.08.2018
4) Junge Freiheit 16.07.2015 Kahane: Der Osten ist zu weiß
5) Thilo Sarrazin 2010 Deutschland schafft sich ab
6) Der Tagesspiegel 01.03.2018 Studie der Citizens for Europe
7) Bild 17.09.2018

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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