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Verlängerung bis 2027

EU-Kommission will Schutzstatus für Ukrainer um ein Jahr verlängern

Deutschland hat mit 1,17 Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine die meisten Schutzsuchenden aufgenommen. Nach Vorstellung der EU-Kommission sollen ukrainische Flüchtlinge nun für ein weiteres Jahr unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Brüssel schlug vor, den besonderen Schutzstatus für Ukrainer bis März 2027 zu verlängern.

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Brüssel empfiehlt den Mitgliedstaaten, den geflüchteten Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa.

Foto: Zhang Cheng/Xinhua/dpa

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Die EU-Kommission will den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr verlängern. Ukrainer könnten damit bis März 2027 ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten, wie EU-Innenkommissar Magnus Brunner am Mittwoch in Brüssel ausführte. Die Kommission stellte aber auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vor.
Nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen vereinfachten Schutzstatus ermöglicht. Ukrainer können mit ihrem Aufenthaltstitel einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert.
„Die Lage in der Ukraine bleibt unsicher“, sagte EU-Kommissar Brunner in Brüssel. Zuletzt hatten die EU-Länder den Schutzstatus im Juni 2024 bis zum 4. März 2026 verlängert. Sie müssen auch der nun vorgeschlagenen Verlängerung bis März 2027 noch mehrheitlich zustimmen.
„Das schafft mehr Klarheit für die ukrainischen Menschen, die derzeit unter vorübergehendem Schutz in der EU stehen“, sagte der stellvertretende Regierungschef der Ukraine, Oleksij Tschernyschow, in Brüssel. Er dankte der EU-Kommission für die vorgeschlagene Verlängerung.

Deutschland nahm bisher 1,17 Millionen Ukrainer auf

In ihrem Vorschlag vom Mittwoch stellt die Kommission auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vor. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.
„Die Ukraine braucht ihre Menschen“, sagte Brunner mit Blick auf einen Wiederaufbau in dem Land nach einem möglichen Ende des Krieges. „Wir müssen den Ukrainern helfen, informierte Entscheidungen über ihre Zukunft zu treffen – sei es, in ihre Heimat zurückzukehren oder die Ukraine vorerst weiterhin von hier aus zu unterstützen.“
Desweiteren sei es „wichtig, ein besseres Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten“, teilte die Kommission weiter mit. So sollen künftig etwa Mehrfachregistrierungen für vorübergehenden Schutz in mehreren Ländern vermieden und sichergestellt werden, dass die mit diesem Schutz verbundenen Rechte jeweils nur in einem Mitgliedstaat wahrgenommen werden.
Deutschland hat mit 1,17 Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine die meisten Schutzsuchenden aufgenommen, vor Polen mit knapp einer Millionen Flüchtlingen und Tschechien mit knapp 400.000.
Die Kommission kündigte an, den EU-Ländern weitere vier Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt für die Aufnahme von Ukrainern zur Verfügung zu stellen. Die Gelder sollen aus dem Budget der EU für Inneres fließen, zusätzlich zu bereits verbuchten 15 Milliarden Euro aus der Regionalförderung.
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Ukrainerinnen und Ukrainer künftig weniger Sozialleistungen erhalten sollen. Bislang haben sie automatisch Anspruch auf Bürgergeld. Laut Koalitionsvertrag sollen sie künftig Leistungen für Asylbewerber beantragen müssen. (afp/red)

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