EU fordert von Ungarn Aufklärung über erneute Corona-Grenzschließungen

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Ein Stück der ungarisch-serbischen Grenze in der Nähe der Stadt Gara, Ungarn.Foto: Laszlo Balogh/Getty Images
Epoch Times1. September 2020

Die EU-Kommission hat von Ungarn Aufklärung zu den erneuten Grenzschließungen wegen der Corona-Pandemie gefordert. Er habe gemeinsam mit Innenkommissarin Ylva Johansson ein entsprechendes Schreiben nach Budapest verfasst, erklärte Justizkommissar Didier Reynders am Dienstag auf Twitter. Nach Angaben eines Kommissionssprechers kritisiert die Behörde, dass Budapest bei dem Einreiseverbot EU-Bürger diskriminiert. Denn nicht betroffen sind Reisende aus den Mitgliedstaaten Polen, Tschechien und der Slowakei.

In dem Brief werde die ungarische Regierung „an die Bedeutung der Integrität des Schengen-Raums und der diskriminierungsfreien Anwendung von Grenzmaßnahmen auf alle EU-Bürger“ erinnert, schrieb Reynders. „Alle Maßnahmen, die nicht mit diesen Grundprinzipien des EU-Rechts in Einklang stehen, sollten natürlich sofort zurückgenommen werden.“ Reynders kündigte an, er werde den direkten Dialog mit den ungarischen Kollegen suchen.

Ungarn hatte das vergangene Woche angekündigte Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger am Dienstag in Kraft gesetzt. Ausnahmen gibt es für die Partner der sogenannten Visegrad-Gruppe, mit der Ungarn sich in Fragen der EU- und Außenpolitik eng abstimmt. Polen, Tschechen und Slowaken können damit einreisen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage ist.

Pendler, die aus angrenzenden Ländern wie Österreich, Kroatien oder Rumänien kommen, dürfen auch über die Grenze, wenn sie jeweils nicht länger als 24 Stunden im Land bleiben und sich nicht weiter als 30 Kilometer von der Grenze entfernen. Nicht-ungarische Bewohner dürfen zudem ins Land, wenn sie zwei negative Corona-Tests vorlegen oder sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Reisebeschränkungen sollen zunächst einen Monat lang gelten.

Es scheine „klare Hinweise auf eine Diskriminierung“ von EU-Bürgern aus unterschiedlichen EU-Ländern zu geben, sagte der Kommissionssprecher zu der ungarischen Regelung. Dies verstoße gegen die EU-Regeln der Reisefreiheit  und sei der Grund, warum die Kommission Budapest angeschrieben habe.

Denn gegen die Reisebeschränkungen an sich kann Brüssel nicht vorgehen. Denn Gesundheitsfragen und das Einreiserecht liegen in der Kompetenz der nationalen Regierungen. (afp)



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