EU-Kommission sieht „ernsthafte“ Risiken bei Brexit-Aufschub bis Juni

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Großbritannien in der Krise.Foto: TOLGA AKMEN/AFP/Getty Images
Epoch Times20. März 2019

Die EU-Kommission sieht „ernsthafte rechtliche und politische Risiken“ für die Europäische Union, wenn diese einer Verschiebung des Brexit-Datums bis Ende Juni zustimmt. Dies geht aus einem internen Dokument vor, das am Mittwoch bei der wöchentlichen Sitzung der Behörde beraten wurde und der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Großbritanniens Premierministerin Theresa May hat inzwischen bei der EU beantragt, das Brexit Datum von Ende März auf Ende Juni zu verschieben.

In dem Dokument werden die Folgen mehrerer Verlängerungsvarianten durchgegangen. Als Ergebnis wird festgehalten, dass die EU entweder eine sehr kurze Verschiebung bis vor die Europawahlen Ende Mai gewähren könne oder eine „deutlich längere“ Verschiebung „bis mindestens Ende 2019“. Im letzteren Fall sei Großbritannien dann verpflichtet, Wahlen zum Europaparlament zwischen dem 23. und 26. Mai zu organisieren.

Kommissionsdokument warnt vor Verlängerung bis Ende Juni

„Jede andere Option (zum Beispiel bei einer Verlängerung bis zum 30. Juni)“ wäre mit deutlichen Risiken für die EU behaftet, hieß es weiter. Solche Varianten würden „einige der aktuellen Unsicherheiten im Vereinigten Königreich“ in den Rest der EU „importieren“.

Das Kommissionsdokument warnte klar vor der Möglichkeit, eine Verlängerung bis Ende Juni zu gewähren, ohne dass Großbritannien an der Europawahl im Juni teilnehmen muss. Dann seien Szenarien denkbar, in denen London im Juni um eine weitere Verlängerung bitte, ohne Wahlen abgehalten zu haben.

Dies könne „die formale Konstituierung des neuen Europäischen Parlaments illegal machen“, hieß es. „Und diese Illegalität würde alle seine nachfolgenden Entscheidungen infizieren“. Genannt wurde dabei die Ernennung der neuen EU-Kommission durch das Parlament oder die Verabschiedung des künftigen EU-Budgets. „Jede Entscheidung wäre rechtlich anfechtbar.“

„Das Paket ist jetzt geschnürt“

Auch britische Bürger oder EU-Bürger in Großbritannien könnten klagen, wenn ihnen das Recht auf Teilnahme an der EU-Wahl verwehrt werde, hieß es in dem Kommissionsdokument weiter. Ein Verzicht auf die Wahl neuer Abgeordneter sei ohne eine Änderung der EU-Verträge nicht möglich.

In dem Dokument wird auch vor der Möglichkeit gewarnt, dass Großbritannien nach Mai Europawahlen abhält. Denn dann wären bereits in 14 anderen EU-Ländern, auf die ein Teil der bisher 73 britischen Sitze bisher verteilt werden soll, zusätzliche EU-Abgeordnete gewählt, die ihr Mandat dann nicht antreten könnten.

Aus den vorgenannten Gründen sollte jede dem Vereinigten Königreich angebotene Verlängerung entweder bis zum 23. Mai 2019 gehen oder wesentlich länger sein und Europawahlen erfordern“, hieß es am Ende des Dokuments.

„Nur so können das Funktionieren der EU-Organe und ihre Entscheidungsfähigkeit geschützt werden.“

Ausgeschlossen werden müsse auch, dass London eine gewährte Verlängerung für Nachverhandlungen am Austrittsvertrag nutzen wolle. „Das Paket ist jetzt geschnürt“, hieß es. Zusätzliche Zeit solle dazu dienen, die Ratifizierung des Abkommens in Großbritannien zu ermöglichen. Gegebenenfalls könnten dabei noch ehrgeizigere Formulierungen für die begleitende politischen Erklärung zu den künftigen Beziehungen gefunden werden, wenn das eine parteiübergreifende Unterstützung in Großbritannien erleichtere. (afp)



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