Aufnahmeflüge
Afghanistan-Flüge: Regierung Scholz plant keine weiteren vor Ende der Amtszeit
Die Regierung Scholz plant bis zum Ende ihrer Amtszeit keine weiteren Aufnahmeflüge aus Afghanistan mehr. Dies sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Mittwoch in Berlin.

Ein Flugzeug der tschechischen Fluggesellschaft Smartwings kommt am 16. April 2025 aus Islamabad, Pakistan, mit Afghanen auf dem Flughafen in Leipzig, Ostdeutschland, an.
Foto: JENS SCHLUETER/AFP via Getty Images
Die geschäftsführende Bundesregierung plant bis zum Ende ihrer Amtszeit keine weiteren Aufnahmeflüge aus Afghanistan mehr. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Mittwoch in Berlin, „dass nach aktuellem Stand kein weiterer Flug zur Aufnahme besonders gefährdeter Afghaninnen und Afghanen geplant“ sei. „Über den weiteren Umgang mit den gegebenen und verbindlichen Zusagen für die Aufnahme wird die künftige Bundesregierung dann zu entscheiden haben.“
Aus Sicht des Auswärtigen Amts seien „bereits erteilte Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan rechtlich verbindlich“, sagte der Sprecher weiter. Auch das Bundesinnenministerium betonte die Gültigkeit der Aufnahmezusagen: „Das sind Verwaltungsakte, und die gelten zunächst“, sagte eine Sprecherin.
Außenamtssprecher: Afghanen mit Aufnahmezusage können mit Übersiedlung rechnen
An den Aufnahmeflügen gibt es vor allem aus der Union heftige Kritik, sie macht dabei vor allem Sicherheitsbedenken geltend. CDU und CSU wollen die Programme ungeachtet der Aufnahmezusagen für weitere 2.600 Afghanen stoppen.
Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme, darunter das für gefährdete Afghanen, „soweit wie möglich“ zu beenden. Seit Jahresbeginn gab es mehrere Charterflüge aus Pakistan nach Deutschland, in denen unter anderem ehemalige afghanische Ortskräfte mit Aufnahmezusage saßen.
Der Außenamtssprecher wies am Mittwoch in Berlin darauf hin, dass die Afghanen mit Aufnahmezusage fest mit ihrer Übersiedlung nach Deutschland rechneten. Es müsse beachtet werden, „dass die betroffenen Personen, die sich in Pakistan aufhalten, oft nach ihrer Aufnahmezusage ihre Zelte vollständig in Afghanistan abgebrochen haben und Hab und Gut verkauft haben“.
Viele der Betroffenen hätten in Afghanistan eine „Verfolgungshistorie, weshalb sie ja in die Aufnahmeprogramme aufgenommen worden sind“, sagte er weiter. „Diese Personen genießen aus unserer Sicht Vertrauensschutz.“
Rund 350 Personen der etwas über 2.600 Personen aus den verschiedenen Aufnahmeverfahren seien dem Sprecher zufolge aus dem Ortskräfteverfahren.
Die Aufnahmezusagen sowie die Aufnahmen erfolgen im Rahmen eines Programms für frühere afghanische Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen sowie weiterer Aufnahmeprogramme.
Dabei geht es um Menschen, die nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban in Afghanistan 2021 als besonders gefährdet gelten – beispielsweise Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten oder auch Medienschaffende. (afp/red)
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