Narrenhaus Deutschland: Terror-Sami beantragt Rettung aus Tunesien-Knast, bei Weigerung droht Zwangsgeld – Kommt jetzt das A-Team?

Ein islamistischer Gefährder und Terrorverdächtiger beantragt in der Haft in seiner Heimat die Rückholung nach Deutschland. Das Gericht droht daraufhin der Stadt Bochum mit einem Zwangsgeld, wenn sie den Al-Kaida-Mann nicht schleunigst zurückholt.
Von 25. Juli 2018

Im Streit um die Abschiebung des Islamisten Sami A. dreht das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht jetzt vollends durch. Die Ausländerbehörde in Bochum soll den Islamisten Sami A. bis Dienstag zurückholen. Sonst droht eine Geldstrafe. Doch Tunesien ermittelt selbst gegen seinen Staatsbürger Sami A. wegen Terrorverdacht und will ihn nicht herausrücken.

Tunesische Anti-Terror-Behörde ermittelt

Tunesien sieht zurzeit keinen Grund, den Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückzuschicken.

Tunesien ermittle selbst wegen Terrorverdachts gegen Sami A., erklärte dazu der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti. Zudem gebe es kein entsprechendes Gesuch der deutschen Behörden, so der Staatsschützer.

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte jedoch am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei.

Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war. Die von dem Abschiebetermin nicht unterrichteten Gelsenkirchener Richter hatten die Aktion als „grob rechtswidrig“ gerügt.

Forderung ohne Sinn und Verstand?

Nun setzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Ausländerbehörde in Bochum unter Druck, gibt eine Frist bis kommenden Dienstag zur Rückholung des islamistischen Gefährders aus seinem Heimatland Tunesien.

Bedeutet dies eine Aufforderung zur Entführung eines tunesischen Staatsbürgers aus einem tunesischen Gefängnis?

Damit gerät die Stadt Bochum unter Zugzwang. Sie muss nun wohl aus der Stadtkasse bezahlen oder auf gerichtlichen Druck hin illegale Wege beschreiten. Ein Fall für Rambo, McGyver & Co.?

Drohung auf Antrag des Islamisten

Das Gericht argumentiert: Die Behörde habe bislang „nichts Substantielles unternommen“, um Sami A. zurückzuholen, heißt es in einem Gerichtsbeschluss.

Das Gericht drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte man Sami A. bis spätestens kommenden Dienstag nicht zurückgeholt haben.

Bereits vor wenigen Tagen kündigte der Anwalt des Islamisten an:

Es gibt nichts, weshalb mein Mandant in Deutschland verurteilt wurde. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass er freikommt, dann deutsche Papiere erhält und zurück nach Deutschland gebracht wird.“

(Anwalt von Sami A.)

Tunesien sieht das anders: Ein Sprecher der Anti-Terror Behörde betonte deutlich die Zuständigkeit der tunesischen Behörden: „Er hat nur eine tunesische Staatsangehörigkeit, also sind alleine tunesische Behörden zuständig.“

Ihm wird vorgeworfen, Terroristen in Afghanistan trainiert und extremistische Gruppen in Deutschland unterstützt zu haben. Und er war der Bodyguard von Osama bin Laden.“

(Sprecher der Anti-Terror-Behörde in Tunesien)

Anfrage des Auswärtigen Amtes

Bislang sollen mithilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation Sami A.s an die tunesischen Behörden gestellt worden sein, bemängelte die Kammer.

Das sei nicht genug.

Die Stadt Bochum habe bislang nicht reagiert, sagte ein Gelsenkirchener Gerichtssprecher. Sie könne aber gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion