Gefühlte Geschichtskenntnisse sind nicht justiziabel: Höcke darf „Faschist“ genannt werden

Obwohl es in Deutschland zu keiner Zeit eine nennenswerte faschistische Bewegung gegeben hat, ist der „Faschismus“, glaubt man der extremen politischen Linken, im Lande allgegenwärtig. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat nun die Nutzung des längst zur Universalvokabel zum Zwecke der Dämonisierung Andersdenkender sinnentleerten Begriffes gegenüber AfD-Politiker Björn Höcke autorisiert.    
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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke darf laut einem Gerichtsbeschluss als „Faschist“ bezeichnet werden.Foto: Patrick Pleul/Archiv/dpa
Von 1. Oktober 2019

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke darf laut einem Gerichtsbeschluss als „Faschist“ bezeichnet werden. Das geht aus einem am Wochenende bekannt gewordenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen in einem Eilverfahren hervor, den mehrere Medien veröffentlichten. Hintergrund des Rechtsstreits war eine Demonstration in Eisenach, die als „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere den Faschisten Höcke“ angemeldet war. In einem Auflagenbescheid wurde die Bezeichnung „Faschist“ zunächst untersagt.

Stärkung der Redefreiheit?

Die Initiatoren zogen deshalb vor Gericht und beriefen sich auf die Meinungsfreiheit. Laut Gerichtsbeschluss führten sie zur Begründung auch zahlreiche Zitate von AfD-Politiker Björn Höcke aus Veröffentlichungen und Reden auf. Das Gericht entschied daraufhin, dass die angegriffene Auflage der Stadt „rechtswidrig“ sei.

Die Bezeichnung „Faschist“ könne einen „ehrverletzenden Charakter“ haben, stellte das Gericht zwar fest. Die Initiatoren hätten aber „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.

Nach dem jüngsten Urteil des Berliner Landgerichts, wonach Grünen-Politikerin Renate Künast zumindest im Kontext eines Artikels über eine von ihr zum Ausdruck gebrachte Meinung zur Pädosexualität unter anderem als „Drecks Fotze“ oder „Schlampe“ bezeichnet werden dürfe, ist der Richterspruch aus Meiningen nunmehr der zweite innerhalb kürzester Zeit, der den Wert der Redefreiheit höher gewichtet als Interessen der persönlichen Ehre oder auch der Zivilität des politischen Diskurses.

Im anglo-amerikanischen Kontext könnte man beides als „Business as usual“ betrachten. Im kontinentaleuropäischen Zusammenhang im Allgemeinen sowie im deutschen im Besonderen stellt er einen gewissen Stilbruch dar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tendenz in der Politik, Druck auf Betreiber sozialer Netzwerke hin zur konsequenteren Verfolgung offenkundig strafbarer Inhalte zu entfalten, die – gerade in strittigen Fällen – zur Folge hatte, dass diese unter dem Banner der „Gemeinschaftsstandards“ kontroverse Inhalte eher löschen als stehen lassen.

Was ist eigentlich Faschismus?

Ob die jüngsten Urteile aus Berlin und Meiningen tatsächlich Ausdruck einer generellen Tendenz deutscher Gerichte darstellen, im Zweifel der Redefreiheit gegenüber jenen rechtlich geschützten Werten einen Vorrang einzuräumen, im Namen derer dieses Grundrecht eingeschränkt werden kann (Art. 5 Abs. 2 GG), bleibt abzuwarten.

Dass sich das Verwaltungsgericht Meiningen weniger auf die Bedeutung der Redefreiheit auch für kontroverse und anstößige Rede beruft, sondern sich eher in Spekulationen über die „überprüfbare Tatsachengrundlage“ übt, deutet nicht zwingend in diese Richtung. Denn gerade diese „Tatsachengrundlage“ fußt im konkreten Fall auf gefühltem Wissen, wenn nicht gar ideologisch zurechtgemeißelten alternativen Fakten.

Wenn seitens der Veranstalter eine angeblich „rassistische“ AfD einen vermeintlichen „Faschisten“ Höcke beheimatet, ist das eigentlich für jedermann, der aus dem Schulunterricht historische Grundlagenkenntnisse mitgenommen hat, ein Hinweis darauf, dass diese über solche Kenntnisse möglicherweise nicht verfügen.

Das beginnt bereits damit, dass der Faschismus in seiner historisch korrekt definierten Umschreibung in Deutschland nie eine Rolle spielte. Dieser war ein autoritäres, antiliberales Konzept, das außerordentlich etatistisch, aber auch stark antikommunistisch war. Fuß fassen konnte er aber nur in den katholischen Gebieten Süd- und Mitteleuropas. Im preußisch-protestantischen Deutschland stand er von vornherein im Schatten der totalitären Ideologien Nationalsozialismus und Kommunismus.

