Wölfe dürfen auch in Siedlungen nur mit behördlicher Genehmigung gefangen werden

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Tiere aus einem Wolfsrudel tollen im Wildpark Knüll bei Homberg/Efze (Hessen).Foto: picture alliance / dpa/dpa
Epoch Times11. Juni 2020

Wölfe sind laut europäischem Umweltrecht auch in Siedlungen streng geschützt und dürfen nur ausnahmsweise auf der Basis entsprechender nationaler behördlicher Vorgaben eingefangen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Demnach ist das Einfangen eines Tiers auch außerhalb von Schutzgebieten immer nur erlaubt, wenn der Fall unter eine „von der zuständigen nationalen Behörde gewährte Ausnahme“ fällt. (Az. C88/19).

In dem Rechtsstreit ging es um einen Fall aus Rumänien aus dem Jahr 2016. Tierschützer hatten eigenmächtig einen Wolf eingefangen und weggebracht, der sich in einem Dorf neben einem Schutzgebiet auf einem Grundstück aufhielt. Dies führte zu einem Strafprozess. Das zuständige rumänische Gericht legte den Fall dem EuGH vor um zu klären, wie die EU-Regeln in dieser Konstellation auszulegen seien.

Laut EuGH befinden sich demnach auch Wölfe, die sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten oder diese betreten, weiterhin innerhalb ihres „natürlichen Verbreitungsgebiets“. Sie sind daher entsprechend durch die Bestimmungen der europäischen Habitatrichtlinie geschützt. Auch außerhalb von Schutzgebieten greift somit das Fang- und Jagdverbot.

Die Kompetenz zur Regelung von Konfliktfällen liege dabei zugleich bei den Mitgliedsstaaten, ergänzten die Richter. Diese hätten das Recht, einen „vollständigen gesetzlichen Rahmen“ zu schaffen, um Gefahren etwa für die öffentliche Sicherheit oder Schäden im Bereich der Tierhaltung abzuwenden. Das Einfangen eines Tiers sei dann aber im Umkehrschluss nur auf Basis dieser nationalen Regelungen gestattet. (afp)



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