EU will mit neuem Sanktionsinstrument härter gegen Menschenrechtsverletzungen in Afrika, Asien und Russland vorgehen

Die EU-Staaten haben ein neues Instrument zur Bestrafung von schweren Menschenrechtsverstößen geschaffen. Die Strafmaßnahmen wurden bereits gegen erste Personen eingesetzt, weitere sollen nun folgen.
Titelbild
Xu Xinyang (r) spricht auf dem Forum „Deteriorating Human Rights and Tuidang Movement in China“ im Kapitol. Ihr Vater (auf dem Foto) ist an den Folgen von Folter in China gestorben. Er wollte seinen Glauben an Falun Gong nicht aufgeben. Xus Mutter Chi Lihua (l) hält das Bild ihres verstorbenen Mannes.Foto: Samira Bouaou/The Epoch Times
Epoch Times10. März 2021

Deutschland und weitere EU-Staaten bereiten Sanktionen gegen Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen vor.

Die Strafmaßnahmen sollen nach Informationen der dpa vor allem bislang ungeschoren davongekommene Personen aus Asien und Afrika treffen. Zudem ist geplant, weitere Russen ins Visier zu nehmen.

Nach Angaben aus EU-Kreisen sollen die Arbeiten an dem Sanktionspaket bis zum nächsten EU-Außenministertreffen am 22. März abgeschlossen sein. Die Strafmaßnahmen könnten dann zügig beschlossen werden und in Kraft treten. Sie würden für die Betroffenen bedeuten, dass ihre in der EU vorhandenen Konten und anderen Vermögenswerte eingefroren werden.

Zudem dürften die Personen nicht mehr in die EU einreisen und keine Geschäfte mehr mit EU-Bürgern machen.

Um welche konkreten Fälle es geht und wer genau sanktioniert wird, soll bis zum Inkrafttreten der Strafmaßnahmen geheim gehalten werden. Damit wollen die Initiatoren verhindern, dass die Betroffenen Vermögen aus der EU in Sicherheit bringen.

EU-Sanktionsinstrument unabhängig von der Herkunft der Zielperson

Die Strafmaßnahmen werden mit einem erst im vergangenen Jahr geschaffenen Sanktionsinstrument zur Ahndung von schweren Menschenrechtsverletzungen verhängt. Dieses kam bislang erst einmal zum Einsatz, um russische Staatsfunktionäre für die Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny zu sanktionieren.

Es gehe nun darum zu zeigen, dass die EU das neue Sanktionsinstrument unabhängig von der Herkunft gegen all diejenigen einsetze, die sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machten, heißt es in Brüssel. An den Vorbereitungen seien neben Deutschland auch Länder wie Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Niederlande beteiligt.

Mit der neuen Sanktionsregelung hatte die EU Ende 2020 ihre Möglichkeiten erweitert, ausländische Verantwortliche für schweres Unrecht zu bestrafen. So konnten Menschenrechtsverletzungen bis zum vergangenen Jahr nur im Zusammenhang mit Strafmaßnahmen gegen Staaten oder im Rahmen von speziellen Sanktionsregimen geahndet werden, die die EU zum Beispiel im Kampf gegen Cyberangriffe und den Einsatz von Chemiewaffen geschaffen hat.

Neues Sanktionsinstrument soll Ahndung von Folter, Sklaverei, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Festnahmen erleichtern

Das hat eine Reaktion der EU auf Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Sklaverei, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Festnahmen bislang kompliziert oder unmöglich gemacht.

Ein Vorbild für das neue EU-System war der sogenannte Global Magnitsky Act der USA. Dieser war 2016 vom US-Kongress beschlossen worden, um Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen, die für den Tod des russischen Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski verantwortlich sind.

Magnitski war 2009 während der Untersuchungshaft in einem russischen Gefängnis gestorben, nachdem er misshandelt und unzureichend medizinisch versorgt worden war. (dpa)



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