Arbeitgeber wollen Mindestlohn für Praktikanten abschaffen

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EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times15. Juni 2016

Anderthalb Jahre nach Einführung des Mindestlohns dringt die Wirtschaft auf eine Lockerung des Gesetzes. „Aus Gründen der Vereinfachung und Entbürokratisierung sollte gelten: Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Menschen ohne ausreichende Qualifikation, Menschen, die glaubhaft begründen, länger als zwölf Monate ohne Beschäftigung zu sein, sowie Praktikanten sollten generell vom Mindestlohngesetz ausgenommen werden“, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe). Er reagierte damit auf eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das die bestehende Ausnahme im Gesetz als wirkungslos beschreibt.

Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitsamtes können Langzeitarbeitslose derzeit für sechs Monate unterhalb des Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro beschäftigt werden. „Tatsächlich finden sich keine Belege, dass Arbeitgeber aufgrund der Ausnahmeregelung verstärkt Langzeitarbeitslose unter Mindestlohn einstellen“, heißt es in der IAB-Studie für das Bundesarbeitsministerium, die der „Frankfurter Rundschau“ vorliegt. „Die Konsequenz liegt auf der Hand: Die Regelung muss sofort weg“, sagte Grünen- Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer der „Frankfurter Rundschau“. Dem widersprechen die Arbeitgeber entschieden: „Es ist falsch, von einer derzeit möglicherweise geringen Nutzung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose darauf zu schließen, dass sie überflüssig ist. Die bürokratischen, zu hohen Anforderungen an den Nachweis von Langzeitarbeitslosigkeit erschweren die Anwendung dieser Ausnahme“, sagte der BDA-Sprecher. Deswegen müssten die Ausnahmeregelungen vereinfacht und entbürokratisiert werden.

(dts Nachrichtenagentur)



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