
Die „Akte Mops“: Unfreiwillige Komik bei Rechtsgutachten zu Pfändung von Mops „Edda“
Am 26. November 2018 durchsuchten Beamte auf „richterliche Anordnung“ die Privaträume der Schuldnerin, um Wert- und Vermögensgegenstände zu sichern. Außer Mops „Edda“ konnten sie nichts Wertvolles finden. Es kam zur Pfändung und Einziehung der Hündin.
Die Gutachter stellten fest, dass die Mops-Pfändung zulässig war. Statt ihre Schulden bei der Stadt zu begleichen, schaffte sich die Schuldnerin die teure Rasse-Hündin an. Mit der „besonders hartnäckigen“ Zahlungsverweigerung und der „bewussten Missachtung bestehender Zahlungsverpflichtung“ sei die Pfändung begründet, heißt es laut „WN“ in dem Gutachten.
Zu einem Hund lässt sich auch eine engere Bindung aufbauen als etwa zu einem Fisch“,
so das Gutachten. Aber so eng war die emotionale Bindung dann auch wieder nicht, schlussfolgern die Rechtsexperten. Ein Angebot der Stadt Ahlen, Edda zurückzunehmen und die Pfändung rückgängig zu machen, lehnte das ehemalige Frauchen ab. (sua)
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