Von wegen gemeinnützig: Handelt die Deutsche Umwelthilfe betrügerisch?

Mancher Jurist spekuliert bereits darüber, dass der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein könnte. Dann kämen gegebenenfalls ganz erhebliche Schadenersatzforderungen auf die grünen Fahrverbotserzwinger zu.
Von 19. November 2018

In Essen ist ein Teilstück der vielbefahrenen A40 für die meisten Dieselfahrzeuge bald tabu. Erstmals gilt damit ein Diesel-Verbot auf einer deutschen Autobahn. So will es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das in der abgelaufenen Woche Fahrverbote für Essen und Gelsenkirchen verfügte. Diese wurden von den Gerichten bereits für Stuttgart, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Aachen, Köln und Bonn ausgesprochen.

In Kürze stehen die Entscheidungen für Darmstadt und Wiesbaden an. Stets ging den Fahrverboten eine Klage der Deutschen Umwelthilfe voraus, die in ganz Deutschland dafür sorgen will, dass möglichst viele Autos aus den Städten verbannt werden. Der Name ist allerdings irreführend, denn bei den Aktivitäten des grünen Klagevehikels handelt es sich weniger um eine Hilfe für die Umwelt, als vielmehr um einen Feldzug gegen die individuelle Mobilität.

Das gemeinwohlschädliche Gebaren der radikalen Autohasser, die Richter aufgrund politisch festgelegter Schadstoffgrenzwerte zwingen, sich zu Komplizen einer irren Ideologie zu machen, fügt Millionen von Dieselfahrern schweren Schaden zu. Der gerichtlich erstrittene Wertverlust für deren Kraftfahrzeuge kommt dabei einer staatlichen Enteignung gleich. Das interessiert aber weder Politik noch Justiz. Auf Gedeih und Verderb sollen Grenzwerte durchgesetzt werden, deren Festlegung keinerlei wissenschaftlichen Standards genügt und deren Erhebung über eine möglichweise bewusst gegen EU-Vorgaben verstoßende Platzierung von Messstationen zweifelhaft ist.

In kaum einem Land Europas gibt es ein derart dichtes Netz verkehrsnaher Messstationen und so viel politischen Messeifer

Nun ist es vielen Dieselfahrern zu bunt geworden. Immer mehr Bürger und sogar Teile der Leitmedien hinterfragen die Aktivitäten des dubiosen Abmahnvereins, der Deutschland unter dem Deckmantel des Umweltschutzes drangsaliert. Da fühlte sich selbst die Bundesregierung verpflichtet zu reagieren:

Am vergangenen Freitag verabschiedete das Kabinett eine gesetzliche Regelung, nach der Dieselfahrverbote eingeschränkt werden können. Sie sollen nur noch bei einer deutlichen Überschreitung des Grenzwerts verhängt werden. Erst, wenn der zulässige europäische Stickoxid-Höchstwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter an einer der rund 500 Messstationen im Jahresmittel um mehr als 25% überschritten wird, sollen Diesel-Verbote in Betracht kommen.

Allerdings haben auch nach der aktuellen Modifizierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes weiterhin die Städte das letzte Wort. Und so wird es auch in Zukunft Fahrverbote hageln. Der Beschluss des Bundeskabinetts dient offenbar allein dem Ziel, den “schwarzen Peter” am Ende weiterreichen zu können. Statt sich gegen willkürliche Brüsseler Vorgaben zu stellen, wird der bequemste Ausweg gesucht, sich der Verantwortung zu entziehen.

Andere EU-Länder sind da konsequenter: Zum einen gibt es in kaum einem Land Europas ein derart dichtes Netz an sogenannten verkehrsnahen Messstationen, zum anderen wird im Ausland vielfach in einer Höhe gemessen, in der die willkürliche EU-Vorgabe mit Leichtigkeit einzuhalten ist. Je weiter vom Ort des Geschehens entfernt man misst, desto niedriger logischerweise die Stickoxidkonzentration.

Ein Staat, in dem Richter Fahrverbote auf Autobahnen anordnen müssen, ist vollkommen außer Kontrolle geraten

Den deutschen Planübererfüllern käme so viel Pragmatismus niemals in den Sinn. Sie messen – ganz im Gegenteil – an vielen Stationen in einer derart niedrigen Höhe und so nah an der Fahrbahn, dass eine Grenzwertüberschreitung praktisch zwangsläufig ist. Sie scheint mancherorts geradezu gewollt. Derweil treibt die Deutsche Umwelthilfe weiter ihr Unwesen. Doch der vom japanischen Autohersteller Toyota mitfinanzierte Verein gerät zunehmend unter Druck.

Eine Online-Petition fordert gar die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Ein durchaus nachvollziehbares Anliegen, dem sich innerhalb weniger Tage rund 80.000 Bürger angeschlossen haben. Zwar dürfte die Forderung rechtlich kaum durchsetzbar sein, doch eröffnet sie die Möglichkeit zu einer breiten öffentlichen Debatte darüber, ob die Deutsche Umwelthilfe nicht vielleicht in Kenntnis der methodischen Mängel der Messungen agiert.

Mancher Jurist spekuliert bereits darüber, dass der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein könnte. Dann kämen gegebenenfalls ganz erhebliche Schadenersatzforderungen auf die grünen Fahrverbotserzwinger zu. Millionen geschädigte Dieselfahrer sind beileibe kein Pappenstiel. Niemand weiß, wie sie ihren Schaden erstsetzt bekommen sollen. Eines ist aber sicher: Ein Staat, in dem Richter Fahrverbote auf Autobahnen anordnen müssen, ist vollkommen außer Kontrolle geraten. Es ist höchste Zeit, den grünen Gesellschaftsfeinden von der Deutschen Umwelthilfe und ihren dreisten politischen Gehilfen die Herrschaft über das Recht wieder zu entreißen.

Zuerst erschienen auf dem Blog von Ramin Peymani Liberale Warte.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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