EU-Ministerrat bremst EU-Parlament bei Entschädigungen für Bahnreisende in der EU aus

Keine Einigkeit zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten bei Entschädigungen für Verspätungen und entgangene Leistungen für Bahnkunden. Der EU-Ministerrat hat im Gegenteil Pläne in den Schubladen in einigen Fällen die Entschädigungen sogar ganz zu streichen.
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Die Bahn steht seit längerem wegen Zugverspätungen, Ausfällen und Servicemängeln bei vielen Fernzügen in der Kritik.Foto: Jan Woitas/dpa
Epoch Times19. Mai 2019

Die EU-Staaten treten vor der Europawahl Ende dieser Woche bei der geplanten Verbesserung der Fahrgastrechte auf die Bremse. Wie aus einem internen Papier des Ministerrats hervorgeht, sperren sich die Mitgliedstaaten nicht nur gegen die geplante Anhebung der Entschädigungszahlungen, sie wollen die Bahnunternehmen auch in einer Vielzahl von Fällen, darunter beim schlechtem Wetter und beim Verschulden Dritter, ganz von einer Entschädigung der Reisenden befreien. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montagsausgabe).

Das Europäische Parlament hatte Ende vergangenen Jahres beschlossen, die Entschädigungen spürbar anzuheben. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sollten die Fahrgäste künftig den gesamten Fahrpreis zurückbekommen. Nach einer Stunde sollte es die Hälfte des Preise sein, nach anderthalb Stunden drei Viertel. Die EU-Mitgliedstaaten, gestützt von der Bundesregierung, wollen an den bisherigen Sätzen festhalten. Die sehen eine Erstattung von einem Viertel des Fahrpreise nach einer Stunden und von der Hälfte nach zwei Stünden vor. Vor allem aber wollen sie die Bahnunternehmen dadurch entlasten, dass sie den Anspruch auf Entschädigungen bei schlechtem Wetter oder Naturkatastrophen und bei anderen nicht in der Macht des Bahnunternehmens liegenden Ursachen abschaffen. Die neuen Regeln können nur in Kraft treten, wenn sich Parlament und EU-Staaten auf eine Linie einigen. (dts/al)



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