„Das bürgerliche Schiff nicht versenken“

Zwar war auch der Begründer des eigentlichen Faschismus in Italien, der vorherige Journalist Benito Mussolini, ursprünglich Sozialist. Auch war der Faschismus in seinen Anfangsjahren eine modernistische Bewegung, die aggressiven Nationalismus und Irredentismus [die Vorstellung von der „unerlösten“ Nation, die, um leben zu können, bestimmte ihr zuvor entrissene Gebiete erobern sollte; d. Red.] mit radikalen Vorstellungen zur Gesellschaftsreform verband, wie man sie auch von den totalitären Ideologien kannte.

So verfocht der anfängliche Mitstreiter Mussolinis, Filippo Tommaso Marinetti, in seinem „Futuristischen Manifest“ eine tiefgreifende Ablehnung der Tradition, die so weit ging, dass er und seine Anhänger forderten, alle Museen zu zerstören und die darin enthaltenen Exponate zu vernichten. Die Futuristen lehnten wie auch Nationalsozialismus und Kommunismus die christliche Moral ab und erklärten die Katholische Kirche zum Feindbild. Sie wollten wie die Kommunisten Ehe und Familie auflösen und die Monarchie beseitigen.

Allerdings überwarfen sich die revolutionären und modernistischen Elemente der Schwarzhemden ab 1920 mit Mussolini, der nach einer desaströsen Wahlniederlage seiner Partei ein Jahr zuvor von der Idee der Überwindung der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Institutionen abrückte – er wollte nach eigenen Angaben „das bürgerliche Schiff nicht versenken, sondern an Bord gehen, um die parasitären Elemente über Bord zu werfen“.

Der italienische Faschismus war in weiterer Folge zwar eine autoritäre Regierungsform und eine Diktatur, er vertrat jedoch keine totalitären Konzepte, wollte keinen „neuen Menschen“ schaffen und suchte zumindest in einzelnen Bereichen Aussöhnung mit Königtum und Kirche. Er stellte den Staat in den Mittelpunkt seiner Weltanschauung – nicht die „Rasse“, wie die Nationalsozialisten, oder die „Klasse“, wie die Kommunisten. Erst 1938, als die Regierung in Italien immer stärker vom Wohlwollen der deutschen Reichsregierung abhängig war, führte Mussolini auch Rassengesetze ein.

In Österreich waren die Nazis die aggressivsten Antifaschisten

Bis 1938 war Mussolinis Faschismus – ebenso wie die davon inspirierte Diktatur General Francos in Spanien, das nicht an der Seite der Deutschen in den Zweiten Weltkrieg eintrat – in vielen Bereichen sogar ein Gegenspieler Hitlers. So versuchte nach der Selbstausschaltung des Parlaments in Österreich 1933 der Führer der Christlich-Sozialen, Engelbert Dollfuß, Österreich als am Faschismus orientierten Ständestaat eigenständig zu erhalten und vor den totalitären Bedrohungen durch den Kommunismus und den deutschen Nationalsozialismus zu bewahren.

Am 25. Juli 1934 wurde er bei einem Putschversuch der Nationalsozialisten ermordet. Auch sonst erwiesen sich die Nationalsozialisten in der Zeit von 1933 bis 1938 in Österreich als die mit Abstand aggressivsten Antifaschisten. Nach dem Anschluss im Jahr 1938 gab es Racheaktionen der SA gegen bekannte Anhänger des „Austrofaschismus“, Dollfuß-Nachfolger Kurt Schuschnigg wurde interniert, der Einfluss der Kirche im katholischen Österreich massiv bekämpft. Zu den ersten Maßnahmen, die die Nationalsozialisten nach der Annexion Österreichs trafen, gehörte die Einführung des Ehegesetzes, das der Kirche die Kompetenz für das staatliche Eherecht entzog. In faschistisch inspirierten Staaten wie Spanien oder Portugal unter António de Oliveira Salazar galt hingegen das kanonische Eherecht.

Als auch Italien 1938 Rassengesetze einführte und die Verfolgung von Juden intensivierte, geschah dies nicht zuletzt auf Druck der deutschen Nationalsozialisten, die auf den „Duce“ wegen dessen Eintretens für die österreichische Unabhängigkeit und nicht allzu gut zu sprechen waren.

Mussolini selbst stand der Rassenideologie reserviert gegenüber. Von ihm ist unter anderem der Ausspruch überliefert:

„Rasse? Das ist ein Gefühl, keine Realität. Zumindest zu 95 Prozent. Niemand kann mir erzählen, dass es heute noch so etwas wie reine Rassen gibt. Nationalstolz bedarf außerdem des Deliriums der Rasse nicht.“

Zudem waren militärische Abenteuer Italiens ohne Rücksprache mit Deutschland in Berlin nicht gerne gesehen. Schon 1941 sollte die britische Offensive auf das italienisch besetzte Abessinien auch deutsche Kräfte binden.

