EU-Kommission will Einfluss von Internetplattformen auf die demokratische Meinungsbildung regulieren

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Am 6. Mai 2020 in Brüssel am Gebäude der EU-Kommission.Foto: KENZO TRIBOUILLARD/POOL/AFP über Getty Images
Epoch Times10. September 2020

Die EU-Kommission will bald gesetzlich gegen die Verbreitung von Falschnachrichten im Internet vorgehen. Mit Unternehmen wie Facebook und Google vereinbarte freiwillige Verhaltensregeln hätten zwar durchaus Erfolge gezeigt, erklärte EU-Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova am Donnerstag. „Aber (…) es ist an der Zeit, über Selbstregulierungsmaßnahmen hinauszugehen.“

Die EU versucht seit Jahren, des Phänomens der Verbreitung von Falschinformationen und Hassbotschaften im Internet Herr zu werden. 2018 vereinbarte Brüssel mit Google, Facebook und Twitter einen freiwilligen Verhaltenskodex, dem sich weitere Unternehmen später anschlossen. Die Firmen verpflichten sich darin, Verbreitern von Falschinformationen Werbeeinnahmen zu entziehen und gegen den Missbrauch automatisierter Bots vorzugehen.

Die Kommission zog nun grundsätzlich eine positive Bilanz aus dieser Vereinbarung. Online-Plattformen wie Facebook und Instagram würden jetzt Rechenschaft über ihren Kampf gegen Falschinformationen ablegen und es gebe eine öffentliche Kontrolle. „Die Qualität der von den Unterzeichnern des Kodex offengelegten Informationen ist jedoch nach wie vor unzureichend, und Unzulänglichkeiten schränken die Wirksamkeit des Kodex ein“, räumte die Behörde ein.

Etwa fehle es an transparenten Verfahren und einheitlichen Definitionen. Auch seien wichtige Daten, „um eine unabhängige Untersuchung von aufkommenden Trends und Bedrohungen durch Online-Desinformation zu ermöglichen“, häufig nicht zugänglich.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem neuen Rechtsrahmen für die Plattformen. Bis Jahresende will sie im „Digital Services Act“ und im Aktionsplan für die Demokratie Vorschläge vorlegen, wie der große Einfluss der Unternehmen auf die demokratische Meinungsbildung in den 27 EU-Ländern reguliert werden sollte. (afp)



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