Kronkorken, Fahrscheine, Trinkgläser – Wohin mit welchem Abfall?

Wohin mit welchem Müll? Antworten gibt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, ein Zusammenschluss von Recyclingbetrieben.
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Wohin mit dem Flaschenkorken und den zerbrochenen Gläsern?Foto: Dave Kotinsky/Getty Images for NYCWFF
Epoch Times23. Dezember 2018

Wohin mit dem Flaschenkorken? Muss ich den Joghurtdeckel vom Becher abtrennen? Und was genau gehört eigentlich in den Gelben Sack?

Die Herausforderung Mülltrennung stellt die Menschen täglich vor neue Fragen. Antworten gibt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, ein Zusammenschluss von Recyclingbetrieben.

Glas und Gläser

Grundsätzlich gilt: In die Glascontainer gehören nur Flaschen und Schraubgläser – kein Deckel, kein Korken, kein Kronkorken, kein Porzellan, kein Spiegel. Das Glas sollte „löffelrein“ sein, muss also nicht extra ausgewaschen werden.

Andersfarbige Flaschen, etwa blaue oder rote, gehören in den Container für Grünglas. Denn grünes Glas verträgt im Vergleich wesentlich mehr Fehlfarben, ohne dass die Qualität des neu produzierten Glases darunter leidet.

Korken und Kronkorken gehören in den Verpackungsmüll, auch Gelber Sack oder Gelbe Tonne genannt, ebenso wie die Deckel. Manchmal gibt es vor Ort gesonderte Sammelstellen für Naturkorken. Diese werden recycelt und dann meist als Dämmmaterial verwendet.

Trinkgläser haben eine andere Materialzusammensetzung und gehören nicht in den Glascontainer, sondern wie Porzellan und Spiegel in die Restmülltonne. Im Glasmüll würde dieser Abfall zu erheblichen Qualitätsproblemen bei der Neuproduktion führen.

Papier und Pappe

Ins Altpapier oder die Blaue Tonne gehören Zeitungen und Zeitschriften inklusive Broschüren, Pappverpackungen, Eierkartons und Papiertüten. Auch Briefumschläge und Brottüten mit Sichtfenster können in den Papiermüll. Diese sind mit dem Umschlag recycelbar beziehungsweise im Auflöseprozess der Papierfabrik abtrennbar.

Das gilt auch für Zeitschriften mit eingeklebten Shampooproben. Eingeschweißte Prospekte sollten ausgepackt und dann ohne Folie ins Altpapier wandern. Benutzte Taschentücher und Küchentücher gehören nicht in die Altpapiersammlung – aber auch nicht in die Toilette, sondern in die Restmülltonne.

Verpackung oder Gelber Sack

In den Verpackungsmüll gehören Getränke- und Konservendosen, Joghurtbecher samt Deckel, Getränkekartons, Verpackungsfolie, Plastiktüten und Plastikflaschen, Styroporverpackungen und Zahnpastatuben. Auch Spraydosen und Flaschen mit starken Putzmitteln gehören in den Gelben Sack, sie sollten aber restentleert sein.

Der Joghurtdeckel sollte vom Becher abgetrennt werden. Denn nur wenn die verschiedenen Materialien getrennt im Müll landen, können die Infrarotsensoren der Sortieranlagen sie erkennen und in den richtigen Recyclingprozess geben. Deshalb sollten auch Joghurtbecher nicht in Konservendosen gestapelt werden.

Alufolie ist keine Verpackung, daher gehört sie in den Restmüll. Ausnahmen gelten für Gemeinden, in denen es Wertstofftonnen gibt.

Biotonne und Kompost

In die Biotonne gehören neben Speiseresten und Backwaren auch Gartenabfall und verwelkte Blumen. Auch Eier- und Nussschalen sind in der Biotonne richtig, genauso Kaffeefiltertüten und Teebeutel, auch wenn sie teilweise Kunststoff enthalten. In die Biotonne gehören auch Knochen, Gräten und Sägespäne.

Vorsicht bei Fleischresten und gekochten Lebensmitteln auf dem Gartenkompost: Dort können sie Ratten anziehen. Schwierig sind auch biologisch abbaubare Mülltüten, da sie nicht ausreichend schnell verrotten und die Qualität des Bioabfalls gefährden. Wenn überhaupt, sollte eine Papiertüte verwendet werden.

Restmüll und Sondermüll

Zigarettenkippen und Zigarettenasche gehören in den Restmüll. Die Filter bestehen aus Celluloseacetat, einem schwer abbaubaren Kunststoff, und enthalten hochgiftige Stoffe wie Teer und Schwermetalle. Auch Zigarettenasche ist schadstoffbelastet und gehört nicht in die Biotonne. Kehricht kommt ebenfalls in den Restmüll.

Auch Fahrscheine und Kassenzettel gehören in die Restmülltonne, da sie oftmals aus Bisphenol-A-haltigem Thermopapier sind. Dieser Giftstoff darf nicht in den Recyclingkreislauf gelangen. Auch gebrauchte Putzlappen und Schwämme gehören in den Restmüll, ebenso Glühbirnen.

Halogen-, LED- und Energiesparlampen unterliegen dem Gesetz zur Entsorgung von Elektronik-Altgeräten, erkennbar an einer durchgestrichenen Tonne auf dem Produkt. Diese Lampenarten müssen bei den örtlichen Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden. Auch ausgediente CDs sind wertvolle Rohstoffe und sollten nicht im Restmüll landen. Die örtlichen Abfall- und Umweltbehörden informieren über eine Rückgabemöglichkeit.

Komplizierter ist es bei abgelaufenen Arzneimitteln: Die Verpackungsblister gehören in den Gelben Sack, die Medikamente können in den Restmüll, da dieser in Deutschland größtenteils verbrannt wird. In den Kommunen, in denen er nicht verbrannt wird, müssen die Medikamente bei Schadstoffsammelstellen abgegeben werden, darüber informieren die örtlichen Behörden. Teilweise nehmen auch Apotheken nicht verbrauchte Medikamente zurück. (afp)



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