„Der EuGH muss gestoppt werden“: Visa für alle Flüchtlinge „würde Deutschland, Schweden und Österreich zerstören“

Der italienische EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi fordert: Jeder Mensch auf der Welt – dem Folter oder auch nur erniedrigende Behandlung droht – soll das Recht haben, ein Visum für ein EU-Land seiner Wahl zu erhalten. Dies würde die Zerstörung von Deutschland, Schweden und Österreich bedeuten, so der österreichische Anwalt Tassilo Wallentin.
Titelbild
Flüchtlinge im Mittelmeer. 3. November 2016.Foto: ANDREAS SOLARO/AFP/Getty Images
Epoch Times5. März 2017

In der EU-Flüchtlingspolitik steht eine wegweisendes Gerichtsurteil an: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag, ob die Auslandsbotschaften von EU-Staaten Visa erteilen müssen, damit Flüchtlinge in Europa einen Asylantrag stellen können.

Ein richterlicher Rechtsgutachter des EuGH plädierte im Februar für eine entsprechende neue Flüchtlingspolitik der EU-Staaten. (Az: C-638/16)

Doch das wäre ein Urteil, „das Deutschland, Schweden und Österreich zerstören würde“, schreibt der Anwalt Tassilo Wallentin.

Der italienische EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi fordert in seinem Schlussantrag: „Jeder Mensch auf der Welt – dem etwa erniedrigende Behandlung droht – soll ab sofort das Recht haben, ein Visum für ein EU-Land seiner Wahl zu erhalten. Damit könne er legal in sein „Wunsch-EU-Land“ einreisen, dort Asylwerber werden – und bleiben. Alle EU-Botschaften hätten künftig für jedermann weltweit humanitäre Visa auszustellen,“ schreibt der Anwalt.

Und weiter: „Was das für Schweden, Deutschland und Österreich bedeutet, ist klar: 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Acht Millionen Afghanen und 68 Millionen Nigerianer wollen ihre Länder verlassen. 800.000 Libyer warten in Häfen auf die Überfahrt nach Europa. Sie alle bräuchten nur zur österreichischen Botschaft gehen, bloß die Gefahr erniedrigender Behandlung aufzeigen, ihre Visa abholen und sich ins nächste Flugzeug nach Wien-Schwechat setzen. In Österreich wartet auf die Neuankömmlinge die monatliche Grundversorgung samt Zuschüssen und Krankenversicherung, bis nach Jahren geklärt ist, ob überhaupt ein Asylgrund besteht. Abschieben kann man kaum jemanden. Der Tsunami träfe nur wohlhabende Staaten – Länder wie Bulgarien oder Rumänien wären vom „Asyl-Tourismus“ kaum betroffen. Das nennt man Umverteilung…“(Siehe: „Der EuGH muss gestoppt werden“)

(so/afp)



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