Deutsche Sperrklausel für Kleinparteien spätestens ab EU-Wahl 2024

Kleinparteien in Deutschland müssen ab der Europawahl 2024 mit einer Mindesthürde für den Einzug ins EU-Parlament rechnen. Schon bei einer Zwei-Prozent-Hürde hätten es bei der letzten Wahl von 2014 sieben deutsche Parteien nicht ins Europaparlament geschafft.
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EU-Parlament in BrüsselFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. Juli 2018

Kleinparteien in Deutschland müssen ab der Europawahl 2024 mit einer Mindesthürde für den Einzug ins EU-Parlament rechnen. Das Europaparlament billigte am Mittwoch eine von der Bundesregierung geforderte Änderung des EU-Wahlgesetzes. Demnach muss von größeren EU-Ländern eine Mindesthürde zwischen zwei und fünf Prozent der Stimmen eingeführt werden. Schon bei einer Zwei-Prozent-Hürde hätten es bei der letzten Wahl von 2014 sieben deutsche Parteien nicht ins Europaparlament geschafft.

Die Europa-Abgeordneten stimmten in Straßburg mit 397 gegen 207 Stimmen für die Änderung. 62 Volksvertreter enthielten sich. Betroffen sind nur EU-Länder, die insgesamt mehr als 35 Abgeordnete ins Europaparlament entsenden können. Außer in Deutschland und Spanien gibt es in anderen derartigen Staaten bereits eine Mindesthürde. Laut EU-Parlament müssen sie diese nun „spätestens bis zu den Europawahlen im Jahr 2024“ einführen.

Die Grünen kritisierten den Beschluss scharf. Er bringe „weniger, nicht mehr Demokratie“, erklärte der Abgeordnete Sven Giegold. „Es gibt keine Notwendigkeit, das Recht der Wähler zu beschneiden und ihre Stimmen für Kleinparteien an einer Prozenthürde abprallen zu lassen.“

Giegold warf der Bundesregierung vor, „Europa bei der Wahlrechtsreform die Drecksarbeit machen“ zu lassen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 eine vorgesehene Drei-Prozent-Klausel in Deutschland kurz vor der letzten Europawahl gekippt.

Auf Ebene der Mitgliedstaaten hatte die Bundesregierung in den vergangenen Monaten massiv für das Vorhaben geworben. Belgien und Italien hatten aber zunächst Vorbehalte und verzögerten die Entscheidung um mehrere Monate. Erst Anfang Juni stimmten sie zu.

Eine Änderung in Deutschland schon bei der Europawahl Ende Mai 2019 scheint damit nicht mehr wahrscheinlich. Denn die Bundesregierung würde damit gegen den Verhaltenskodex der Venedig-Kommission des Europarats zu Wahlen verstoßen. Er fordert, dass das Wahlsystem „ein Jahr vor einer Wahl nicht mehr verändert werden“ sollte.

Nach den Ergebnissen von 2014 hätte eine Mindesthürde von zwei Prozent in Deutschland bei sieben Parteien den Parlamentseinzug verhindert: Freie Wähler (1,5 Prozent), Piraten (1,4 Prozent), Tierschutzpartei (1,2 Prozent), NPD (1,0 Prozent), Familie (0,7 Prozent), ÖDP (0,6 Prozent) und Die Partei des Satirikers Martin Sonneborn (0,6 Prozent). All diese Parteien haben derzeit einen Sitz im Parlament. (afp)



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