Gleichsetzung als linksextreme Strategie

Die extreme Linke versuchte trotz der zum Teil wesentlichen Unterschiede von Anfang an, den „Faschismus“ als Symbolbegriff für alle antikommunistischen Bewegungen zu etablieren. Der Sowjetführer Josef Stalin begründete in seiner Funktion als Chef der Komintern die Praxis, vor allem in westlichen Staaten politische Gegner damit zu bedenken – unter anderem in Form der „Sozialfaschismus“-These, der zufolge auch die Sozialdemokraten Teil des „faschistischen“ Blocks wären, den das Bürgertum zusammen mit Kirche und Kapital bilde, um das Proletariat an der Machtergreifung zu hindern.

Nach 1945 setzten die Kommunisten demgegenüber darauf, sich als vermeintlich entschlossenste Kämpfer gegen Hitler in „antifaschistische“ Volksfrontbündnisse zu drängen und bei dieser Gelegenheit eine begriffliche Gleichsetzung von Nationalsozialismus und Faschismus voranzutreiben – insbesondere, um zu verhindern, dass der Begriff des „Sozialismus“ als solcher dauerhaft durch Hitler diskreditiert werden könne.

Auch sollte diese Begriffsverwirrung den Kommunisten helfen, einen „antifaschistischen“ Konsens anstelle eines antitotalitären zu etablieren. Der Antitotalitarismus erkannte in beiden Ausformungen totalitär-sozialistischer Ideologien einen zutiefst freiheitsfeindlichen Kern. Zudem verortete er sowohl im Nationalsozialismus als auch im Kommunismus einen unbedingten Vernichtungswillen gegenüber Abweichlern oder unerwünschten Personen und Gruppen, der sich am Ende in beiden Fällen im staatlich organisierten Massenmord Bahn brach. Der autoritäre Faschismus erreichte hingegen vor allem dort, wo er auf die Übernahme nationalsozialistischer Ideen verzichtete, zu keiner Zeit jene Opferzahlen politischer Verfolgung, wie man sie von den totalitären sozialistischen Diktaturen kannte.

Der „Antifaschismus“ hingegen ist bestrebt, durch die einseitige Aufarbeitung nationalsozialistischer Gräueltaten jene kommunistischer Regime zu verharmlosen oder zu rechtfertigen.

„Tatsachengrundlage“ auf dünnem Eis

Eine „Tatsachengrundlage“, um Björn Höcke als „Faschisten“ zu bezeichnen, kann vor diesem Hintergrund nur ziemlich dünn sein. Sein Eintreten für die Rettung der staatlichen Rentenversicherung, Privilegien für deutsche Staatsbürger bei den Altersbezügen, Mindestlöhne oder ähnliche staatsinterventionistische Vorstellungen sind zwar etatistisch, aber machen jemanden nicht unbedingt zum „Faschisten“.

Zudem ist Höcke nach eigenen Angaben Agnostiker, was auch nicht zwingend eine Nähe zum Faschismus begründet, der bekanntlich eher in katholischen Gebieten Europas Fuß fassen konnte. Auffällig ist allenfalls, dass er seinen Ausführungen zum „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ in Schnellroda im Jahr 2015, die Kritiker an nationalsozialistische Rassenlehren erinnerten, von denen er sich später aber auch distanzierte, noch nie die Forderung nach einer staatlich erzwungenen „Geburtenkontrolle“ folgen ließ.

Hier könnte ein gewisses Abfärben seines katholischen Umfeldes im Eichsfeld eine Rolle spielen. Einen rigideren staatlichen Grenzschutz in Europa plus Schuldenerlass anstelle eines Umerziehungsprogramms mit Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibung hin zur „Lebensverneinung“ zu fordern, ist ein Ansatz, der wohl einem Dollfuß eher gerecht würde als einem Hitler oder Mao. Höcke hat sich für diese nicht-invasive und die Souveränität achtende Variante entschieden. Mit einem „Faschisten“ würde man dies heute wohl dennoch nicht assoziieren.

Der Nationalromantiker Höcke ist, wenn man seinen bisherigen politischen Weg und seine Äußerungen verfolgt, geistesgeschichtlich eindeutig in der deutschen Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts und im preußischen Staatsideal verwurzelt. Diese hatten ohne Zweifel neben freiheitlichen Elementen auch außerordentlich etatistische und paternalistische – mit Benito Mussolini, dem Faschismus oder auch von diesem inspirierten Staatsmodellen wie in Österreich, Spanien oder Portugal haben diese allerdings nicht sehr viel gemein.

Von daher ist ein Tatsachensubstrat, das Höcke zum „Faschisten“ machen würde, nicht wirklich erkennbar. Der Richterspruch aus Meiningen legitimiert deshalb vor allem das Recht darauf, gefühltes Wissen auch in Bereichen wie Politikwissenschaft und Geschichte offen zum Ausdruck zu bringen – und auf diese Weise der Öffentlichkeit die eigenen unzureichenden Fachkenntnisse zu offenbaren. Vielleicht lag’s ja daran, dass es im Eilverfahren schnell gehen musste.

(Mit Material der afp)

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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