EuGH: EU-Staaten dürfen Airbnb-Vermietung unterbinden

Eine Genehmigungspflicht zur kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen etwa über Airbnb ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Die Bekämpfung des Wohnungsmangels sei im allgemeinen Interesse und rechtfertige die Maßnahme, entschied der EuGH.
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«airbnb» auf einem Schlüsselanhänger.Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbol/dpa
Epoch Times22. September 2020

Eine Genehmigungspflicht zur kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen etwa über Airbnb ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Die Bekämpfung des Wohnungsmangels sei im allgemeinen Interesse und rechtfertige die Maßnahme, begründete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Entscheidung vom Dienstag. (Az. C-724/18 und C-727/18)

Frankreich hatte eine solche Genehmigungspflicht für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern eingeführt. Weil sie sich nicht daran hielten, wurden die Eigentümer zweier Studios in Paris zu Geldstrafen von je 15.000 Euro verurteilt. Sie mussten die Wohnungen wieder auf dem normalen Mietmarkt anbieten.

Die Eigentümer riefen daraufhin den französischen Kassationshof an. Dieser wandte sich an den EuGH, um die Frage zu klären, ob die nationale Richtlinie im Einklang mit europäischem Recht steht.

Das tut sie, entschied der Gerichtshof. Mit der Genehmigungspflicht solle ein System zur Bekämpfung des Wohnungsmangels geschaffen werden, „um der Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und der Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten Rechnung zu tragen, was einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt“.

Die Maßnahmen seien verhältnismäßig – das angestrebte Ziel können nicht durch eine mildere Regelung erreicht werden.

Großbritannien darf Kernkraftwerk staatliche Hilfen gewähren

Staatliche Beihilfen für den Neubau eines Atomkraftwerks sind mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Es sei nicht erforderlich, „dass mit der geplanten Beihilfe ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wird“, entschied der EuGH in Luxemburg am Dienstag. Das Gericht wies damit eine Klage Österreichs zurück. (Az. C-594/18 P)

Konkret ging es um den britischen Reaktor Hinkley Point C, für den die EU-Kommission im Jahr 2014 Beihilfen Großbritanniens genehmigt hatte. Österreich wollte mit seiner Klage erreichen, dass diese Genehmigung für nichtig erklärt wird. Im Juli 2018 wies das EU-Gericht die Klage ab.

Dagegen legte Österreich Rechtsmittel vor dem EuGH ein, der nun den ursprünglichen Beschluss der Kommission bestätigte. (afp)



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