EuGH macht Weg frei für Klage gegen Zulassung von Gen-Soja

Umwelt- und Verbraucherorganisationen können gegen die Handelszulassung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel durch die EU-Kommission klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
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Genveränderte Sojapflanze auf einem Feld in Brasilien. Bisher werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut.Foto: Weimer Carvalho/Archiv/dpa
Epoch Times14. März 2018

Umwelt- und Verbraucherorganisationen können gegen die Handelszulassung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel durch die EU-Kommission klagen.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf die Klage der deutschen Organisation TestBioTech in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden. TestBioTech kann damit die rechtlich umstrittene Handelszulassung für Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer zunächst EU-intern überprüfen lassen und danach vor Gericht klagen. (Az. T-33/16)

Die Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer wurden nach Einschätzung der Nichtregierungsorganisation (NGO) und anderer Experten nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet. Die EU-Kommission wollte es TestBioTech verwehren, die Importzulassung zunächst EU-intern überprüfen zu lassen.

Die Kommission hatte ihre Ablehnung damit begründet, die Auswirkung gentechnisch veränderter Organismen auf die menschliche Gesundheit sei kein Umweltthema. NGOs hätten aber laut der sogenannten Aarhus-Verordnung nur Anspruch auf interne Überprüfung eines auf Grundlage des Umweltrechts ergangenen Verwaltungsakts.

Der EuGH wies das zurück und gab dem klagenden „Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie“ recht: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gehörten bei ihrem Anbau „grundsätzlich zur natürlichen Umgebung“ und seien daher „regelmäßig Teil der Umwelt“. Deshalb fallen laut Urteil die Vorschriften zur Kennzeichnung von GVO und deren Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier ebenfalls in den Umweltbereich.

TestBioTech zufolge ist trotz des Urteils weiter unklar, „welche Beweislast die EU-Kommission für den Nachweis der Sicherheit der gentechnisch veränderten Pflanzen trägt“. Die NGO hat in Luxemburg aber bereits Fragen vorgelegt (Az. C-82/17 P), die Aufschluss darüber geben sollen, wie das EU-Gericht in diesem Zusammenhang mit wissenschaftlich begründeten Bedenken umgeht.

TestBioTech begrüßte das EuGH-Urteil. Es stelle „einen Etappensieg dar, der das Vorsorgeprinzip in der EU stärkt“, sagte Christoph Then von TestBioTech. Der EuGH habe nun zwar noch keine Entscheidung darüber getroffen, wie gefährlich gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel seien. Doch nun sei der Weg frei, dies letztlich vor Gerichten klären zu können, sagte Then der Nachrichtenagentur AFP. (afp)



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