Anwalt von Katalanen-Anführer weist Vorwurf der „Rebellion“ zurück

Im Prozess gegen führende Vertreter der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung hat der Anwalt des Hauptangeklagten den Vorwurf der "Rebellion" zurückgewiesen. Junqueras sei womöglich des "Ungehorsams" schuldig, nicht aber der "Rebellion", sagte Andreu Van den Eynde.
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Oriol Junqueras will sich schlimmstenfalls des "Ungehorsams" schuldig gemacht haben. "Rebell" will er keiner sein.Foto: SERGIO PEREZ/AFP/Getty Images
Epoch Times11. Juni 2019

Im Prozess gegen führende Vertreter der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung hat der Anwalt des Hauptangeklagten den Vorwurf der „Rebellion“ zurückgewiesen. Der ehemalige Vize-Regionalpräsident Kataloniens, Oriol Junqueras, habe sich womöglich des „Ungehorsams“ schuldig gemacht, nicht aber der „Rebellion“, sagte sein Anwalt Andreu Van den Eynde am Dienstag vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid.

In dem historischen Prozess, der am 12. Februar begonnen hatte und voraussichtlich am Mittwoch endet, sitzen zwölf katalanische Politiker auf der Anklagebank. Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober 2017 ein von der spanischen Justiz als illegal eingestuftes Unabhängigkeitsreferendum organisiert zu haben. Der damalige Regionalpräsident Carles Puigdemont erklärte danach die Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien. Die damalige konservative Zentralregierung stellte die Region daraufhin unter Zwangsverwaltung und ließ mehrere Unabhängigkeitsbefürworter inhaftieren.

Junqueras drohen im Falle einer Verurteilung 25 Jahre Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft wirft Junqueras „Rebellion“ und Zweckentfremdung öffentlicher Gelder vor. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm 25 Jahre Gefängnis. Der Tatbestand der Rebellion setzt nach spanischem Recht jedoch einen gewaltsamen Aufstand voraus. Van den Eynde betonte, es habe weder einen Aufstand noch Gewalt gegeben. Die Unabhängigkeitsbefürworter hätten auch nie zu den Waffen gegriffen.

Zwar sei es am Tag des Referendums zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten sowie Wählern und der Polizei gekommen. Diese stünden aber in keinem Zusammenhang mit den zwölf Angeklagten, die „Gewalt in jeder Form ablehnen“, sagte Van den Eynde. Er warf der Anklage Voreingenommenheit und Übertreibung vor. Dies spiegele sich in ihrer Wortwahl wider, wenn sie von „Barrikaden“, „Belagerung“ und „Verwüstung“ spreche.

Sollten die Richter Van den Eyndes Argumentation folgen, drohen Junqueras eine Geldstrafe und ein dreijähriges Verbot, ein öffentliches Amt zu bekleiden, aber keine Haftstrafe. Die Urteile werden im Herbst erwartet. (afp)



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