Gerichtsurteil in Baden-Württemberg: Bars und Kneipen dürfen an Pfingsten Außenbereiche öffnen

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Die Außenbewirtschaftung in Baden-Württemberg ist ab Samstag nach einem Gerichtsurteil in zulässig. Im Innenbereich dürfen Kneipen und Bars demnach aber noch nicht nicht öffnen.Foto: iStock
Epoch Times27. Mai 2020

In Baden-Württemberg dürfen Bars und Kneipen einer Gerichtsentscheidung zufolge bereits ab Pfingsten wieder ihre Außenbereiche öffnen. Deren vollständige Schließung sei gleichheitswidrig, weil Speisewirtschaften eine Öffnung erlaubt sei, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes am Mittwoch. Die Außenbewirtschaftung ist demnach ab Samstag zulässig. Im Innenbereich dürfen Kneipen und Bars demnach aber noch nicht nicht öffnen. Der VGH gab mit der Entscheidung  dem Eilantrag eines Barinhabers teilweise statt. (Az. 1 S 1528/20)

Der Gerichtshof setzte mit seinem Beschluss die maßgebliche Regelung in der Corona-Verordnung des Landes ab Samstag vorläufig außer Kraft. Diese kann demnach bis dahin an die Vorgabe des Gerichts angepasst werden.

Die Ungleichbehandlung von Speisegaststätten, die im Innen- und Außenbereich öffnen dürfen, sowie den nach wie vor komplett geschlossenen Bars und Kneipen sei nicht gerechtfertigt, erklärte der VGH. Die Pläne des Landes sahen bislang vor, dass Bars und Kneipen ab Dienstag wieder öffnen können.

Der VGH verwies zudem darauf, dass die Entscheidung nicht für Shishabars, Clubs und Diskotheken gilt. Dort bestünden höhere Infektionsgefahren. Denn einerseits sei das Angebot von Shishas „in besonderem Maß mit einem Ausstoß und Austausch von Atemluft“ verbunden, Diskotheken und Clubs wiederum seien durch Tanzmöglichkeiten geprägt.

(afp)



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