Einigung bei Reform der EU-Agrarpolitik erzielt

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Landwirt Jonas Schulze Niehoff kontrolliert die Blüten der Kichererbsen, die er in der Magdeburger Börde angebaut hat.Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/dpa
Epoch Times25. Juni 2021

Bei den Verhandlungen auf EU-Ebene über die Reform der milliardenschweren Agrarpolitik ist eine Einigung erzielt worden. Das teilten EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski und Kommissionsvize Frans Timmermans am Freitag auf Twitter mit.

In den vergangenen Monaten war vor allem über die Frage gerungen worden, inwieweit Hilfen für Bauern künftig an Umweltauflagen geknüpft werden sollen.

Neue Vergaberegeln für die Brüsseler Agrarfördergelder sollen die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) grüner und klimafreundlicher machen. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten dafür seit Donnerstag und bis spät in die Nacht verhandelt.

Zuvor hatte bereits eine dreitägige Verhandlungsrunde im Mai wegen des Streits um Umweltauflagen für Landwirte keinen Durchbruch gebracht.

Parlament wollte mehr Direktzahlungen an die Teilnahme an Umweltprogrammen knüpfen

Das Parlament wollte durchsetzen, dass 30 Prozent der Direktzahlungen von 270 Milliarden Euro an die Landwirte an die Teilnahme an Umweltprogrammen geknüpft werden. Die Abgeordneten konnten sich damit am Ende nicht durchsetzen, sondern akzeptierten mit 25 Prozent den zuvor formulierten Höchstwert der Mitgliedstaaten.

„In einigen Punkten hätten wir uns andere Kompromisse gewünscht“, erklärte Agrarkommissar Wojciechowski. „Aber insgesamt denke ich, dass wir mit der erzielten Einigung zufrieden sein können.“ Von Grünen, Umweltverbänden und auch der SPD kam allerdings bereits scharfe Kritik an der Einigung: Die Agrarreform sei nicht grün genug und trage nicht zum Erreichen der Klimaziele bei.

Agrarpolitik zweitgrößter Posten im EU-Haushalt

Die Agrarpolitik ist der zweitgrößte Posten im EU-Haushalt. Bis 2027 geht es um die Verteilung von insgesamt rund 387 Milliarden Euro. Die Reform soll wegen der Verzögerung der Verhandlungen schon im vergangenen Jahr erst nach einer Übergangsphase ab 2023 gelten.

Für eine Reihe von Regelungen und Vorgaben ist in der nun getroffenen Einigung zudem eine Übergangsphase bis 2025 vorgesehen. (afp)



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